Karate Zeon: Aufwandmenge und Anwendung

Karate® Zeon ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten auf Basis von Lambda-Cyhalothrin, einem Klasse 2-Pyrethroid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Schädlinge.

Formulierung und Eigenschaften

Die Formulierung als Kapselsuspension bietet Vorteile hinsichtlich Abdriftverhalten und Anwenderschutz, bei gleichzeitig etwas verzögerter Anfangswirkung.

Karate Zeon 050 SC ist ein Insektizid in Form einer Kapselsuspension zur Herstellung von Verdünnungswasser (CS), mit Kontakt- und Magenwirkung, ein Filter zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Schädlingen im Anbau von Kartoffeln, Winterraps, Winterweizen, Sommergerste, Mais, Zuckermais, Zuckerrübe, Zwiebel, Kopfkohl, Apfelbeere, Hopfen, Flachs (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut) und Hanf (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut).

Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine gute Dauerwirkung.

Anwendung und Aufwandmenge

KARATE® ZEON ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insketen auf Basis von Lambda-Cyhalothrin.

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Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die sehr schnell nach der Anwendung einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird.

Anwendungsbereiche und Aufwandmengen:

  • In allen Getreidearten: Gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Getreidehähnchen) und Zweiflügler im Frühjahr von BBCH 13-85, Fritfliege (BBCH 11-13) und Blattläuse als Virusvektoren (Herbst und Frühjahr von BBCH 12-51): 75 ml/ha.
  • In Raps: Gegen beißende Insekten (z.B. Erdfloh, Stängel-, Kohltrieb- und Kohlschotenrüßler) ab BBCH 13 nach Schwellenüberschreitung und Kohlschotenmücke (BBCH 55-69): 75 ml/ha.
  • In Kartoffeln: Gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Kartoffelkäfer, Blattläuse) und Blattläuse als Virusvektoren in Beständen zur Pflanzguterzeugung, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw. Erreichen von Schwellenwerten: 75 ml/ha.
  • In Zucker- und Futterrüben: Gegen beißende und saugende Insekten und Rübenfliege, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn: 75 ml/ha.

Maximal 2 Anwendungen je Kultur und Jahr sind zulässig.

Zusätzliche Hinweise zur Anwendung:

  1. Das Präparat wirkt am effektivsten bei einer Temperatur unter 20°C. Bei höheren Temperaturen die Behandlung am Ende des Tages durchführen.
  2. Beim Besprühen von Pflanzen (z. B. Kohl, Zwiebel) oder Schädlingen (z. B. Kohlblattlaus), die mit einer Wachsschicht bedeckt sind, der Flüssigkeit ein Netzmittel zugeben.
  3. Die Behandlung gegen Schädlinge (insbesondere saugende) sollte sorgfältig und gründlich durchgeführt werden, damit jeder Teil der Pflanze mit der verwertbaren Flüssigkeit bedeckt ist.

Sicherheitsmaßnahmen und Anwendungsbestimmungen

Wichtige Hinweise zum Schutz von Gewässern und Nichtzielorganismen:

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  • Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischnung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizides auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.
  • Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft.

Schutzmaßnahmen für Anwender:

  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
  • Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
  • Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.

Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung:

  • Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen.
  • Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
  • Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden).
  • Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.
  • Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk ist erforderlich.

Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und angrenzenden Flächen:

NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.

Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.

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Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.

Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.

Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Zusätzliche Produkte und Hilfsmittel

Zur Ausbringung von Insektiziden wie Karate® Zeon Forst eignen sich Akku-Rückenspritzen, wie die VOLPI Akku-Rückenspritze Vita 12. Diese zeichnet sich durch ein minimales Gewicht und eine ergonomische Form aus. Für Gartenarbeiten und zur Ausbringung von spritzbaren Stammschutzmitteln sind Handsprühgeräte ideal.

Weitere Produkte:

  • HyloPro® BioWit® Rüsselkäferschutzkragen
  • HyloPro® Rüsselkäferschutzkragen
  • WitaTrap® Rüsselkäferfangrohr Komplettset

Entsorgung

Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein.