Karate Zeon: Aufwandmenge und Anwendung im Getreidebau

Die Ernte von Getreide ist abgeschlossen, die Ertragsbilanzen veröffentlicht und schon geht es weiter mit der Aussaat von Wintergetreide für die Ernte 2023. Die Getreidebestände sind zurzeit unterschiedlich weit entwickelt. Frühe Saaten befinden sich bereits im 2-3-Blatt- Stadium, andere Saaten laufen gerade erst auf.

Schädlinge im Getreide: Blattläuse und Zikaden

Das milde Oktoberwetter ist für die Entwicklung der Blattläuse förderlich. Da sich die Populationen unter den aktuellen Bedingungen schnell aufbauen können, sind intensive Kontrollen in den nächsten Wochen wichtig. Bei sonnigem Wetter können Blattläuse am ehesten an der Blattunterseite gefunden werden. Die Maisernte ist zwar weitestgehend abgeschlossen, aber trotzdem sollte noch bis 14 Tage nach der Ernte mit einer Zuwanderung der Läuse in die Getreidebestände gerechnet werden, denn die Blattläuse befinden sich auf der Suche nach einer neuen Nahrungsquelle.

Der direkte Saugschaden im Herbst spielt nicht die primäre Rolle, es ist aber wichtig, die Virusübertragung durch die Blattläuse zu unterbinden. Blattläuse können das Gelbverzwergungsvirus (BYDV) übertragen. Die typischen Virusnester entstehen dadurch, dass die geflügelten Mutterblattläuse ihre Larven in den Bestand absetzen, die das Virus von bereits infizierten Pflanzen aufnehmen und so weiterverbreiten.

Zikaden treten in diesem Jahr bisher seltener auf. Am ehesten sind sie am Feldrand zu angrenzenden Wiesen oder Randstreifen zu finden. Zikaden übertragen das Weizen- und Gerstenverzwergungsvirus (WDV, BDV). Der Befall mit Verzwergungsvirosen bleibt nicht auf Gerste und Weizen beschränkt. Auch Roggen, Triticale oder Winterhafer werden damit befallen und geschädigt. Zikaden bewegen sich gerne entlang der Saatreihen, da es dort meist wärmer ist. Eine aktive Bekämpfung ist aufgrund ihrer Mobilität schwierig.

Bekämpfung von Schädlingen mit Insektiziden

Zur Bekämpfung virusübertragender Läuse stehen einige Pyrethroide zur Verfügung. Mittlerweile stehen für die Bekämpfung der meisten Schädlinge (auch im Raps) nur noch Pyrethroide zur Verfügung. Die Auswirkung auf die Resistenzentwicklung der Schädlinge ist vorhersehbar. Deshalb sollte bei einer notwendigen Maßnahme wenn möglich auf andere Wirkungsmechanismen zurückgegriffen werden.

Lesen Sie auch: Mehr über Karate

Bei der Bekämpfung virusübertragender Blattläuse in der Gerste kommt dafür das Mittel Teppeki in Betracht. Teppeki hat gegenüber den Pyrethroiden keine so schnelle Anfangswirkung, aufgrund der systemischen Wirkungsweise jedoch eine deutlich längere Dauerwirkung. Die volle Aufwandmenge von 140 g/ha Teppeki kann bei virusübertragenden Blattläusen auf 100 g/ha reduziert werden, die Zumischung eines Netzmittels wie z.B.

KARATE® ZEON ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insketen auf Basis von Lambda-Cyhalothrin, ein Klasse 2-Pyrethroid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Schädlinge. Die Formulierung als Kapselsuspension bietet Vorteile hinsichtlich Abdrift-verhalten und Anwenderschutz, bei gleichzeitig etwas verzögerter Anfangswirkung. Karate Zeon ist als Solo-Produkt nicht bienengefährlich (B4), in Tankmischungen mit B2 kann es aber zu einer B2-Einstufung kommen.

Karate Zeon 050 SC - ist ein Insektizid in Form einer Kapselsuspension zur Herstellung von Verdünnungswasser (CS), mit Kontakt- und Magenwirkung, ein Filter zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Schädlingen im Anbau von Kartoffeln, Winterraps, Winterweizen , Sommergerste, Mais, Zuckermais, Zuckerrübe, Zwiebel, Kopfkohl, Apfelbeere, Hopfen, Flachs (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut) und Hanf (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut).

Anwendungsrichtlinien für Karate Zeon:

  • Das Präparat wirkt am effektivsten bei einer Temperatur unter 20oC. Bei höheren Temperaturen die Behandlung am Ende des Tages durchführen.
  • Beim Besprühen von Pflanzen (z. B. Kohl, Zwiebel) oder Schädlingen (z. B. Kohlblattlaus), die mit einer Wachsschicht bedeckt sind, der Flüssigkeit ein Netzmittel zugeben.
  • Die Behandlung gegen Schädlinge (insbesondere saugende) sollte sorgfältig und gründlich durchgeführt werden, damit jeder Teil der Pflanze mit der verwertbaren Flüssigkeit bedeckt ist.

Gegen beißende und saugende Insekten in Getreide, Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, maximal 2 Anwendungen je Kultur und Jahr: 75 ml/ha. in allen Getreidearten gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Getreidehähnchen) und Zweiflügler im Frühjahr von BBCH 13-85, Fritfliege (BBCH 11-13) und Blattläuse als Virusvektoren (Herbst und Frühjahr von BBCH 12-51).;in Raps gegen beißende Insekten (z.B. Erdfloh, Stängel-, Kohltrieb- und Kohl-schotenrüßler) ab BBCH 13 nach Schwellenüberschreitung und Kohlschotenmücke (BBCH 55-69).;in Kartoffeln gegen beißende und saugende Insekten (z.B. Kartoffelkäfer, Blattläuse) und Blattläuse als Virusvektoren in Beständen zur Pflanzguterzeugung, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw. Erreichen von Schwellenwerten;in Zucker- und Futterrüben gegen beißende und saugende Insekten und Rübenfliege, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw.

Auflagen und Bestimmungen

Bei der Produkt- und Wirkstoffauswahl für den Herbizideinsatz im Getreide hat sich zum letzten Jahr kaum etwas geändert.

Lesen Sie auch: Rapserdflöhe bekämpfen mit Karate Zeon

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hier einige Beispiele:

  • NW605/606, NT 108, VV 603max.
  • NW 607: 90% = 5m, NT 108max.
  • NW 607: 90% = 5m, NT 108max.

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.

NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwendungsbestimmungen für verschiedene Kulturen:

Kultur Schädling Aufwandmenge Anwendungszeitpunkt Maximale Anzahl Behandlungen
Kartoffel Kartoffelkäferlarve und Käfer 0,12 - 0,16 l/ha Nach dem Auftreten des Schädlings 2
Apfelbeere Apfelblattlaus 0,15 - 0,2 l/ha Nach dem Auftreten des Schädlings 2
Zwiebel Tabak-Thripse 0,12 l/ha Nach dem Auftreten der ersten Schädlinge 1
Zwiebel Müll Zwiebel 0,12 l/ha In der Zeit der Fliegenfliegen 1

Wichtiger Hinweis: Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor der Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Lesen Sie auch: Die Lehre im Karate Dojo