Die aktuelle Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes (DKV)

Seit März 2025 gilt im Deutschen Karate Verband eine neue Verfahrensordnung, die sich auf alle Karateka auswirkt, die in einem DKV-Karateverein gemeldet sind. Karateka, die mittel- oder langfristig eine höhere Dan-Graduierung anstreben, sollten sie aufmerksam lesen.

Die Verfahrensordnung des DKV sorgt dafür, dass Karate-Prüfungen fair, einheitlich und transparent ablaufen - mit klaren Regeln für alle Beteiligten, von den Prüflingen über die Prüfer bis hin zu Vereinen und Verbänden. Spannend wird ein Thema immer dann, wenn man selbst betroffen ist. In diesem Fall sind es die Dan-Prüfungen, die relevant sind.

Zuständigkeiten für Dan-Prüfungen

Während die Landesverbände und die dort tätigen Stilrichtungsreferenten für die Dan-Prüfungen vom Junior-Dan bis zum 5. Dan die zuständige Stelle sind, so ist es der Bundesstilrichtungsreferent bei den Prüfungen ab dem 6. Dan.

Anmeldung zu Dan-Prüfungen

Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich. Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.

Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt.

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In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu vier Wochen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an die zuständigen Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu stellen. Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich.

Der bzw. die Karateka sendet ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten. Mit dazu gehören ein Karate-Lebenslauf, Lizenzen in Kopien, die Aufstellung aller bisher abgelegten Dan-Prüfungen. Genaueres kannst du in der Verfahrensordnung Abschnitt D Punkt 4 nachlesen.

Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab dem 6. Dan

In Punkt 5 taucht nun der „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“ auf. Es empfiehlt sich, diesen Kriterienkatalog intensiv zu studieren, denn nicht alles, was jemand im Laufe seines Karate-Lebens in bester Absicht für die Kampfkunst getan hat, ist hier auch verortbar und fließt in die Bewertung ein. So sollten Karateka ab dem 4. Dan überlegen, in welchem Tätigkeitsfeld sie aktiv werden könnten, um bis zur Antragsstellung zum 6.

Prüfer-Lizenzen

Auch für die Erlangung von Prüfer-Lizenzen gibt es nun einen Kriterienkatalog. Hier wird geregelt, wie man eine Lizenz erwerben kann und was man tun muss, um diese zu behalten.

Gebühren

Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren.

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Wichtiger Hinweis

Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.

Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt.

Heft zur Shotokan-Prüfungsordnung

Seit dem 01.01.2020 gilt die neue Shotokan-Prüfungsordnung. Daher wurde mit dem Einverständnis des DKV ein kleines Heft angefertigt, welches durch seine Form und hohe Qualität das schnelle Nachschlagen des Wesentlichen im Training noch vereinfacht.

Vorteile des Hefts:
  • im praktischen und handlichen DIN-A5-Format,
  • während des Trainings bequem im Gi verschwinden lassen,
  • ein stabiler 250-Gramm- und mit Dispersionslack veredelter Umschlag, perfekt für die Sporttasche,
  • Innenseiten aus starkem 135-Gramm-Papier (wertig und haltbar),
  • 10er-Pakete für nur 1,80 Euro pro Heft.

Eine super Unterstützung im Training und für zu Hause.

Termine und Veranstaltungen

Die Termine zur Durchführung / Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen / Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu beantragen. Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungs-Termine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt. Die Anmeldung zur Durchführung / Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen.

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Die vorliegende Verfahrensordnung ist bereits in Kraft und gültig. Der DKV hat zugesichert, konstruktive Anregungen aufzunehmen. Im Nachgang der Veröffentlichung kam es zu Diskussionen, nicht überall ging das Dokument harmonisch durch.