Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Zulassungssituation und Anwendungsrichtlinien des Pflanzenschutzmittels KARATE FORST flüssig im Forstbereich. Aufgrund der befristeten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) kann sich die Zulassungssituation im Laufe der Zeit ändern. Es ist wichtig, sich über aktuelle Änderungen zu informieren, da unvorhersehbare, kurzfristige Änderungen im Zulassungsgeschehen auftreten können.
Zulassungsverlängerung von KARATE FORST flüssig
Das für den Forstbereich zugelassene Pflanzenschutzmittel KARATE FORST flüssig wurde um ein halbes Jahr verlängert. Das neue Zulassungsende ist nun der 31. Dezember 2025. Danach kann das Präparat noch weitere 6 Monate verkauft und 18 Monate nach Zulassungsende verbraucht werden (Abverkaufsfrist §12 Abs. 5 PflSchG und Aufbrauchfrist §28 Abs. 4 PflSchG).
KARATE FORST flüssig ist das letzte noch verbliebene chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel gegen rindenbrütende Borkenkäfer im Forst. Als Ultima Ratio ist es ein wichtiges Werkzeug des integrierten Borkenkäfermanagements, um Fichtenborkenkäfer an liegenden Stämmen zu bekämpfen.
Aktuelle Borkenkäfersituation
Der Hauptschwärmflug Ende April/Anfang Mai führte nur vereinzelt in den Regionen der Eifel und in Ostwestfalen/Lippe (OWL) in den Monitoringfallen zur Überschreitung des kritischen Schwellenwerts. Bisher ist dort allerdings kein bedeutender Stehendbefall gemeldet worden. In der Eifel überschritt ausschließlich der Kupferstecher den Schwellenwert von 30.000 Käfern je Wochenfang - in OWL war der Buchdrucker dominierend (Schwellenwert 3.000 Käfer). Die Monitoring-Fangzahlen im Sauerland bleiben auf niedrigem Niveau. Dennoch spielt die Witterung nach wie vor für die Vitalität der Fichten und dem Verbreitungspotenzial der Borkenkäfer ein entscheidender Faktor, dem im Sommer Beachtung gewidmet werden muss.
Um die Lage weiterhin unter Kontrolle zu halten, ist es daher dringend ratsam, geplante Durchforstungen in die Wintermonate zu legen und somit keine unnötigen Brutstätten zu schaffen (Stichwort „saubere Forstwirtschaft“).
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Anwendung von Karate® Forst flüssig bei der Polterbehandlung
Vom Borkenkäfer befallenes Holz muss umgehend unschädlich gemacht werden. Sind eine schnelle Abfuhr oder konventionelle Maßnahmen im Wald nicht mehr möglich oder ausgeschöpft, bilden Pflanzenschutzmittel das Ultima Ratio. Seit 2018 fallen durch Borkenkäferkalamitäten europaweit große Mengen unplanmäßig eingeschlagenes Schadholz an. Vornehmlich betroffen waren bisher Fichten durch die Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher. Mittlerweile steigen in Südwestdeutschland aber auch die insektenbedingten Schadholzmengen bei Weißtanne.
Um die angefallenen Hölzer rechtzeitig vor Ausflug der Käfer unschädlich zu machen, gibt es im Borkenkäfermanagement mehrere Optionen: Abfuhr ins Sägewerk, Trocken- oder Nasslagerung, Entrindung, Aufarbeitung mit Vollerntern oder Hackung.
Die Ausbringung kann durch eine oder zwei Personen erfolgen. Die Ausbringung kann handgeführt oder mithilfe eines geeigneten Fahrzeugs als technische Lösung erfolgen, bei der sich der Anwendende in einer schützenden Fahrerkabine aufhält. Es besteht die Möglichkeit, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen erfolgen. Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig.
Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,2% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,2 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).
Insgesamt ergeben sich acht zulässige Anwendungsszenarien. Die folgende Tabelle zeigt, welche Menge an Pflanzenschutzmittel unter Berücksichtigung unterschiedlicher Konzentrationen der Behandlungsflüssigkeit, Ansetzung und Befüllung sowie Ausbringungsart pro Person und Tag maximal sicher gehandhabt und ausgebracht werden darf.
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| Tätigkeiten | 0.2% Behandlungsflüssigkeit | 0.4% Behandlungsflüssigkeit | ||
|---|---|---|---|---|
| handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | |
| Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 1 Person | 1,2 l | 8,5 l | 1,3 l | 10,9 l |
| Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 2 Personen | 1,5 l | 20,0 l | 1,7 l | 22,8 l |
Tab. 1. Darstellung der acht möglichen Aufwandszenarien.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk sind erforderlich.
- Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
- Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
- In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20 zu beachten.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
- Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.
Zusätzliche Informationen
- Den aktuellen Zulassungsstatus der Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
- Nach dem Erlöschen einer Zulassung bestehen gesetzliche Abverkaufsfristen für den Handel und Aufbrauchsfristen für den Anwender.
- Nicht mehr zugelassene PSM außerhalb der Aufbrauchfrist sollten ordnungsgemäß entsorgt werden.
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