Karate® Zeon ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer), Raps, Kartoffeln, Mais, Futter- und Zuckerrüben, Gemüse, Obst und Weinreben.
Wirkungsweise von Karate Zeon
KARATE® ZEON ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insketen auf Basis von Lambda-Cyhalothrin, ein Klasse 2-Pyrethroid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Schädlinge. Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die sehr schnell nach der Anwendung einsetzt. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine gute Dauerwirkung.
Der Wirkstoff wird nicht systemisch in der Pflanze verteilt - gründliche Benetzung ist entscheidend. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird.
Die Formulierung als Kapselsuspension bietet Vorteile hinsichtlich Abdriftverhalten und Anwenderschutz, bei gleichzeitig etwas verzögerter Anfangswirkung.
Vorteile von Karate Zeon
- Schnelle Wirkung: Sofortige Wirkung durch Fraß und Kontakt - für eine rasche Eindämmung des Schädlingsbefalls.
- Lang anhaltender Schutz: Lichtstabiler Wirkstoff sorgt für eine dauerhafte Wirkung auf der Pflanzenoberfläche.
- Breites Anwendungsspektrum: Zugelassen für viele Kulturen wie Getreide, Raps, Kartoffeln, Mais, Rüben, Gemüse, Obst und Wein.
- Hohe Effizienz: Geringe Aufwandmengen dank hoher Wirkstoffpotenz - wirksam gegen ein breites Spektrum an Schädlingen.
Anwendung von Karate Zeon
Karate Zeon wirkt zuverlässig gegen eine Vielzahl von Schadinsekten. Das Insektizid eignet sich ideal zur Bekämpfung von Blattläusen, Käfern, Raupen und anderen Schädlingen in Feld-, Gemüse- und Obstbau.
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Karate Zeon zeigt sich bei Einhaltung der empfohlenen Aufwandmengen als gut pflanzenverträglich.
Anwendung und Aufwandmenge: Gegen beißende und saugende Insekten in Getreide, Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, maximal 2 Anwendungen je Kultur und Jahr: 75 ml/ha.
- in allen Getreidearten gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Getreidehähnchen) und Zweiflügler im Frühjahr von BBCH 13-85, Fritfliege (BBCH 11-13) und Blattläuse als Virusvektoren (Herbst und Frühjahr von BBCH 12-51).
- in Raps gegen beißende Insekten (z.B. Erdfloh, Stängel-, Kohltrieb- und Kohl-schotenrüßler) ab BBCH 13 nach Schwellenüberschreitung und Kohlschotenmücke (BBCH 55-69).
- in Kartoffeln gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Kartoffelkäfer, Blattläuse) und Blattläuse als Virusvektoren in Beständen zur Pflanzguterzeugung, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw. Erreichen von Schwellenwerten.
- in Zucker- und Futterrüben gegen beißende und saugende Insekten und Rübenfliege, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw.
Anwendungsbestimmungen
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
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Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Wichtige Hinweise
- Nur für den beruflichen Anwender!
- Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
- Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
Bienenschutz
Karate Zeon ist als Solo-Produkt nicht bienengefährlich (B4), in Tankmischungen mit B2 kann es aber zu einer B2-Einstufung kommen.
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischnung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizides auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.
Verfügbarkeit
Karate Zeon ist in 1-Liter-Flaschen und 5-Liter-Dosen erhältlich.
Verpackungseinheiten
| Artikel-Nr. | Bestelleinheit | Inhalt pro Bestelleinheit (ltr) |
|---|---|---|
| 185000052 | Kanister | 5 ltr |
| 185000053 | Flasche | 1 ltr |
Alle Verpackungseinheiten dieses Produkts sind auf dieser Seite gebündelt.
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