Karate Forst Flüssig ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten, wodurch geringe Aufwandmengen ausreichend sind. Das Produkt entfaltet eine Fraß- und Kontaktwirkung, die sehr schnell nach der Anwendung einsetzt.
Wirkungsweise und Anwendung
Da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird, ist es wichtig, die befallenen Pflanzenteile gründlich zu benetzen. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil, was zu einer Dauerwirkung auf pflanzlichen Oberflächen führt.
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw.
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw.
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Wichtige Hinweise und Auflagen
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20.
Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischnung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizides auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.
Bienenschutzverordnung vom 22.
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on.
Enthält Toluoldiisocyanat.
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Enthält lambda-Cyhalothrin.
Umweltschutz und Gewässerschutz
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
NW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden.
Schutzmaßnahmen
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Spezielle Anwendungsbestimmungen
SF214: Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig.
SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).
Wartezeiten
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Freiland, liegendes Holz:
- Laubholz: EWP
- Nadelholz: EWP
- Nadelholz:
Auf Jungwuchsflächen:
- Laubholz: EWP
- Nadelholz: EWP
Anpassungen der Zulassung und deren Hintergründe
Im April startet die neue Käfersaison. P. 14.
Der Änderungsbescheid resultiert unter anderem auf einem Fachgespräch, zu dem das BVL Mitte April eingeladen hatte.
Durch die Neuregelung entfallen die im September 2023 eingeführten Bestimmungen, nach denen das Anmischen (inkl. Einfüllen in einen Tank) und die Ausbringung des Mittels nicht mehr von der selben Person am selben Tag erfolgen durfte.
Ebenfalls entfällt die pauschale Beschränkung des Poltervolumens.
So war vorgesehen, dass bei einer 0,2-%-Konzentration der Spritzbrühe eine einzelne Person maximal 172 m3 Poltervolumen pro Tag behandeln durfte.
Vor dem Hintergrund des hohen Aufwandes für das An- und Ablegen der notwendigen Schutzausrüstung und des oft konzentriert anfallenden hohen Schadholzaufkommens, waren diese Ansätze nicht praxisgerecht und hätten die effektive Borkenkäferbekämpfung durch Polterbehandlung nahezu unmöglich gemacht.
Es ist deshalb erfreulich, dass das BVL die Hinweise aus der Praxis aufgenommen und eine Neubewertung vorgenommen hat, ohne dabei gesundheitlich unbedenkliche toxikologische Grenzwerte aus dem Blick zu verlieren.
Zu beachten ist beim Einsatz von Karate Forst flüssig zur Polterbehandlung (neben allen weiteren Bestimmungen) nun die Menge des Pflanzenschutzmittels gemessen in Litern pro Tag.
Dabei ist das Anmischen und Anwenden von der selben Person nun zulässig.
Auch die geringere Exposition mit dem Mittel beim Einsatz automatisierter Ausbringungsmethoden aus einer speziell geschützten Kabine ist nun separat bewertet worden, mit positiven Effekten bei der maximal möglichen Anwendungsmenge pro Tag.
Wenngleich die nun zulässigen Anwendungsmengen zwar eine deutliche Verbesserung zum Ist- Stand aus dem September 2023 darstellen, bleibt der Mitteleinsatz begrenzt, vor allem bei den handgeführten Ausbringungsmethoden.
Der Verzicht auf feste Vorgaben zu maximalen Potervolumen liefert aber auch mehr Flexibilität.
Zusätzliche Informationen
NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.
Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.
Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden
