Karate Forst Flüssig ist ein wirksames Mittel gegen beißende und saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind.
Wirkungsweise und Anwendung
Das Produkt entwickelt eine Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird, ist auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile unbedingt zu achten. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine Dauerwirkung.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Ab 01.07.2026 darf das Karate FORST flüssig nur noch gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer eingesetzt werden!
- Zulassungsnummer 025618-00
Sicherheitsvorkehrungen und Umweltschutz
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen unerlässlich, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Umweltschutz
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
Schutzmaßnahmen
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk tragen.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
Abstand zu angrenzenden Flächen
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
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Bienenschutz
Der Schutz von Bienen ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von großer Bedeutung.
NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
Weitere wichtige Hinweise
- Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
- Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.
- Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on.
- Enthält Toluoldiisocyanat.
- Enthält lambda-Cyhalothrin.
Gesetzliche Bestimmungen
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
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