Judo Gürtelprüfung blau Anforderungen

Bei unterschiedlichen Kampfsportarten werden durch unterschiedliche Gürtelfarben die Kenntnisstände in der Kampfsport signalisiert. Auch beim Judo gibt der Gürtel Auskunft über den Fortschritt.

Für den nächsthöheren Gürtel muss eine Prüfung erfolgreich absolviert werden. Die Judo Ausrüstung wird noch durch einen Judoanzug komplettiert.

Judo Gürtel Farben und Bedeutung

Ihr beginnt als 9. Kyū, als Kukyū, mit dem weißen Gurt, welchen Euch niemand absprechen kann, dann folgen die weiteren Gürtelfarben im Judo. Jeder Neuling startet mit dem Schülergrad des 9. Kyū und trägt den weißen Judo Gürtel, mit steigendem Schülergrad werden die Gürtelfarben dunkler und führen über gelb, orange, grün und blau nach braun.

Die Prüfungen führen schrittweise abwärts bis zum 1. Kyū, dem braunen Gürtel, woraufhin der nächste Schritt die Prüfung zum 1. Dan ist, dem Grad des niedrigsten Judo Meister und somit dem „Schwarzgurt“.

Judo Prüfungen existieren bis zum 5. Dan, alle weiteren Grade werden bei großen Leistungen durch entsprechende Verbände verliehen. Ein Mindestalter existiert für den 5. Kyū (im 9. Lebensjahr), den 3. Kyū (im 11. Lebensjahr), den 1. Kyū (vollendetes 12. Lebensjahr) sowie den 1. Dan (vollendetes 15. Lebensjahr).

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Die Kyu-Ausbildung wird nun in verschiedenen Niveaustufen in Grundprogramm (7.-4. Kyu) und Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) eingeteilt.

Hier eine Übersicht über die Gürtelfarben und die dazugehörigen Prüfungsinhalte:

Gürtelfarbe Prüfungsinhalt
Weiß-Gelb Gürtel Der 8. Kyū, der Hachikyū, trägt den weiß-gelben Gürtel und muss in seiner Prüfung rückwärts und seitlich fallen können. Außerdem werden 2 Wurf- und 2 Bodentechniken verlangt und 2 bis 3 Einheiten Randori von je einer Minute durchgeführt
Gelb Gürtel In der Prüfung zum 7. Kyū mit gelbem Gürtel, dem Nanakyū, müsst Ihr eine Judorolle vorwärts beherrschen, je 2 zusätzliche Wurf- und Bodentechniken und 3 bis 4 Einheiten Randori zu je einer Minute demonstrieren.
Gelb-Orange Gürtel Für den 6. Kyū, den Rokkyū, erhaltet Ihr gelb-orange und müsst die Judorolle beidseitig beherrschen. Außerdem erlernt Ihr 5 neue Wurftechniken, bekommt unfangreichere Anwendungsaufgaben und müsst 3 bis 5 Randori-Einheiten zu je 2 Minuten durchhalten.
Orange Gürtel Der orangefarbene Gürtelträger nennt sich Gokyū und ist der 5. Kyū. Hier müsst Ihr die Judorolle über ein Hindernis vorführen und erlernt neue Wurftechniken, welche auf einem Bein ausgeführt werden, sowie Hebeltechniken am Boden. Randori bleibt wie beim 6. Kyū.
Orange-Grün Gürtel Der Sprung zum orange-grünen 4. Kyū, dem Yonkyū, ist groß und Vorkenntnisse werden von hier an nur noch stichprobenartig geprüft. Hier müsst Ihr erstmals die fortgeschrittene Falltechnik „freier Fall“ demonstrieren. Zu den neuen Wurftechniken zählt der aus Filmen bekannte Tomoe-Nage.
Grün Gürtel Für den 3. Kyū, auch Sankyū genannt und den damit verbundenen grünen Gürtel müsst Ihr die erste Kata erlernen. Beim Randori existieren weniger Vorgaben, damit ein ungezwungener Übungskampf stattfinden kann. Weitere Wurf- und Bodentechniken runden die Prüfung ab und Vorkenntnisse werden von hier an seltener abgefragt, da diese aus dem Prüfungsprogramm heraus ersichtlich sind.
Blau Gürtel Wenn Ihr die Prüfung zum Nikyū, dem 2. Kyū mit blauem Gürtel, antretet, müsst Ihr erste Würgetechniken beherrschen und Euch in 3 Einheiten Randori zu je 3 Minuten gegen einen Gegner behaupten, welcher extreme Körperhaltungen einnimmt. Außerdem wird eine neue Kata gelehrt.
Braun Gürtel Der letzte Schülergrad und Braungürtel, der 1. Kyū namens Ikkyū, verlangt Eure höchste Präzision und Flexibilität, denn hier werden keine Fehler mehr geduldet. Die Würfe und Hebel müssen aus verschiedenen Situationen heraus sicher angewandt werden, beim Randori werden 3 verschiedene Übungspartner ausgewählt und die dritte Kata muss zu beiden Seiten ausgeführt werden.
Schwarz Gürtel (1-10) Die Prüfungsprogramme zu den Meistergraden 1. bis 10. Dan, allesamt Schwarzgurte (oder ab dem 6. Dan rot-weiß oder komplett rot), sind noch deutlich umfangreicher und umfassen neben neuen Techniken auch eine ständige Wiederholung des Gelernten. Ab der 3. Dan-Prüfung kann der Prüfling den Großteil der Techniken frei wählen.

Die Judo Gürtelprüfung

Beim Judo wird die Klasseneinteilung durch die Gürtelfarbe angegeben. Auf der einen Seite steht der individuelle Rang des Judoka, der am Judo Gürtel zu erkennen ist. Diesen Rang kann er durch das Absolvieren der Judo Prüfung zum entsprechend nächsten Rang erhöhen. Hiervon klar zu unterscheiden ist die Einteilung in Alters und Gewichtsklassen, wie sie beim Wettkampf vorgenommen wird, denn diese hat nichts mit dem Gürtelrang des Judoka zu tun.

Ein erster Prüfungsbestandteil sind Falltechniken, bei denen der Schüler seinen Schwung abfangen muss, um Verletzungen zu verhindern. Ab dem 3. Kyū muss der Schüler zusammen mit einem Partner noch eine Kata vorführen, die auf den ersten Blick dem Randori ähnelt. Die entsprechenden Techniken für die Prüfung stehen im Prüfungsprogramm und der Judoka muss alle beherrschen, wenn er die Prüfung bestehen will.

Prinzipiell sollte der Schüler alle Techniken vergangener Prüfungen verinnerlicht haben. Der Prüfer ist bei höheren Graden auch berechtigt, diese abzufragen. Besonders in Dan Prüfungen machen Prüfer von dieser Option sehr gern Gebrauch und lassen Techniken vorführen, die zum Grundwissen jedes Judoka gehören, im aktuellen Prüfungsprogramm aber nicht speziell genannt sind.

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Die Judo-Gürtelprüfung ist, wie ihr Name schon sagt, eine Prüfung. Im Rahmen der Prüfung wird nach vom Deutschen Judo-Bund (DJB) festgelegten Kriterien überprüft, ob das Prüfungsprogramm für die begehrte Graduierung in angemessenen Maß beherrscht wird. Die Prüfung ist also keine Formalie und kein Selbstläufer. Der Verein und die Trainer bereiten die Prüflinge darauf vor. Auf der anderen Seite müssen die Prüflinge die Prüfung auch ernst nehmen und sich darauf vorbereiten.

Jeder sollte den Gürtel erwerben, der dem Stand seines Judowissens und -könnens tatsächlich entspricht. Übermäßige Eile (bei beschränktem Trainingseinsatz) ist genauso wenig zweckmäßig, wie die Weigerung eine Prüfung anzutreten, um der Beste seiner Graduierung zu sein.

Es ist verständlich, dass man den nächsten Gürtel möglichst schnell erreichen möchte. Daher werden immer wieder dieselben Frage gestellt: Welches Mindestalter muss/soll ich für die (nächste) Prüfung haben, wie lange muss/soll ich bis zur (nächsten) Prüfung warten?

Eine „Wartezeit“ gibt es nicht. Denn es geht nicht um das „Warten“, sondern den Zeitraum, der üblicherweise erforderlich ist, um bei regelmäßigem Training die (nächsten) Prüfungsinhalte so zu erlernen, dass sie sich gesetzt haben und beherrscht werden. Es geht also um den Vorbereitungszeitraum.

Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.

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Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate. Die Empfehlungen sind vernünftig. Der DJB ist nicht auf dem Kopf gefallen und hat sich sehr vernünftige Gedanken gemacht.

Es ergibt Sinn, sich die Zeit zu lassen und die Kyu-Grade über das Lebensalter zu verteilen. Die DJB-Empfehlung entspricht der schnellstmöglichen noch Sinn ergebenden Vorgehensweise im Hinblick auf die Ablegung von Prüfungen.

So ist beispielsweise die Zulassung zur Prüfung zum 1. Dan grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit nach der letzten Prüfung möglich.

Gewisse Techniken setzen motorische Fähigkeiten und eine Körperbeherrschung voraus, die Kinder erst im Laufe der Zeit erwerben (z.B. einbeinige Hüftwürfe; komplexe Bewegungen nach vorne und hinten, usw.). Es ergibt keinen Sinn, auf eine Prüfung zu drängen und sich selbst zu überfordern.

Natürlich gibt es „Überflieger“, die schon als Babys auf der Matte waren, schneller lernen, mehr Talent haben, bessere Vorkenntnisse/körperliche Voraussetzungen haben (z.B. 12-jähriger Leistungsturner fängt mit Judo an), als der Durchschnitt. Sollte dies der Fall sein, geht der Trainer direkt auf diese zu und wird von sich aus ein Vorziehen der nächsten Prüfung vorschlagen.

Angst braucht keiner zu haben. Angst ist ohnehin kein guter Ratgeber. Und: Ja, die Gürtel-Prüfung ist bei ordentlicher Vorbereitung gut zu schaffen. Keiner möchte durch eine Prüfung fallen - auch freut sich kein Prüfer, wenn er jemanden durchfallen lassen muss. Aber „verschenkt“ wird die Prüfung deswegen auch nicht.

Kenntnis der japanischen Namen bzgl. Information über die Prüfungsanforderungen Vorgabe eines Mindesttrainings-pensums, welches durch den Gruppentrainer kontrolliert wird Kyu-Gürtelprüfungs-lehrgänge durch andere Trainer Leistungsorientierte Zulassungskontrolle zur Prüfung durch andere Trainer im Rahmen des letzten Kyu-Gürtelprüfungslehrgangs Unterrichtung, Erläuterung, Wiederholung der Prüfungsinhalte Hinweise bzgl. Prüfungsinhalte

Die Prüfungsinhalte werden durch den DJB vorgegeben und sind auf der DJB-Seite „Prüfungsprogramm“ nachlesbar. Das offizielle Prüfungsprogramm für Kyu-Gürtelprüfungen ist dort der Grundsatzordnung des DJB und v.a. der Prüfungsordnung des DJB für Kyu-Grade zu entnehmen. Die dort genannten Inhalte sind Kerngehalt der Prüfung.

Eine erfolgreiche Prüfung setzt eine gute Prüfungsleistung voraus. Niemand sollte durch die Prüfung durchfallen, das ist weder für die Prüflinge noch für die Prüfer schön. Auf der anderen Seite hat die bestandene Prüfung nur einen Wert, wenn sie eine Leistung wiedergibt und nicht verschenkt wird - nur dann hat man sie verdient und kann stolz darauf sein.

Dennoch kommt es vor, dass Prüflinge ggf. die formellen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, allerdings technisch noch nicht „prüfungsreif“ sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kumpel Prüfung macht und man selbst sich „dran hängt“, obwohl man selbst lange nicht mehr richtig trainiert hat und u.U.

Wir möchten nicht erst in der Prüfungssituation diese Problematik erkennen. Daher bieten wir systematisch vor den Prüfungen sog. Kyu-Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge an, bei denen wir das gesamte Prüfprogramm durchgehen und uns den Stand der Prüflinge anschauen.

In der Regel werden zwei solche Lehrgänge angeboten, etwa 5 Wochen und 2 Wochen vor der Prüfung, so dass etwaige Mängel nicht nur angesprochen, sondern in der Zeit bis zur Prüfung behoben werden können. Im ersten Fall wird eine uneingeschränkte Prüfungsempfehlung abgegeben.

Im zweiten Fall wird eine eingeschränkte Prüfungsempfehlung abgegeben und dem Gruppentrainier mitgeteilt, der dann - kurz vor der Prüfung - die letztendliche Prüfungsempfehlung ausspricht oder versagt.

Die Teilnahme an dem Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und letztere ist notwendig, um an der Prüfung teilzunehmen. Sofern/soweit für Euch an keinem der zwei Termine die Möglichkeit besteht, daran teilzunehmen, sprecht bitte Euren Trainer an.

In der Regel finden zwei bis drei Prüfungen im Jahr statt; Prüfungszeiträume sind demnach in der Regel die Woche vor den Osterferien, die Woche vor den Sommerferien und die Woche vor den Weihnachtsferien. Die genauen Prüfungstermine werden im internen Mitgliederbereich mitgeteilt.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch im internen Bereich auf Eurem persönlichen digitalen Account. Bei „Buchung“ der Prüfung wird die Prüfungsgebühr in Eure Rechnung eingestellt und mit dem nächsten Beitragseinzug eingezogen, so dass weder Bargeldzahlung noch Überweisung notwendig sind.