Karate Forst Anwendung: Ein umfassender Leitfaden für den Pflanzenschutz im Forst

Karate Forst ist ein Insektizid, das im Forst gegen saugende und beißende Insekten eingesetzt wird. Es wird pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig. Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann.

Wirkungsweise und Anwendungsbereiche

Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.

Karate Forst wirkt gegen:

  • Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
  • Blattläuse
  • Großer brauner Rüsselkäfer
  • Freifressende Schmetterlingsraupen
  • Nadel- und blattfressende Käfer

Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten.

Dosierung und Anwendung

Hier sind die empfohlenen Dosierungen für verschiedene Befallsarten:

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  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter. Bei Gefährdung 0,4 % Lösung. Einzelne Stämme bis 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen. 0,5%.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.

Wichtige Hinweise und Anwendungsbestimmungen

Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

  1. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen.
  2. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
  3. Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B.

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Maximale Anzahl Behandlungen

  • Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
  • Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw.

Anwendungsbestimmungen

  • NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
  • NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden.
  • SF214: Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig.
  • NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Wartezeiten

  • Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWP)
  • Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWPDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw.
  • Auf Jungwuchsflächen, Laubholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWP)
  • Auf Jungwuchsflächen, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.EWPDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw.
  • Freiland, Nadelholz: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m

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Aktuelle Änderungen der Anwendungsbestimmungen (2024)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Mai neue Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE® FORST flüssig festgesetzt. Durch die Zulassungsänderung haben Anwender deutlich mehr Flexibilität bei der Polterbehandlung.

Bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels KARATE® FORST flüssig (Zulassungsnummer: 005618-00) galten bis zur Veröffentlichung eines Änderungsbescheides am 08. Mai 2024 durch das BVL Bestimmungen zum Anwenderschutz, die sich auf ein begrenztes behandelbares Poltervolumen bezogen. Zudem sahen sie vor, dass die Spritzbrühe nicht am gleichen Tag durch dieselbe Person vorbereitet und ausgebracht werden darf.

Anstelle der gestrichenen Bestimmungen (s.o.) traten nun neue in Kraft. Die neu festgesetzten Anwendungsbestimmungen beziehen sich auf verschiedene Anwendungen des Mittels KARATE® FORST flüssig an liegendem Holz im Forst. In der Fachmeldung „Hinweise zur sicheren Anwendung von KARATE FORST flüssig an liegendem Holz im Forst“ des BVL vom 08.05.20241 werden daneben weitere Optionen bei der geplanten Verwendung des Pflanzenschutzmittels zur Polterbehandlung formuliert.

So wird die organisatorische Möglichkeit aufgezeigt, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen am selben Arbeitstag erfolgt. Weiterhin kann als technische Lösung die Ausbringung maschinell aus der geschützten Kabine eines geeigneten Anwendungsfahrzeugs heraus erfolgen. Beide Verfahrensweisen führen dazu, dass sich die verwendbare Menge des Pflanzenschutzmittels steigern lässt.

Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, lässt sich durch technische und organisatorische Maßnahmen die maximale Verwendungsmenge des reinen Mittels gegenüber dem Standard-Anwendungsszenario (= Vorbereitung und Ausbringung der Spritzbrühe erfolgt durch dieselbe Person am selben Tag; Ausbringung erfolgt handgeführt) steigern. Auf diese Weise kann die Anwenderbelastung aufgeteilt bzw. reduziert werden. In der Gesamtschau ergeben sich im Zuge der neuen Regelungen 8 zulässige Verwendungsoptionen.

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Bei der Polterbehandlung sollten die Holzoberflächen bis zur vollständigen Benetzung (tropfnass) behandelt werden. Durch die neue Bezugsgröße „Pflanzenschutzmittelmenge“ anstatt ehemals „Poltervolumen“ können nun verschiedene Poltergrößen sowie Beschaffenheiten der Stämme (Rinde) bei der Verfahrensplanung bedacht werden.

Hinweis

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität.