Judo Kyu Prüfungsordnung: Das neue Graduierungssystem des DJB

Am 01.07.2022 wurde im DJB ein neues Graduierungssystem (GS) im Kyubereich eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 ist das die alleine gültige Grundlage für Graduierungen im Kyu-Bereich. Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat unter Leitung von DJB-Ausbildungsleiter Ralf Lippmann und dem ehemaligen DJB-Vorstand Andreas Kleegräfe gemeinsam mit der DJB-Arbeitsgruppe „Graduierung“ das Kyu-Graduierungssystem überarbeitet und neu konzipiert.

Ziele des neuen Systems

Das neue Graduierungssystem soll hierbei sowohl Tradition und Moderne, als auch klare Standards und Flexibilität ermöglichen. Das moderne Technikverständnis und die Kompetenzorientierung weisen hierbei den Weg. Eine Verbindung von Wissen und Können unter Berücksichtigung individueller Entwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten, gepaart mit individuellen Aufgabenstellungen und selbstständigen Lösungsansätzen werden angestrebt. Dadurch wird ein tieferes Verständnis von Situation und Lösung hergestellt.

Wichtige Änderungen und Neuerungen

Die Kyu-Ausbildung wird nun in verschiedenen Niveaustufen in Grundprogramm (7.-4. Kyu) und Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) eingeteilt. Neu sind außerdem viele Techniknamen. Judo-Deutschland schließt sich den Namen an, die international von Kodokan und der IJF (International Judo Federation) vorgegeben sind. Ko-uchi-barai (und einige andere) gibt es nicht mehr, Uki gatame (und andere) ist neu im Prüfungskontext, Ashi garami (und andere) bekommt eine neue Bedeutung.

Die Art und Weise, wie Techniken vorzuführen sind, hat sich ebenfalls etwas verändert: Die Unterscheidung zwischen Grundform und Anwendungsaufgabe entfällt. Das Erlernen grundlegender Wurf-, Halte-, Hebel- und Würgeprinzipien steht weiterhin im Zentrum. Jedoch gewinnen das Werfen aus verschiedenen Situationen, das Herausstellen der vielfältigen Wurfrichtungen und das Erlernen unterschiedlicher Lösungsansätze im Bodenkampf an Bedeutung.

Als Hilfestellung stehen Prüflingen, Trainer*innen und Prüfer*innen Videos aller zu demonstrierenden Techniken zur Verfügung, die bei der Vorbereitung unterstützen können. Auch für Danprüfungen wird es neue Inhalte und Regularien geben.

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Der 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel)

Eine zentrale Rolle im neuen System spielt der weiß-gelbe Gürtel, der 8. Kyu, der unter dem Motto "Dein erster Schritt zum schwarzen Gürtel" den Einstieg zu unserem Sport erleichtert. Mit geringen Anforderungen werden Judo-Newcomer*innen - Kinder und Erwachsene - mit den Grundlagen, Ideen und Werten unserer Sportart vertraut gemacht.

Anders als bisher muss im Rahmen der Graduierung zum 8. Kyu kein erreichtes Fertigkeitsniveau, sondern ausschließlich ein Grundverständnis von und über Judo erlangt werden. Der „neue“ weiß-gelbe Gürtel ist nicht mehr Teil des Graduierungssystems, sondern soll als „Einstiegsgürtel“ das Eintauchen in die Welt des Judosports schneller ermöglichen.

Unter dem Motto „Der weiß-gelbe Gürtel, dein erster Schritt zum schwarzen Gürtel“ haben Vereine die Möglichkeit, in Schnupperkursen, beim „Tag des Judo“ oder im Rahmen anderer Projekte mit einfachen ausgewählten Inhalten elementare Grundlagen spielerisch zu vermitteln und anschließend den weiß-gelben Gürtel auch ohne Vereinszugehörigkeit zu verleihen. So baut der Judoverein direkt eine Bindung auf und motiviert die neuen Judoschüler dazu, die nächsten Schritte im Leben eines Judoka zu gehen.

Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln.

Trainingsbegleitende Graduierung

Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden.

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In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt.

Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht. Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist.

Ablauf und Zuständigkeiten

Die Prozesse bleiben im BJV unverändert: weiterhin dürfen nur Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz graduieren. Wie bisher müssen Graduierungen vorab angemeldet werden; die Listen sind nach Graduierung unmittelbar an den zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten zu schicken.

Gemäß der neuen Graduierungsordnung können Trainer mit Trainer-C-Judo-Lizenz (oder höher) eine Graduierungslizenz beantragen.

Alle Inhaber einer BJV-Graduierungslizenz dürfen natürlich auch zum 8. Kyu graduieren. Zusätzlich dürfen weitere Personen graduieren, wenn sie gemäß DJB-Vorgabe eine ‚zertifizierende‘ Beratung erhalten haben. Im BJV haben wir beschlossen, dass die ‚zertifizierende Beratung‘ durch den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten erfolgt.

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Materialien und Kosten

Die detaillierten Materialien befinden sich im Downloadbereich unter Dokumente -> Ressorts -> Prüfungswesen -> Kyuprüfungen.

Die Marken sind für alle Kyugrade identisch. Im Preis für die Marke inbegriffen ist jeweils eine Urkunde.

Durch die größere Flexibilität der Technikauswahl sind Begleithefte für einzelne Kyugrade schwierig zu realisieren. Es sind deswegen ‚Begleitbücher‘ für das Grundprogramm (7.-4. Kyu) und das Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) geplant. Diese sind optional und können separat bestellt werden.

Die Urkunde zum 8. Kyu kostet nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend.

Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins

Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde.

Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig.

Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8.