DKV Karate Trainerausbildung: Voraussetzungen und Details

Die Karatelehrerausbildung im Deutschen Karate Verband (DKV) ist ein mehrstufiger Prozess, der verschiedene Lizenzen und Qualifikationen umfasst. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Voraussetzungen und Details der verschiedenen Trainerlizenzen und Fortbildungsmaßnahmen.

Trainerlizenzen im Überblick

Im DKV gibt es verschiedene Trainerlizenzen, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Anforderungen haben:

  • C-Trainer "Breitensport": Entspricht der bisherigen Fachübungsleiter-C Ausbildung.
  • C-Trainer "Leistungssport": Kann nach Erlangung des "Breitensports" an einem Wochenende angefügt werden.
  • B-Trainer "SPORT PRO GESUNDHEIT"

C-Trainer "Breitensport" und "Leistungssport"

Dem C-Trainer muss ein Grundlehrgang vorausgehen. Die Ausbildungsgebühr beträgt € 50,00 pro Ausbildungs-Woche. Insgesamt fallen für eine C-Trainerausbildung € 150,00 an. Das Mindestalter für die Lizenz-Erteilung liegt bei 18 Jahren.

C-Trainer "Breitensport"

Die Ausbildungszeit beträgt 95 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildung besteht aus einem Lehrgang mit 60 UE (drei Wochen inkl. Samstag / Sonntag) sowie abschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung.

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C-Trainer "Leistungssport"

Die Ausbildungszeit liegt bei 60 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildung besteht aus einem Lehrgang mit 60 UE (drei Wochen inkl. Samstag / Sonntag) sowie abschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung.

B-Trainer "SPORT PRO GESUNDHEIT"

Wie andere Programme im Rahmen des DOSB-Qualitätssiegels "SPORT PRO GESUNDHEIT" wurde mit dem Kursangebot Budomotion ein qualitativ hochwertiges Angebot geschaffen. Es soll Neu- und Wiedereinsteigern ("35+") den Einstieg und Zugang in den Sport erleichtern. Deshalb setzt das Programm auch auf die Förderung von Eigeninitiative und Selbstverantwortung. Außerdem werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dazu motiviert, ihren Alltag und ihren Lebensstil zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Fortbildung und Lizenzverlängerung

Um die Gültigkeit der Trainerlizenzen zu erhalten, sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) und die Gültigkeitsdauer der Lizenzen sind wie folgt:

  • C-Trainer "Breitensport": vier Jahre / Verl. mit 15 UE
  • B-Trainer "Leistungssport": zwei Jahre / Verl.
  • B-Trainer "SPORT PRO GESUNDHEIT": zwei Jahre / Verl.

Zur Verlängerung der F-ÜL-Lizenz gilt eine Anerkennung der gesammelten UE vor Ablauf der Lizenz innerhalb der vier Jahre der aktuellen Gültigkeit. Weiterhin werden diese Lehrgänge mit Datum, Ort und Anzahl der angerechneten UE auf die Original-Lizenz (Rubrik: Fortbildungen) übertragen, ehe sie an den Lehrbeauftragten zur Verlängerung weitergegeben werden. Sollten sich Adressänderungen ergeben haben, vermerken Sie das bitte auf der Original-Lizenz.

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Anerkennung von Unterrichtseinheiten (UE)

Unterrichtseinheiten werden überall angerechnet, wenn es auf der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs vermerkt ist (zumeist fünf UE). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich in die dort jeweils ausliegende Liste einzutragen, da der Ausrichter diese direkt an den Lehrbeauftragten weiterleitet. Die Ausrichter derartiger Lehrgänge müssen eine Anerkennung von UE wenigstens zwei Monate vor dem Lehrgangs-Termin mit dem Lehrbeauftragten abklären. Dokumentiert werden die geleisteten UE durch eine Unterschrift auf den jeweils bei diesen Lehrgängen ausliegenden Teilnehmerlisten.

Pflicht-Lehrgänge

Pflicht-Lehrgänge sind Lehrgänge, die ausschließlich für lizenzierte Trainer angeboten werden. Diese sind Fortbildungsmaßnahmen des Landesfachverbandes für seine lizenzierten Trainer. Anerkannt werden diese Lehrgänge mit zehn UE.

Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer der Lizenz überschritten wurde, gelten folgende Regelungen:

  • Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert (ab dem Ablaufdatum der Lizenz).
  • Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert (ab dem Ablaufdatum der Lizenz).
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: Als „Wiedereinsteiger-Programm“ müssen ein überfachlicher HSB-Grundlehrgang sowie zusätzlich anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 LE absolviert werden.

Weitere Ausbildungen und Programme

Gewaltschutz-Trainer/in

Die Ausbildung erstreckt sich über 32 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Gewaltschutz-Trainer/in für Fachbereich X" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Über weitere Schwerpunkt-Module können sich die Gewaltschutz-Trainerinnen / Gewaltschutz-Trainer weiter qualifizieren.

Selbstverteidigungs-Lehrer/in Grundstufe

Die Ausbildung umfasst zwei zwei Wochenenden mit insgesamt 40 UE (davon ca. 20 Theorie und 20 Praxis) und beinhaltet alle Themen einer realistischen, auf die allgemeinen äußeren Bedingungen abgestimmte Selbstverteidigung. Die Ausbildung erstreckt sich über 32 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Selbstverteidigungs-Lehrer/in Grundstufe" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (nicht älter als maximal ein Jahr) kann nachgereicht werden.

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Sound-Karate

Hierbei handelt es sich um ein logisch aufgebautes und gut nachvollziehbares Lehrprogramm für Kinder und Jugendliche. Es ist modern, genau auf die Bedürfnisse der entsprechenden Altersgruppen abgestimmt und dabei trotzdem an den traditionellen Werten des Karate orientiert. Alle inhaltlichen Module des Programms sind so aufgebaut, dass die Kinder und Jugendlichen ständig spürbare Fortschritte machen, Erfolgserlebnisse sammeln und so permanent neue Motivation verspüren.

Sound-Karate ist - anders als vielleicht der Name andeutet - viel mehr als nur Training mit Musik. Die drei Elemente, die das Trainingsprogramm charakterisieren, sind der Fitness-/SV-SB-Teil, einschließlich der grundlegenden Motorikschulung, der Kumite-Teil und der Sound-Teil, bei welchem die "4er-Blöcke", bestehend aus verschiedenen Karate-Techniken, geübt werden. Jede dieser Komponenten wird in einer Trainingsstunde trainiert.

Karatelehrer/in Ausbildung

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung, die mit einem gruppenbezogenen Prüfungsgespräch abgeschlossen wird, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine vom DKV zertifizierte Urkunde zur Karatelehrerin / zum Karatelehrer. Bei weiterführendem Interesse kann die Ausbildung auf der modular strukturierten Ebene zur "Karatelehrerin / zum Karatelehrer II" fortgeführt werden: Diese ist in höherem Maße wissenschaftlich geprägt, teilweise von Professoren gelehrt und wird mit einer A-Trainer-Lizenz "Breitensport" abgeschlossen.

Zusammenarbeit Schule und Sportverein

Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein wird in fast jedem Bundesland durchgeführt. Die Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen sind Schulveranstaltungen und werden nach entsprechender Genehmigung durch die jeweilige Landesschulbehörde bzw. die zuständigen Standorte durchgeführt. Vertragspartner sind in der Regel die allgemein- oder die berufsbildenden Schulen, der Sportverein, der Mitglied im Landessportbund ist, sowie die Kooperationsleiterin bzw. der Kooperationsleiter mit DOSB-Lizenz.

Gebühren und Umschreibungen

Die Umschreibung einer Lizenz eines anderen Landesverbandes in eine baden-württembergische kostet € 50,00.