Seit 2018 fallen durch Borkenkäferkalamitäten europaweit große Mengen unplanmäßig eingeschlagenes Schadholz an. Vornehmlich betroffen waren bisher Fichten durch die Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher. Mittlerweile steigen in Südwestdeutschland aber auch die insektenbedingten Schadholzmengen bei Weißtanne. Auch oder gerade wegen des starken Rückgangs der Fichte gibt es viele gute Gründe, dem Borkenkäfern nicht auch noch den Rest zu opfern.
Grundlagen und Zulassung von Karate® Forst flüssig
Karate® Forst flüssig ist das letzte noch verbliebene chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel gegen rindenbrütende Borkenkäfer im Forst. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 4. Dezember 2023 bekannt gegeben, das einige der bisherigen Anwendungsbestimmungen für das Insektizid "KARATE® FORST flüssig" geändert oder neu festgesetzt wurden. Diese Bestimmungen haben unmittelbaren Einfluss insbesondere auf die Behandlung von liegendem Holz im Forst (Holzpolter) zur Borkenkäferbekämpfung bzw. schränken diese erheblich ein. Die Änderungen und zusätzlichen Auflagen wurden vom BVL veröffentlicht und sind ab sofort für die bereits bestehende Zulassung (Kennnummer 005618-00) gültig. Die Zulassung des Mittels wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Eine Neuzulassung von "KARATE® FORST flüssig" wurde bereits vor einigen Jahren beantragt. Da das laufende Wiederzulassungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, mussten auf Basis der aktuellen Bewertung des Anwenderschutzes, Änderungen für die bestehende Zulassung von "KARATE® FORST flüssig" mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden.
Wirkungsweise und Anwendungsbereiche
Bei "KARATE® FORST flüssig" handelt es sich um ein Insektizid, dass sich in allen Forstanwendungen als hocheffizient erwiesen hat. Der Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine bemerkenswerte Dauerwirkung. Die insktizide Wirkung wird durch eine Störung der natürlichen Reizweiterleitung erreicht, d. h., die Insekten werden durch eine Reizüberflutung des Nervensystems abgetötet.
Das Produkt ist breit wirksam und in folgenden Indikationen zugelassen (s. Karate Forst ist ein Insektizid gegen saugende und beißende Insekten im Forst. Es wirkt gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer, Blattläuse, großer brauner Rüsselkäfer, freifressende Schmetterlingsraupen, nadel- und blattfressende Käfer.
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Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten.
Anwendungshinweise und Sicherheitsvorkehrungen
Um die angefallenen Hölzer rechtzeitig vor Ausflug der Käfer unschädlich zu machen, gibt es im Borkenkäfermanagement mehrere Optionen: Abfuhr ins Sägewerk, Trocken- oder Nasslagerung, Entrindung, Aufarbeitung mit Vollerntern oder Hackung. S. Können befallene Hölzer nicht rechtzeitig abgefahren werden, wird eine sachgemäße Insektizidanwendung erforderlich. Vom Borkenkäfer befallenes Holz muss umgehend unschädlich gemacht werden. Sind eine schnelle Abfuhr oder konventionelle Maßnahmen im Wald nicht mehr möglich oder ausgeschöpft, bilden Pflanzenschutzmittel das Ultima Ratio.
Es wir pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig. Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann. Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.
Spezifische Anwendungsfälle und Dosierungen
- Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.
- Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter.
- Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.
Neue Auflagen und Bestimmungen
Neu ist die Auflage, dass bei Nachfolgearbeiten in Kulturen die Fläche innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung nur in Arbeitsbekleidung betreten werden darf. Als praxisfremd kann ebenfalls die Auflage SF215 angesehen werden, nach der das Mischen und Einfüllen des Produkts in den Tank und die Ausbringung auf Polter nicht von derselben Person am selben Tag erfolgen darf. Auch darf eine einzelne Person darf pro Tag maximal 172 m3 Polter mit dem Produkt zu 0,2 % (w/w bzw. Massenprozent) oder 86 m3 mit 0,4 % behandeln.
Bei maschinellem Entrinden von mit "KARATE® FORST flüssig" behandelten Stämmen unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, sollten geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden (z. B. | Fotos: H. Mobile Entrindungsanlagen sind selten geworden. Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).
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Anwendungsszenarien und maximale Handhabungsmengen
Insgesamt ergeben sich acht zulässige Anwendungsszenarien. Die Ausbringung kann durch eine oder zwei Personen erfolgen. Die Ausbringung kann handgeführt oder mithilfe eines geeigneten Fahrzeugs als technische Lösung erfolgen, bei der sich der Anwendende in einer schützenden Fahrerkabine aufhält. Es besteht die Möglichkeit, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen erfolgen. Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig.Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,2% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,2 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden. Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4% Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Menge an Pflanzenschutzmittel unter Berücksichtigung unterschiedlicher Konzentrationen der Behandlungsflüssigkeit, Ansetzung und Befüllung sowie Ausbringungsart pro Person und Tag maximal sicher gehandhabt und ausgebracht werden darf.
| Tätigkeiten | 0.2% Behandlungsflüssigkeit | 0.4% Behandlungsflüssigkeit | ||
|---|---|---|---|---|
| handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | handgeführte Ausbringung | Ausbringung mit Fahrerkabine | |
| Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 1 Person | 1,2 l | 8,5 l | 1,3 l | 10,9 l |
| Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 2 Personen | 1,5 l | 20,0 l | 1,7 l | 22,8 l |
Tab. 1. Darstellung der acht möglichen Aufwandszenarien.
Schutzmaßnahmen und Umweltaspekte
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlichte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
Die Zulassung von Karate® Forst flüssig als Insektizid ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Die Abverkaufsfrist endet am 31. Dezember 2024, die Aufbrauchfrist am 31. Dezember 2025. Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw.
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Achtung: Der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
- Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen.
- Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B.
NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Alle im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Datenbank der BVL . Geben Sie in der Suchmaske das Einsatzgebiet „Forst“ sowie den gewünschten Wirkungsbereich (z. B. Insektizide, Rodentizide, Herbizide) an. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste von Mitteln, die zugelassene Anwendungen im Forst haben. Um genauere Informationen zu den Anwendungen zu erhalten, klicken Sie auf eine Zulassungsnummer (Zul.-Nr.). Dabei ist zu beachten, dass die Mittel-Liste auch sogenannte Vertriebserweiterungen enthält.
