Das Graduierungssystem im Judo wurde 1883 von Jigoro Kano, dem Gründer des Judo, eingeführt und später von anderen Kampfkünsten übernommen. Auf dieser Seite werden die wesentlichen Aspekte des Graduierungssystems im Judo für Interessenten und Eltern erläutert. Ferner werden die Grundlagen, also die Eckdaten der Gürtelprüfungssystematik, erklärt.
An der Gürtelfarbe kann man den Ausbildungsstand eines Judoka erkennen. Der Judo-Gürtel (Obi) hat eine weitergehende Funktion, als nur den Judoanzug (Judo-Gi) zusammenzuhalten. Die Gürtelfarbe gibt die Graduierung des Judokas wieder, sagt also etwas darüber aus, wie viele erfolgreiche Gürtelprüfungen abgelegt worden sind. Dies dient den Trainern bei der Zuordnung zu Übungsgruppen und der Zuweisung von Aufgaben, die dem Entwicklungsstand gerecht werden.
Schülergrade (Kyu) und Meistergrade (Dan)
Es gibt die „Schülergrade“ (Kyu) und „Meistergrade“ (Dan). Jeder Anfänger beginnt mit einem weißen Gürtel und kann dann durch Prüfung den nächsthöheren Grad erlangen. Der Prüfling demonstriert dabei Fallübungen, Stand- und Bodentechniken, die nach Höhe der Graduierung immer schwieriger werden. Man sollte diese Graduierung jedoch nicht unbedingt als reines Maß für die Stärke eines Gegners nehmen.
Die Schülergrade im Detail
Als Faustregel für die Schülergrade gilt: Je dunkler der Gürtel, desto ausgeprägter die Kompetenzen des Trägers. Die Grade werden als Kyū bezeichnet. Ergänzt wird diese Einteilung um eine Abstufung mit Ordnungszahlen, beginnend mit der neun.
- 9. Kyu (Weiß): Dieser stellt keine weiteren Anforderungen an das Alter und wird an Anfänger vergeben. Voraussetzung ist es, zwei Falltechniken, zwei Wurftechniken und zwei Bodentechniken zu beherrschen. Außerdem muss man rückwärts und seitlich fallen können.
- 8. Kyu (Weiß-Gelb):
- 7. Kyu (Gelb): Mindestalter: vollendetes 7. Lebensjahr
- 6. Kyu (Gelb-Orange): Mindestalter: 8. Lebensjahr (Jahrgang). Bei der Vergabe des gelb-orangenen Gürtels (6. Kyū) werden Lernende einer Anwendungsprüfung unterzogen.
- 5. Kyu (Orange): Mindestalter: 9. Lebensjahr (Jahrgang)
- 4. Kyu (Orange-Grün): Mindestalter: 10. Lebensjahr (Jahrgang). Der orange-grüne Gürtel (4. Kyū) wird vergeben, sobald der "freie Fall" beherrscht wird. Weiterhin sind neue Wurftechniken Pflicht.
- 3. Kyu (Grün): Mindestalter: 11. Lebensjahr (Jahrgang). Der grüne Gürtel (3. Kyū) verlangt den Judoschülern fortgeschrittene Boden- und Wurftechniken ab.
- 2. Kyu (Blau): Mindestalter: 12. Lebensjahr (Jahrgang). Der blaue Gürtel (2. Kyū) ist ein Indikator dafür, dass Würgetechniken beherrscht werden.
- 1. Kyu (Braun): Mindestalter: 13. Lebensjahr (Jahrgang). Der braune Gürtel (1. Kyū) wird nach einer erweiterten Anwendungsprüfung verliehen. Bei dieser wird nach besonders strengen Maßstäben bewertet.
Die Meistergrade im Überblick
- 1. Dan (Sho-Dan): Schwarz
- 2. Dan (Ni-Dan): Schwarz
- 3. Dan (San-Dan): Schwarz
- 4. Dan (Yo-Dan): Schwarz
- 5. Dan (Go-Dan): Schwarz
- 6. Dan (Roku-Dan): Rot-Weiß
- 7. Dan (Nana-Dan): Rot-Weiß
- 8. Dan (Hachi-Dan): Rot-Weiß
- 9. Dan (Ku-Dan): Rot
Gürtel oberhalb des 5. DAN können nicht durch eine Prüfung erreicht werden. Sie werden ausschließlich verliehen. Eine höhere Graduierung wie der 10. DAN wird weltweit nicht vorkommen.
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Rot und weiß sind seit Frühzeiten symbolträchtige Farben in der Geschichte Japans. Weiß bedeutet Tod, Trauer, Stille und Frieden - Rot steht für Leben, Energie, Kraft und Liebe. Der Träger des rot-weißen Gürtels sollte aber über solche simplen Streitigkeiten erhaben sein und beide Pole in sich vereinen.
Die Judo-Gürtelprüfung
Die Judo-Gürtelprüfung ist, wie ihr Name schon sagt, eine Prüfung. Im Rahmen der Prüfung wird nach vom Deutschen Judo-Bund (DJB) festgelegten Kriterien überprüft, ob das Prüfungsprogramm für die begehrte Graduierung in angemessenen Maß beherrscht wird. Die Prüfung ist also keine Formalie und kein Selbstläufer. Der Verein und die Trainer bereiten die Prüflinge darauf vor.
Jeder sollte den Gürtel erwerben, der dem Stand seines Judowissens und -könnens tatsächlich entspricht. Übermäßige Eile (bei beschränktem Trainingseinsatz) ist genauso wenig zweckmäßig, wie die Weigerung eine Prüfung anzutreten, um der Beste seiner Graduierung zu sein.
Vorbereitung auf die Prüfung
Es ist verständlich, dass man den nächsten Gürtel möglichst schnell erreichen möchte. Daher werden immer wieder dieselben Fragen gestellt: Welches Mindestalter muss/soll ich für die (nächste) Prüfung haben, wie lange muss/soll ich bis zur (nächsten) Prüfung warten?
Eine „Wartezeit“ gibt es nicht. Denn es geht nicht um das „Warten“, sondern den Zeitraum, der üblicherweise erforderlich ist, um bei regelmäßigem Training die (nächsten) Prüfungsinhalte so zu erlernen, dass sie sich gesetzt haben und beherrscht werden. Es geht also um den Vorbereitungszeitraum.
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Der DJB hat folgende Empfehlungen herausgegeben:
- „Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden."
- „Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.“
- „Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate."
An dieser Tabelle wird auch ersichtlich, dass das vorgegebene Mindestalter für die höheren Graduierungen bei „zu schnellem Erwerb“ von Kyu-Graden letztlich irgendwann zu einem Graduierungsstau (längeren Wartephase) führen muss. So ist beispielsweise die Zulassung zur Prüfung zum 1. Dan grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit nach der letzten Prüfung möglich.
Es ergibt keinen Sinn, auf eine Prüfung zu drängen und sich selbst zu überfordern. Es handelt sich lediglich um die schnellstmögliche Vorgehensweise, wenn sämtliche körperlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, d.h. wenn schon alles beherrscht wird, was in der Prüfung verlangt wird. Fast immer ergibt es mehr Sinn, sich mehr Zeit zu lassen, auf der Matte mehr Spaß zu haben - und auch andere Aspekte des Judos zu vertiefen (Selbstkontrolle, körperliche Stärkung, Wettkampfjudo, usw.).
Hilfe und Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
Angst braucht keiner zu haben. Angst ist ohnehin kein guter Ratgeber. Und: Ja, die Gürtel-Prüfung ist bei ordentlicher Vorbereitung gut zu schaffen. Keiner möchte durch eine Prüfung fallen - auch freut sich kein Prüfer, wenn er jemanden durchfallen lassen muss. Aber „verschenkt“ wird die Prüfung deswegen auch nicht. Deswegen muss jeder Prüfungsteilnehmer sich ordentlich vorbereiten.
Natürlich wird der Verein (organisatorisch), der Trainer und jeder fortgeschrittene Judoka unterstützen, wenn ein Kandidat in der Vorbereitung nicht weiterkommt und Hilfe braucht. Dazu hat das Trainerteam ein System entwickelt, welches die Prüfungsteilnehmer so gut wie möglich vorbereiten soll und das Risiko des Durchfallens möglichst minimieren soll.
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Unser Service für Mitglieder:
- Kenntnis der japanischen Namen bzgl. Information über die Prüfungsanforderungen
- Vorgabe eines Mindesttrainingspensums, welches durch den Gruppentrainer kontrolliert wird
- Kyu-Gürtelprüfungs-Lehrgänge durch andere Trainer
- Leistungsorientierte Zulassungskontrolle zur Prüfung durch andere Trainer im Rahmen des letzten Kyu-Gürtelprüfungslehrgangs
- Unterrichtung, Erläuterung, Wiederholung der Prüfungsinhalte
- Hinweise bzgl. Prüfungsinhalte
Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge
Eine erfolgreiche Prüfung setzt eine gute Prüfungsleistung voraus. Niemand sollte durch die Prüfung durchfallen, das ist weder für die Prüflinge noch für die Prüfer schön. Auf der anderen Seite hat die bestandene Prüfung nur einen Wert, wenn sie eine Leistung wiedergibt und nicht verschenkt wird - nur dann hat man sie verdient und kann stolz darauf sein.
Daher bieten wir systematisch vor den Prüfungen sog. Kyu-Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge an, bei denen wir das gesamte Prüfprogramm durchgehen und uns den Stand der Prüflinge anschauen. In der Regel werden zwei solche Lehrgänge angeboten, etwa 5 Wochen und 2 Wochen vor der Prüfung, so dass etwaige Mängel nicht nur angesprochen, sondern in der Zeit bis zur Prüfung behoben werden können.
Die Teilnahme an dem Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und letztere ist notwendig, um an der Prüfung teilzunehmen.
Prüfungsformalia
In der Regel finden zwei bis drei Prüfungen im Jahr statt; Prüfungszeiträume sind demnach in der Regel die Woche vor den Osterferien, die Woche vor den Sommerferien und die Woche vor den Weihnachtsferien. Die genauen Prüfungstermine werden im internen Mitgliederbereich mitgeteilt.
Zur Prüfung muss man sich rechtzeitig (d.h. im dann bekannt gegebenen Anmeldezeitraum) anmelden, die Prüfungsgebühr in Höhe von 20 € entrichten und seinen Judopass mit gültiger (aktueller) Jahressichtmarke vorlegen.
| Gürtelgrad | Mindestalter |
|---|---|
| 7. Kyu (Gelb) | Vollendetes 7. Lebensjahr |
| 6. Kyu (Gelb-Orange) | 8. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 5. Kyu (Orange) | 9. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 4. Kyu (Orange-Grün) | 10. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 3. Kyu (Grün) | 11. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 2. Kyu (Blau) | 12. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 1. Kyu (Braun) | 13. Lebensjahr (Jahrgang) |
| 1. Dan (Schwarz) | Vollendetes 16. Lebensjahr |
