Karate Zeon – Umfassendes Datenblatt für den professionellen Einsatz

Karate Forst ist ein Insektizid zur Bekämpfung von saugenden und beißenden Insekten im Forst. Es wird pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig.

Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann. Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.

Wirkungsspektrum

Karate Forst wirkt gegen:

  • Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
  • Blattläuse
  • Großer brauner Rüsselkäfer
  • Freifressende Schmetterlingsraupen
  • Nadel- und blattfressende Käfer

Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten.

Dosierung und Anwendung

Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.

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Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter.

Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen.

Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.

Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.

Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.

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Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütenden Borkenkäfer: Bei Gefährdung 0,4 % Lösung. Einzelne Stämme bis 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis 4 Liter pro Kubikmeter.

Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.

Anwendungsbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen

NW607/NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.

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Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.

Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Wichtiger Hinweis: Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweises. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Zusammenfassung der Anwendungsbestimmungen

Aspekt Bestimmung
Max. Zahl der Anwendungen je Befall 1-2 (abhängig von Kultur und Befall)
Abstand zu Oberflächengewässern Einhaltung der Abstände gemäß Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte"
Abstand zu angrenzenden Flächen Mindestens 5 m, ggf. mit verlustmindernder Technik

Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität.

Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung: Der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).