Die Bekämpfung von Blattläusen in Zuckerrüben ist entscheidend, um Viruserkrankungen und Ernteausfälle zu verhindern. Insbesondere grüne Pfirsichblattläuse können Viren übertragen, die die viröse Vergilbung verursachen. Dieser Artikel beleuchtet die Bekämpfungsstrategien, die im Kanton Zürich angewendet werden, und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Zuckerrüben.
Bekämpfungsstrategie gegen Blattläuse in Zuckerrüben
Die Bekämpfungsschwelle der grünen Pfirsichblattläuse wurde diese Woche auf den Monitoringflächen überschritten. Das bedeutet, dass die Blattläuse schnellstmöglich bekämpft werden müssen, um die Einschleppung von Viren zu verhindern. In Absprache mit der Fachstelle für Zuckerrübenbau wurde eine Bekämpfungsstrategie gewählt, die das aktuelle, sehr unterschiedliche Entwicklungsstadium der Zuckerrüben berücksichtigt.
- Sehr spät gesäte Rüben (Keimblattstadium): Werden noch nicht behandelt, da Blattläuse solche Bestände meiden.
- Rüben im 2- bis 6-Blattstadium: Werden gemäß der Strategie zweimal behandelt.
- Rüben im 6-10 Blattstadium: Werden sofort und nur einmal behandelt.
Empfohlene Pflanzenschutzmittel
Die Fachstellen empfehlen folgende Behandlungen:
- Erste Behandlung (2-6 Blattstadium): Movento SC, 0.45 l/ha
- Zweite Behandlung (2-6 Blattstadium, 2-3 Wochen später): Teppeki, 140 g/ha
- Einmalige Behandlung (6-10 Blattstadium): Movento SC (Bayer), 0.45 l/ha oder Teppeki (Syngenta, Omya), 140 g/ha
Beide Mittel sind sehr nützlingsschonend und benötigen keine Sonderbewilligung, da sie per Notzulassung für je eine Behandlung zugelassen wurden.
Vergleich zur Westschweiz
Im Vergleich zur Westschweiz, wo meist drei Blattlausbehandlungen durchgeführt werden müssen, wird im Kanton Zürich in den Zuckerrüben kein Acetamiprid eingesetzt. Es ist weniger nützlingsschonend und benötigt zusätzlich eine Sonderbewilligung.
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Zusätzliche Informationen
Die schwarzen Rübenblattläuse fliegen zahlreich in die Rübenbestände ein. Erste Parzellen haben die Bekämpfungsschwelle (BKS) bereits erreicht. Sie werden beim Einsatz von Movento SC oder Teppeki miterfasst. Die beiden Produkte wirken nur auf Blattläuse und haben keine Wirkung auf Erdflöhe.
Mischbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
Beide Produkte sind mischbar mit Herbiziden (konventionelle Variante oder Conviso One). Weitere Mischungen, zum Beispiel mit Pyrethroiden (Aligator, Karate Zeon, Decis Protech etc.) oder mit Schwefel, dürfen aus Verträglichkeitsgründen nicht gemacht werden.
Wird Teppeki 140g /ha solo eingesetzt, sollte das Netzmittel Break-Thru 0,2 l/ha zugegeben und mit einer Wasseraufwandmenge von 350-400l/ha gearbeitet werden. Bei der Solo-Anwendung von Movento SC ist kein Netzmittelzusatz erforderlich.
Weitere wichtige Hinweise zum Pflanzenschutz
Seit dem Jahr 2023 ist im ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) die Anwendung mehrerer Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser verboten oder nur noch in Ausnahmefällen mit einer Sonderbewilligung möglich. Beim Mais sind die drei Wirkstoffe S-Metolachlor, Terbuthylazin und Nicosulfuron betroffen.
Die Zulassungsauflagen von Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Es gibt zum Beispiel Mittel, deren Verwendung in Gewässerschutzzonen S2 oder S3, in Karstgebieten oder entlang von Oberflächengewässern und Biotopen eingeschränkt oder verboten ist. Zudem existieren für gewisse Produkte Auflagen zur maximalen Wirkstoffmenge oder Anzahl Behandlungen.
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Für die im Text erwähnten Sonderbewilligungen sind die kantonalen Fachstellen für Pflanzenschutz zuständig. Sie müssen Sonderbewilligungen vor einer Behandlung einholen.
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