Am 01.07.2022 wurde im DJB ein neues Graduierungssystem (GS) im Kyubereich eingeführt. Seit dem 01.01.2024 ist das die alleine gültige Grundlage für Graduierungen im Kyu-Bereich. Mittlerweile gibt es auch eine aktualisierte Graduierungsordnung (früher: Grundsatzordnung Prüfungswesen). Die detaillierten Materialien befinden sich im Downloadbereich unter Dokumente -> Ressorts -> Prüfungswesen -> Kyuprüfungen.
Bei den Inhalten gibt es jetzt mehr Flexibilität und es wird stärker auf Wiederholung Wert gelegt. Ebenso gibt es ab dem 1. Kyu die Möglichkeit, einen Schwerpunkt zu wählen.
Prozesse und Lizenzen
Die Prozesse bleiben im BJV unverändert: weiterhin dürfen nur Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz graduieren. Wie bisher müssen Graduierungen vorab angemeldet werden; die Listen sind nach Graduierung unmittelbar an den zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten zu schicken.
Gemäß der neuen Graduierungsordnung können Trainer mit Trainer-C-Judo-Lizenz (oder höher) eine Graduierungslizenz beantragen. Details s. Fremdprüfer, d.h. Kann ich im Verein auch zum 1. Die Graduierung zum 1.
Flexibilität und Technikwahl
Die Auswahl der Techniken auf den Plakaten im Standprogramm ist ein (sinnvoller) Vorschlag. Die Techniken können innerhalb ihrer Kategorie auch getauscht werden. So kann z.B. zum 7. Kyu als Hauptseitentechnik auch Tai-otoshi demonstriert werden. Es ist sogar ein Tausch mit ‚ähnlichen und verwandten‘ Techniken möglich, die nicht auf dem Plakat abgebildet sind (s. Beschreibung in Dokument 50 unter ‚Ähnliche und verwandte Techniken‘).
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Jede Technik soll aus einer sinnvollen Situation demonstriert werden. Das beinhaltet Situationen wie z.B. in der Nage-no-kata, d.h. Ausschließlich Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz (Ausnahme: 8.
Es ist sinnvoll, dass Judoka Eindrehtechniken zu beiden Seiten können. Nicht sinnvoll ist es, dazu den eigenen Griff zu variieren, also einmal rechts zu greifen und einmal links. Jeder Judoka hat eine bevorzugte Seite bzw. einen bevorzugten Griff und soll Techniken aus diesem Griff werfen können. Eindrehen zur Hauptseite bedeutet, dass z.B. bei Rechtsgriff ‚rechts‘ eingedreht wird (also gegen den Uhrzeigersinn).
Trainingsbegleitende Graduierung
Graduierung ist der Oberbegriff. Neben der klassischen Prüfung ist z.B. auch eine trainingsbegleitende Graduierung möglich. Die Gründe werden ausführlich in den DJB-Materialien, z.B. Dokument 60 erläutert.
Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden. In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt.
Die trainingsbegleitende Graduierung war auch nach der bisherigen Prüfungsordnung schon möglich bis zum 4. Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht. Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist.
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Die Erfahrung in den Vereinen, die diese Form der Graduierung schon anwenden zeigt, dass das Niveau nicht sinkt. Natürlich ist weiterhin ein gutes Training die Grundvoraussetzung für ein gutes Niveau der Judoka. Klassische Prüfungen sind weiterhin möglich. Man sollte sich aber die Frage stellen, warum man die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut findet und das mal aus der Sicht der Judoka betrachten.
Marken und Urkunden
Die Marken sind für alle Kyugrade identisch. Im Preis für die Marke inbegriffen ist jeweils eine Urkunde. Ich habe noch alte Marken und Urkunden. Was mache ich damit?
Wieso gibt es keine Sets aus Marken, Urkunden und Begleitheften mehr? Durch die größere Flexibilität der Technikauswahl sind Begleithefte für einzelne Kyugrade schwierig zu realisieren. Es sind deswegen ‚Begleitbücher‘ für das Grundprogramm (7.-4. Kyu) und das Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) geplant. Diese sind optional und können separat bestellt werden.
Der 8. Kyu
Ich habe keine Graduierungslizenz. Selber gar nicht. Die beste Möglichkeit ist, eine Graduierungslizenz zu erwerben. Andernfalls ist es nötig, in jedem Training jemand mit gültiger Graduierungslizenz dabeizuhaben. Fragen zum 8. Kyu?
Wieso wurden die Inhalte zum 8. Kyu geändert? Die Gründe sind ausführlich in Dokument 50 erläutert. Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln.
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Muss ich auch Graduierungen zum 8. Kyu melden? Was kostet der 8. Kyu? Die Urkunde zum 8. Kyu kostet nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Kyu einfach möglich. Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend.
Wer darf zum 8. Kyu graduieren? Alle Inhaber einer BJV-Graduierungslizenz dürfen natürlich auch zum 8. Kyu graduieren. Zusätzlich dürfen weitere Personen graduieren, wenn sie gemäß DJB-Vorgabe eine ‚zertifizierende‘ Beratung erhalten haben. Dieser Personenkreis ist im Moment formal nicht eingegrenzt. Im BJV haben wir beschlossen, dass die ‚zertifizierende Beratung‘ durch den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten erfolgt.
Wie wird der 8. Kyu im Judopass vermerkt? Der Eintrag um Judopass kann durch den Verein erfolgen: das Datum der Graduierung sowie die Nummer der Urkunde müssen eingetragen werden; abgestempelt werden kann mit dem Vereinsstempel.
Achtung: die Passordnung ist weiterhin gültig, d.h. jeder Judoka im Verein muss spätestens 3 Monate nach Eintritt einen Judopass bekommen und die jeweils gültige Jahressichtmarke einkleben. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Graduierung zum 8. Kyu erfolgt, bevor der Judopass da ist.
Was passiert mit den Kinderjudopässen? Das Programm Judo spielend lernen ist sehr erfolgreich und wird in vielen Vereinen angewandt. Es soll wie bisher weitergeführt werden, allerdings mit der Änderung, dass es jetzt bis zum 7. Kyu läuft. D.h. die bisherigen Inhalte bleiben unverändert und am Ende wird zum 7. Kyu graduiert. Auch hier soll zeitnah nach Beginn des Programms schon zum 8. Kyu graduiert werden. Dazu werden dann zusätzlich die Urkunden zum 8. Kyu benötigt. Bei vorhandenen Kinderjudopässen kann der Eintrag ‚8. Kyu‘ und ‚weiß-gelber Gürtel‘ manuell zu ‚7. Kyu‘ und ‚gelber Gürtel‘ korrigiert werden.
Wie ist das Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins? Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde. Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig.
Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8. (gemäß Beschluss auf der GV-Sitzung vom 06.07.08, betrifft Punkt 2.3. der Grundsatzordnung für Prüfungen)Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer/innen an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen benötigen keinen DJB-Mitgliedsausweis. Sie können bis zum 1. Kyu Prüfungen ablegen und diese auf Urkunden bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die Kyu-Prüfungsmarke. Diese werden auf der Urkunde (bzw. die Prüfungsmarke bei Nichtbestehen auf der Prüfungsliste) entwertet. Das gilt nicht für Volkshochschulen oder Arbeitsgemeinschaften an denselben. Seit dem 1.1.2006 gilt sie für Bayern als Empfehlung für Trainer und Prüfer, die behinderte Judoka in ihren Reihen haben. Behinderte Judoka können seit Januar nach dieser PO geprüft werden. Der DJB plant eine bundesweite Einführung zum 1.1.2007. verhält. groß geschrieben! oder der unten stehenden Felder ersehen. Dabei zählt man vom 8. Achtung! den 8. Judoverein mitgemacht haben.
Judo Grundprogramm (7. - 4. Kyu)
Judo Grundprogramm wird mit den Kyustufen vom 7. Kyu bis zum 4. du auch fleißig die Techniken des Judo- Grundprogramm zum 7. den 7. Festhalten im Boden im Vordergrund. einen Wurf zur Hauptseite, zur Gegenseite und eine Fußtechnik heraus. Prinzip ist jede Prüfung gleich aufgebaut. Bodenprogramm demonstriert werden. ankommt. Im Bodenprogramm werden die bisher erlernten Techniken vertieft. den orangenen Gürtel muss du mindestens 8 Jahre alt sein.
Judo Erweiterungsprogramm (3. - 1. Kyu)
teilzunehmen. hier ihre Anwendung. Für den 5. Vorbereitung auf den 4. zum Trainingspartner erfordern. verlassen, dass der Partner die Techniken sauber ausführt. Denn zum 4. Judo Erweiterungsprogramm wird mit den Kyustufen vom 3. Kyu bis zum 1. alte Kyu- Programm angezeigt. angekommen, ist man schon mindestens 3 Jahre dabei. Ab dem 3. der Anwendungsaufgabe demonstriert werden. Vorzeigen Wert gelegt. sollen. demonstrieren. diesem Gürtel zu demonstrieren. dem Partner abverlangt wird. Das mit dem 3. Erreichen des 1. Kyu ist die Grundausbildung eigentlich abgeschlossen. bisher erlernten Techniken müssen selbstverständlich beherrscht werden. diesen Vorkenntnissen ist das Prüfungsprogramm zum 1. Gewandtheit erfordern. Meisterprüfung, den ersten DAN, vorbereiten. anderen Augen sehen. unterschiedlichen Kriterien demonstriert werden. Es ist sinnvoll, die Anwendungsaufgaben im Block mit den Grundformen zu üben und vorzuzeigen. Die Befreiungen sind deshalb immer jeweils bei den näheren Informationen der einzelnen Haltegriffe zu finden. Bei dieser Aufgabe ist wichtig, eine gewisse Nähe zum Wettkampfgeschehen und zum natürlichen Verhalten des Partners zu behalten. Idealerweise stellt Uke kontrollierte Gegenwehr, damit Tori einen realistischen Umgang mit seinem Partner demonstrieren kann, ohne behindert zu werden. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass sich der Prüfling eigene Situationen erstellt und sie demonstriert, damit er über sein eigenes Judo nachdenkt. Auch hier ist wichtig, dass der Haltegriffwechsel nicht zum Tanz wird. Uke versucht sich ernsthaft zu verteidigen und dem Haltegriff zu entkommen, und Tori nutzt diese aus, um seine Position im Idealfall zu stärken. Tori muss aus der Situation heraus in der Lage sein abzuschätzen, wo gerade seine Schwächen sind, die Uke ausnutzen möchte. Es gibt dementsprechend keine definitive Anleitung für diese Aufgabe. Ermuntern Sie Ihre Judoka im Randori, passende Wechsel auszuprobieren und zu schauen, was funktioniert und was nicht. Nicht selten wird dieser Punkt auch im Randori während der Prüfung abgearbeitet.
