Der Nordrhein-Westfälische Judo-Verband (NWJV) wurde am 19. November 1952 als Nordrhein-Westfälischer Judo-Ring in Essen gegründet. An der Gründungsversammlung nahmen 13 Vereine teil. Seit 1964 wurde die Arbeit des Nordrhein-Westfälischen Judo-Ringes und des Judo-Amateur-Verbandes Nordrhein-Westfalen unter dem Namen Nordrhein-Westfälischer Judo-Verband fortgesetzt.
Der NWJV ist Mitglied im Deutschen Judo-Bund und über den Dachverband für Budotechniken Nordrhein-Westfalen Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen.
Organisation und Struktur
Am 1. mit Sitz in Duisburg verantwortlich. Anschrift des Verbandes: Nordrhein-Westfälisches Dan-Kollegium e.V. Hasseler Richtweg 3940229 Düsseldorf
Landesleistungsstützpunkt Düsseldorf
2013 ist Düsseldorf zum Landesleistungsstützpunkt in der olympischen Sportart Judo durch den Deutschen Judo Bund, den Nordrhein- Westfälischen Judo Verband und des Landessportbund ernannt worden. Trainiert wurde im alten Dojo (Judohalle) der NRW Sportschule Lessing Gymnasium und Berufskolleg. 2017 wurden die neue Dreifachturnhalle, Judozentrum, Kraftraum und eine Mensa in Betrieb genommen.
Erfolge des JC 71 Düsseldorf
- 2018: Die Frauenmannschaft des JC71 ist in die 1. Bundesliga aufgestiegen und qualifiziert sich sofort für die Finalrunde. Die Herrenmannschaft steigt in die 2. Bundesliga auf.
- 2020: Die Jugend U15 des JC 71 Düsseldorf wird u.a.
- 2020: Johannes Frey (Mitglied im JC71) qualifiziert sich mit seiner Silbermedaille beim Heim-Grand Slam in Düsseldorf für die Olympiade in Tokyo und kommt zum Überraschungsbesuch ins Judozentrum.
- 2020: JC 71 Trainer Jacopo Giacomin unterrichtet Judo an den Kooperationsgrundschulen des Lessing (Adolf Klarenbachschule, Konkordiaschule, Niederkasselschule) im Judozentrum.
Wichtige Informationen für den Ligabetrieb
Mannschaftsstartlisten
Für die Saison sind die neuen Mannschaftsstartisten zu verwenden:
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- Mannschaftsstartliste Frauen (xlsx-Datei)
- Mannschaftsstartliste Männer (xlsx-Datei)
Wichtig! Bitte nur die auf der Homepage hinterlegten Mannschaftslisten nutzen und die Listen nicht umformatieren!
Rückzug und Start (Meldung)
NRW-, Ober- und Verbandsligen (Frauen und Männer)
- Rückzug: Sollte eine Mannschaft in der nächsten Saison nicht in der entsprechenden Liga, für die sie sich qualifiziert hat, starten wollen, hat sie bis zum 15.12.2024 die Möglichkeit sich vom Ligabetrieb abzumelden.
- Start (Meldung) in den untersten Ligen: Vereine, die neu in einer untersten Liga starten möchten, haben bis zum 15.01.2025 die Möglichkeit sich für die jeweilige Liga anzumelden (ggf. Ausdruck aus dem DJB-Portal- Mitteilung der Bankverbindung bei erstmaligem Start bzw. bei Änderungen der IBAN (der Einzug des Meldegeldes und der Kautionen erfolgt per SEPA-Lastschrift).
Startrecht
Erläuterung zu 4.2.8.2 Startrecht Ein Judoka hat ein Einzelstartrecht für einen Verein (Heimatverein) und ein Mannschaftsstartrecht entweder für seinen Heimatverein oder ein Mannschaftsstartrecht für einen anderen Verein. Zusätzlich hat der Judoka die Möglichkeit, maximal zwei Kämpfe in einer höheren Liga seines Heimatvereins bzw. des Vereins, für den er das Mannschaftsstartrecht ausübt oder in der 1. oder 2. Bundesliga für einen weiteren fremden Verein zu absolvieren.
Erläuterung: Kein Mannschaftsmehrstart in NRW-Ligen. Ein Einzelstartrecht und ein Mannschaftsstartrecht, dazu ein zweimaliger Einsatz in einer höheren Liga für den gleichen Verein (innerhalb von NRW) oder für den gleichen oder einen anderen Verein (in der Bundesliga).
Saison / Ausländer / EU-Bürger / Meldung
Hinweis zu Punkt 4.2.4.2 Saison / Ausländer / EU-Bürger / Meldung In jedem Mannschaftskampf müssen bei fünf Kämpfern/innen mindestens drei und bei sieben Kämpfern/innen mindestens fünf deutsche Athleten eingesetzt werden. Es können beliebig viele Ausländer-/EU-Bürger/innen gemeldet werden, die Mitglied eines dem DJB angeschlossenen Vereins sind. Ist ein Judoka seit mindestens fünf Jahren ordentliches Mitglied in einem dem DJB angeschlossenen Verein und hat dieser Judoka außerdem seinen Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland inne, so gilt er als „deutscher Judoka/Athlet“, es sei denn, der Athlet ist international in dem letzten Jahr vor der laufenden Saison für ein anderes Land als Deutschland unter einer anderen Nationalität gestartet. Dann ist diese Nationalität relevant.
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Ferner gilt: Die vorgenannten Nachweise müssen vom Athleten bzw. dem Verein bei der Meldung zur Saison im erforderlichen Umfang (z.B. erweiterte Meldebescheinigung, Einkommenssteuernachweis) und gemäß Meldeverfahren des DJB/NWJV erbracht werden, ansonsten gilt er nicht als „deutscher Judoka/Athlet“.
Abrechnungsformulare für Kampfrichter
Die Kampfrichter müssen die gefahrenen Kilometer, eingesetzten Stunden, die Abfahrtszeit und (voraussichtliche) Ankunftszeit angeben. Die Kontrolle der ausgerechneten und ausgezahlten Beträge erfolgt vor Ort durch die Hauptkampfrichter und den ausrichtenden Verein. Hier geht es zu den aktuellen Abrechnungsformularen.
Copyright
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