KARATE FORST flüssig: Aktuelle Informationen und Anwendungsrichtlinien

Das für das Einsatzgebiet „Forst“ zugelassene Pflanzenschutzmittel (PSM) „KARATE FORST flüssig“ ist aktuell um ein halbes Jahr verlängert worden. Neues Zulassungsende ist demnach der 31.12.2025. Danach kann das Präparat noch weitere 6 Monate verkauft und 18 Monate nach Zulassungsende verbraucht werden.

Das gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer einzige zugelassene PSM ist als ultima-ratio ein wichtiges Werkzeug des integrierten Borkenkäfermanagements, um Fichtenborkenkäfer an liegenden Stämmen bekämpfen zu können.

Aktuelle Borkenkäfersituation

Der Hauptschwärmflug Ende April/Anfang Mai führte nur vereinzelt in den Regionen der Eifel und in Ostwestfalen/Lippe (OWL) in den Monitoringfallen zur Überschreitung des kritischen Schwellenwerts. Bisher ist dort allerdings kein bedeutender Stehendbefall gemeldet worden. In der Eifel überschritt ausschließlich der Kupferstecher den Schwellenwert von 30.000 Käfern je Wochenfang - in OWL war der Buchdrucker dominierend (Schwellenwert 3.000 Käfer). Die Monitoring-Fangzahlen im Sauerland bleiben auf niedrigem Niveau.

Dennoch spielt die Witterung nach wie vor für die Vitalität der Fichten und dem Verbreitungspotenzial der Borkenkäfer ein entscheidender Faktor, dem im Sommer Beachtung gewidmet werden muss. Um die Lage weiterhin unter Kontrolle zu halten, ist es daher dringend ratsam, geplante Durchforstungen in die Wintermonate zu legen und somit keine unnötigen Brutstätten zu schaffen (Stichwort „saubere Forstwirtschaft“).

Umstellung des Lockstoffs „Pheroprax Ampulle“ auf „Pheroprax Premium-Ampulle“

Die Produktion des u.a. im Monitoring eingesetzten Lockstoffs des Herstellers BASF „Pheroprax Ampulle“ ist eingestellt worden und nicht mehr zu beziehen. Stattdessen stellt das Unternehmen „Grube KG“ einen neuen Lockstoff bereit. Diese Pheroprax Premium-Ampulle verwendet einen anderen Dispenser mit mehr Inhalt und einer geänderten Zusammensetzung.

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Geänderte Anwendungsbestimmungen bei der Polterbehandlung mit KARATE® FORST flüssig

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Mai neue Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE® FORST flüssig festgesetzt. Durch die Zulassungsänderung haben Anwender deutlich mehr Flexibilität bei der Polterbehandlung.

Bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels KARATE® FORST flüssig (Zulassungsnummer: 005618-00) galten bis zur Veröffentlichung eines Änderungsbescheides am 08. Mai 2024 durch das BVL Bestimmungen zum Anwenderschutz, die sich auf ein begrenztes behandelbares Poltervolumen bezogen. Zudem sahen sie vor, dass die Spritzbrühe nicht am gleichen Tag durch dieselbe Person vorbereitet und ausgebracht werden darf. Anstelle der gestrichenen Bestimmungen traten nun neue in Kraft.

Die neu festgesetzten Anwendungsbestimmungen beziehen sich auf verschiedene Anwendungen des Mittels KARATE® FORST flüssig an liegendem Holz im Forst. In der Fachmeldung „Hinweise zur sicheren Anwendung von KARATE FORST flüssig an liegendem Holz im Forst“ des BVL vom 08.05.2024 werden daneben weitere Optionen bei der geplanten Verwendung des Pflanzenschutzmittels zur Polterbehandlung formuliert.

So wird die organisatorische Möglichkeit aufgezeigt, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen am selben Arbeitstag erfolgt. Weiterhin kann als technische Lösung die Ausbringung maschinell aus der geschützten Kabine eines geeigneten Anwendungsfahrzeugs heraus erfolgen. Beide Verfahrensweisen führen dazu, dass sich die verwendbare Menge des Pflanzenschutzmittels steigern lässt.

Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, lässt sich durch technische und organisatorische Maßnahmen die maximale Verwendungsmenge des reinen Mittels gegenüber dem Standard-Anwendungsszenario (= Vorbereitung und Ausbringung der Spritzbrühe erfolgt durch dieselbe Person am selben Tag; Ausbringung erfolgt handgeführt) steigern. Auf diese Weise kann die Anwenderbelastung aufgeteilt bzw. reduziert werden.

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Bei der Polterbehandlung sollten die Holzoberflächen bis zur vollständigen Benetzung (tropfnass) behandelt werden. Durch die neue Bezugsgröße „Pflanzenschutzmittelmenge“ anstatt ehemals „Poltervolumen“ können nun verschiedene Poltergrößen sowie Beschaffenheiten der Stämme (Rinde) bei der Verfahrensplanung bedacht werden.

Wirkungsweise und Anwendungshinweise

KARATE FORST Flüssig ist wirksam gegen beißende und saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind. Das Produkt entwickelt eine Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine Dauerwirkung.

Wichtige Hinweise zum Schutz von Bienen und Gewässern

  • Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung ist auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
  • Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
  • Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.
  • Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
  • Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Toluoldiisocyanat, lambda-Cyhalothrin.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.07.2026 darf das Karate FORST flüssig nur noch gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer eingesetzt werden!

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