Bei unterschiedlichen Kampfsportarten signalisieren unterschiedliche Gürtelfarben die Kenntnisstände in der Kampfsportart. Auch beim Judo gibt der Gürtel Auskunft über den Fortschritt. Aber welche Bedeutung haben die Gürtelfarben und welche Grundsätze gelten bei Wettkämpfen?
Judo Gürtel Farben und Bedeutung
Ihr beginnt als 9. Kyū, als Kukyū, mit dem weißen Gurt, welchen Euch niemand absprechen kann, dann folgen die weiteren Gürtelfarben im Judo.
Jeder Neuling startet mit dem Schülergrad des 9. Kyū und trägt den weißen Judo Gürtel, mit steigendem Schülergrad werden die Gürtelfarben dunkler und führen über gelb, orange, grün und blau nach braun.
Die Prüfungen führen schrittweise abwärts bis zum 1. Kyū, dem braunen Gürtel, woraufhin der nächste Schritt die Prüfung zum 1. Dan ist, dem Grad des niedrigsten Judo Meister und somit dem „Schwarzgurt“.
Auf der einen Seite steht der individuelle Rang des Judoka, der am Judo Gürtel zu erkennen ist. Diesen Rang kann er durch das Absolvieren der Judo Prüfung zum entsprechend nächsten Rang erhöhen.
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Wie oben schon erwähnt, repräsentiert der Gürtel Euren persönlichen Grad anhand seiner Farbe.
Judo Prüfungen existieren bis zum 5. Dan, alle weiteren Grade werden bei großen Leistungen durch entsprechende Verbände verliehen.
Gürtelfarben und Prüfungsinhalte im Überblick
Für den nächsthöheren Gürtel muss eine Prüfung erfolgreich absolviert werden.
| Gürtelfarbe | Prüfungsinhalt |
|---|---|
| Weiß-Gelb Gürtel | Der 8. Kyū, der Hachikyū, trägt den weiß-gelben Gürtel und muss in seiner Prüfung rückwärts und seitlich fallen können. Außerdem werden 2 Wurf- und 2 Bodentechniken verlangt und 2 bis 3 Einheiten Randori von je einer Minute durchgeführt. |
| Gelb Gürtel | In der Prüfung zum 7. Kyū mit gelbem Gürtel, dem Nanakyū, müsst Ihr eine Judorolle vorwärts beherrschen, je 2 zusätzliche Wurf- und Bodentechniken und 3 bis 4 Einheiten Randori zu je einer Minute demonstrieren. |
| Gelb-Orange Gürtel | Für den 6. Kyū, den Rokkyū, erhaltet Ihr gelb-orange und müsst die Judorolle beidseitig beherrschen. Außerdem erlernt Ihr 5 neue Wurftechniken, bekommt unfangreichere Anwendungsaufgaben und müsst 3 bis 5 Randori-Einheiten zu je 2 Minuten durchhalten. |
| Orange Gürtel | Der orangefarbene Gürtelträger nennt sich Gokyū und ist der 5. Kyū. Hier müsst Ihr die Judorolle über ein Hindernis vorführen und erlernt neue Wurftechniken, welche auf einem Bein ausgeführt werden, sowie Hebeltechniken am Boden. Randori bleibt wie beim 6. Kyū. |
| Orange-Grün Gürtel | Der Sprung zum orange-grünen 4. Kyū, dem Yonkyū, ist groß und Vorkenntnisse werden von hier an nur noch stichprobenartig geprüft. Hier müsst Ihr erstmals die fortgeschrittene Falltechnik „freier Fall“ demonstrieren. Zu den neuen Wurftechniken zählt der aus Filmen bekannte Tomoe-Nage. |
| Grün Gürtel | Für den 3. Kyū, auch Sankyū genannt und den damit verbundenen grünen Gürtel müsst Ihr die erste Kata erlernen. Beim Randori existieren weniger Vorgaben, damit ein ungezwungener Übungskampf stattfinden kann. Weitere Wurf- und Bodentechniken runden die Prüfung ab und Vorkenntnisse werden von hier an seltener abgefragt, da diese aus dem Prüfungsprogramm heraus ersichtlich sind. |
| Blau Gürtel | Wenn Ihr die Prüfung zum Nikyū, dem 2. Kyū mit blauem Gürtel, antretet, müsst Ihr erste Würgetechniken beherrschen und Euch in 3 Einheiten Randori zu je 3 Minuten gegen einen Gegner behaupten, welcher extreme Körperhaltungen einnimmt. Außerdem wird eine neue Kata gelehrt. |
| Braun Gürtel | Der letzte Schülergrad und Braungürtel, der 1. Kyū namens Ikkyū, verlangt Eure höchste Präzision und Flexibilität, denn hier werden keine Fehler mehr geduldet. Die Würfe und Hebel müssen aus verschiedenen Situationen heraus sicher angewandt werden, beim Randori werden 3 verschiedene Übungspartner ausgewählt und die dritte Kata muss zu beiden Seiten ausgeführt werden. |
| Schwarz Gürtel (1-10) | Die Prüfungsprogramme zu den Meistergraden 1. bis 10. Dan, allesamt Schwarzgurte (oder ab dem 6. Dan rot-weiß oder komplett rot), sind noch deutlich umfangreicher und umfassen neben neuen Techniken auch eine ständige Wiederholung des Gelernten. Ab der 3. Dan-Prüfung kann der Prüfling den Großteil der Techniken frei wählen. |
Vorbereitung auf die Judo Prüfung
Ein erster Prüfungsbestandteil sind Falltechniken, bei denen der Schüler seinen Schwung abfangen muss, um Verletzungen zu verhindern.
Ab dem 3. Kyū muss der Schüler zusammen mit einem Partner noch eine Kata vorführen, die auf den ersten Blick dem Randori ähnelt.
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Die entsprechenden Techniken für die Prüfung stehen im Prüfungsprogramm und der Judoka muss alle beherrschen, wenn er die Prüfung bestehen will.
Prinzipiell sollte der Schüler alle Techniken vergangener Prüfungen verinnerlicht haben. Der Prüfer ist bei höheren Graden auch berechtigt, diese abzufragen. Besonders in Dan Prüfungen machen Prüfer von dieser Option sehr gern Gebrauch und lassen Techniken vorführen, die zum Grundwissen jedes Judoka gehören, im aktuellen Prüfungsprogramm aber nicht speziell genannt sind.
Hiervon klar zu unterscheiden ist die Einteilung in Alters und Gewichtsklassen, wie sie beim Wettkampf vorgenommen wird, denn diese hat nichts mit dem Gürtelrang des Judoka zu tun.
Mindestalter und Wartezeiten
Ein Mindestalter existiert für den 5. Kyū (im 9. Lebensjahr), den 3. Kyū (im 11. Lebensjahr), den 1. Kyū (vollendetes 12. Lebensjahr) sowie den 1. Dan (vollendetes 15.
Zusätzlicher Hinweis: Eine Prüfung zum 1. Dan (Schwarz) ist grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich (Verkürzung auf Vollendung des 15.
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Eine „Wartezeit“ gibt es nicht. Denn es geht nicht um das „Warten“, sondern den Zeitraum, der üblicherweise erforderlich ist, um bei regelmäßigem Training die (nächsten) Prüfungsinhalte so zu erlernen, dass sie sich gesetzt haben und beherrscht werden. Es geht also um den Vorbereitungszeitraum.
Diesbezüglich sowie der jährlichen Anzahl von Prüfungen bezüglich hat der DJB folgende Empfehlungen herausgegeben bzw. „Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
„Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.“
„Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate.
Die Empfehlungen sind vernünftig. Der DJB ist nicht auf dem Kopf gefallen und hat sich sehr vernünftige Gedanken gemacht. Es ergibt Sinn, sich die Zeit zu lassen und die Kyu-Grade über das Lebensalter zu verteilen.
Die DJB-Empfehlung entspricht der schnellstmöglichen noch Sinn ergebenden Vorgehensweise im Hinblick auf die Ablegung von Prüfungen.
An dieser Tabelle wird auch ersichtlich, dass das vorgegebene Mindestalter für die höheren Graduierungen bei „zu schnellem Erwerb“ von Kyu-Graden letztlich irgendwann zu einem Graduierungsstau (längeren Wartephase) führen muss.
So ist beispielsweise die Zulassung zur Prüfung zum 1. Dan grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit nach der letzten Prüfung möglich.
Gewisse Techniken setzen motorische Fähigkeiten und eine Körperbeherrschung voraus, die Kinder erst im Laufe der Zeit erwerben (z.B. einbeinige Hüftwürfe; komplexe Bewegungen nach vorne und hinten, usw.).
Es ergibt keinen Sinn, auf eine Prüfung zu drängen und sich selbst zu überfordern. Es handelt sich lediglich um die schnellstmögliche Vorgehensweise, wenn sämtliche körperlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, d.h. wenn schon alles beherrscht wird, was in der Prüfung verlangt wird.
Fast immer ergibt es mehr Sinn, sich mehr Zeit zu lassen, auf der Matte mehr Spaß zu haben - und auch andere Aspekte des Judos zu vertiefen (Selbstkontrolle, körperliche Stärkung, Wettkampfjudo, usw.).
Natürlich gibt es „Überflieger“, die schon als Babys auf der Matte waren, schneller lernen, mehr Talent haben, bessere Vorkenntnisse/körperliche Voraussetzungen haben (z.B. 12-jähriger Leistungsturner fängt mit Judo an), als der Durchschnitt.
Sollte dies der Fall sein, geht der Trainer direkt auf diese zu und wird von sich aus ein Vorziehen der nächsten Prüfung vorschlagen.
Angst vor der Prüfung?
Angst braucht keiner zu haben. Angst ist ohnehin kein guter Ratgeber. Und: Ja, die Gürtel-Prüfung ist bei ordentlicher Vorbereitung gut zu schaffen. Keiner möchte durch eine Prüfung fallen - auch freut sich kein Prüfer, wenn er jemanden durchfallen lassen muss.
Aber „verschenkt“ wird die Prüfung deswegen auch nicht. Deswegen muss jeder Prüfungsteilnehmer sich ordentlich vorbereiten.
Natürlich wird der Verein (organisatorisch), Euer Trainer und jeder fortgeschrittene Judoka unterstützen, wenn ein Kandidat in der Vorbereitung nicht weiterkommt und Hilfe braucht.
Dazu hat das Trainerteam ein System entwickelt, welches die Prüfungsteilnehmer so gut wie möglich vorbereiten soll und das Risiko des Durchfallens möglichst minimieren soll (dazu gleich).
Aber jeder trägt eine Eigenverantwortung für das eigene Vorankommen im Judo, vor allem bei der Prüfungsvorbereitung.
Prüfungsinhalte und Vorbereitung
Die Prüfungsinhalte werden durch den DJB vorgegeben und sind auf der DJB-Seite „Prüfungsprogramm“ nachlesbar.
Das offizielle Prüfungsprogramm für Kyu-Gürtelprüfungen ist dort der Grundsatzordnung des DJB und v.a. der Prüfungsordnung des DJB für Kyu-Grade zu entnehmen.
Die dort genannten Inhalte sind Kerngehalt der Prüfung.
Die Zulassung zur Prüfung setzt auch voraus, dass jeder Kandidat in einem Mindestumfang tatsächlich auf die Prüfung trainiert hat.
Wie schon bei den Ausführungen zur Vorbereitungszeit ausgeführt, geht es nicht darum, auf die nächste Prüfung zu warten, sondern darum, sich darauf durch Training vorzubereiten.
Dabei ist logischerweise derjenige, der dreimal die Woche trainiert, schneller „prüfungsreif“ als derjenige, der nur einmal trainiert.
Genauso nachvollziehbar ist es, dass derjenige, der gut und konzentriert mittrainiert, schneller den Ausbildungsstand erreicht, als derjenige, der nur halbherzig mitmacht.
Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge
Eine erfolgreiche Prüfung setzt eine gute Prüfungsleistung voraus. Niemand sollte durch die Prüfung durchfallen, das ist weder für die Prüflinge noch für die Prüfer schön.
Auf der anderen Seite hat die bestandene Prüfung nur einen Wert, wenn sie eine Leistung wiedergibt und nicht verschenkt wird - nur dann hat man sie verdient und kann stolz darauf sein.
Dennoch kommt es vor, dass Prüflinge ggf. die formellen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, allerdings technisch noch nicht „prüfungsreif“ sind.
Daher bieten wir systematisch vor den Prüfungen sog. Kyu-Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge an, bei denen wir das gesamte Prüfprogramm durchgehen und uns den Stand der Prüflinge anschauen.
In der Regel werden zwei solche Lehrgänge angeboten, etwa 5 Wochen und 2 Wochen vor der Prüfung, so dass etwaige Mängel nicht nur angesprochen, sondern in der Zeit bis zur Prüfung behoben werden können.
Die Teilnahme an dem Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und letztere ist notwendig, um an der Prüfung teilzunehmen.
Prüfungsformalia
In der Regel finden zwei bis drei Prüfungen im Jahr statt; Prüfungszeiträume sind demnach in der Regel die Woche vor den Osterferien, die Woche vor den Sommerferien und die Woche vor den Weihnachtsferien.
Die genauen Prüfungstermine werden im internen Mitgliederbereich mitgeteilt.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch im internen Bereich auf Eurem persönlichen digitalen Account.
