Judo Dan Prüfung Voraussetzungen

Der Deutsche Judobund hat in seinem Ausbildungs- und Graduierungsprogramm vier Ausbildungsstufen entwickelt, die mit der Überprüfung einzelner Stand- und Bodentechniken später auch mit zu lösenden Situationen und Aufgabenstellungen abschließen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Dan-Graduierungsprogramms (schwarzer Gürtel) bestehen im Weiteren aus dem „Wiederholen, Festigen und Perfektionieren“ (1. - 3. Dan) des zuvor Erlernten, sowie im „Reflektieren und Gestalten“ (4. - 6. Dan) des Judos im Allgemeinen und im Persönlichen.

Individuelle Stärken werden gefördert, die persönliche Spezialtechnik gefestigt und situationsgerecht angepasst sowie modifiziert. Gürtelstufen oberhalb des 5. Dan werden innerhalb des DJB an Judoka verliehen, die sich aufgrund ihres besonderen persönlichen Engagements und/oder ihrer Erfolge im Wettkampf verdient gemacht haben. Hierbei ändert sich die Gürtelfarbe von schwarz zu rot-weiß (6. - 8. Dan).

Zur Sicherung eines einheitlichen Graduierungsstandards im NJV werden auf Vorschlag der Vereine besonders qualifizierte Judoka zu Kyu-Prüfern lizenziert. Diese können innerhalb der Vereine Prüfungen vom 8. - 4.Kyu abnehmen. Die Ausbildung und Prüfung zum 3. - 1. Kyu (grüner, blauer und brauner Gürtel) erfolgt in den Kreisen, Regionen und Arbeitskreisen des NJV.

Die Anmeldung zur Danprüfung erfolgt vollständig elektronisch incl. Ggf. Die Gebühren für Danprüfungen richten sich nach dem benötigten Zeitaufwand bei der Prüfung und hängt von den demonstrierten Modulen ab. Jede Danprüfung besteht aus verschiedenen Prüfungsfächern. Mit der aktuellen Graduierungsordnung wird eine Modularisierung der Dangraduierung ermöglicht: die verschiedenen Prüfungsfächer können in beliebiger Kombination an einem Prüfungstermin demonstriert werden. Bestandene Module bleiben unbegrenzt gültig.

Die Danprüferhilfe und Prüfungsformulare können nicht nur den Danprüfern, sondern auch den -prüflingen bei der Vorbereitung helfen. Mit der Fortschreibung der Inhalte des Dan-Prüfungsprogramms folgt der Deutsche Judo Bund einer langen Tradition von Prüfungsinhalten, die sukzessive weiterentwickelt werden. Das vorliegende Programm baut auf vielen Inhalten der ersten gesamtdeutschen Dan-Prüfungsordnung von 1995 auf und schreibt diese fort. So wurden auch die Begleitmaterialien von 1997 bei der Erstellung dieses aktuellen Skriptes benutzt und weiterentwickelt.

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Die Arbeitsgruppe hat sich im Auftrag des Präsidiums, der Mitgliederversammlung und des Fachgremiums des Deutschen Judo Bundes ca. zweieinhalb Jahre, unter hauptamtlicher Leitung, ehrenamtlich mit der Erstellung der Inhalte und Materialien beschäftigt. Alle Entscheidungen wurden im Gremium ausführlich beraten und innerhalb der Gruppe demokratisch entschieden. Zwischenergebnisse wurden zweimal dem Fachgremium (Lehr- und Prüfungsreferenten der Landesverbände) und einmal den Präsidenten der Landesverbände zur Zustimmung vorgelegt.

In dem Begleitskript werden sowohl Erklärungen für Entscheidungsfindungen, als auch Erläuterungen zu den Prüfungsinhalten dargestellt. Weiterhin enthält es Begleitmaterialien, welche Begriffe erklären, mit den Grundlagen und der Geschichte unserer Sportart vertraut machen, Lehrsysteme und Methoden beschreiben und somit dem Prüfling eine umfangreiche Hilfestellung zur Vorbereitung auf die Prüfung geben.

Das Programm tritt laut Beschluss der Mitgliederversammlung zum 01.01.2010 mit einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.10.2010 tritt ab dem 01.01.2011 ein zusätzliches Wahlprogramm "Selbstverteidigung" als Alternative zu den Anwendungsaufgaben vom 3. Kyu bis zum 3. Dan in Kraft. Die entsprechenden Aufgaben und Erläuterungen sind in den aktuellen Materialien integriert.

Das neue Dan-Graduierungsprogramm wird zum 1. Juli 2023 mit einer Übergangszeit von 18 Monaten in Kraft gesetzt. Als logische Fortführung der Inhalte unseres neuen Kyu-Graduierungssystems kann ab dem 1. Juli das neue Dan-Programm in der Praxis ausprobiert werden. Die Inhalte wurden von der Arbeitsgruppe Graduierung im DJB mit enger Beteiligung der Landesfachreferenten als modernes, kompetenzorientiertes Programm zusammengestellt. Erläuterungen und Begleitmaterialien zum neuen Dan-Graduierungssystem werden sukzessive und zeitnah veröffentlicht.

Das neue Dan-Graduierungsprogramm wird zum 1. Juli 2023 mit einer Übergangszeit von 18 Monaten in Kraft gesetzt.

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Mindestalter und Voraussetzungen für die Dan-Prüfung

Zu Dan-Prüfungen werden Judoka zugelassen, die im Besitz des 1. Kyu sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Erforderlich sind mindestens 12 Punkte, die in der Wettkampferfolgskarte nachzuweisen sind. Für jeden gewonnenen Kampf bei offiziellen Turnieren und Meisterschaften des DJB und der Landesverbände gibt es einen Punkt. Dieser Erfolg ist in die Wettkampferfolgskarte einzutragen und von der Wettkampfleitung abzustempeln und zu unterschreiben.

Prüfungsfächer

Jede Danprüfung besteht aus verschiedenen Prüfungsfächern:

  • Nage-waza
  • Katame-waza
  • Kata
  • Theorie (ab 3. Dan)

Gürtelfarben und Ausbildungsstufen

Die Gürtelfarben im Judo spiegeln den Entwicklungsstand des Judoka wider:

Gürtelfarbe Ausbildungsstufe Inhaltliche Schwerpunkte
Weiß bis Braun (8. - 1. Kyu) Kyu-Bereich (bunte Farbgürtel) Judo-Grundausbildung „Judo kennen lernen und Grundlagen schaffen“ (8. - 4. Kyu) und Grundlagentraining „Vertiefen, Erweitern und Variieren“ (3. - 1. Kyu)
Schwarz (1. - 5. Dan) Dan-Bereich (schwarzer Gürtel) „Wiederholen, Festigen und Perfektionieren“ (1. - 3. Dan) des zuvor Erlernten, sowie im „Reflektieren und Gestalten“ (4. - 6. Dan) des Judos im Allgemeinen und im Persönlichen
Rot-Weiß (6. - 8. Dan) Hohe Dan-Grade Verliehen an Judoka aufgrund ihres besonderen persönlichen Engagements und/oder ihrer Erfolge im Wettkampf

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