Die Shotokan-Prüfungsordnung des DKV: Details und Einblicke

Seit Januar 2023 gibt es eine neue Shotokan-Prüfungsordnung des DKV. Dann wurde sie noch redaktionell am 20.03.2024 geändert.

Die Prüfungsordnung gliedert die Trainingsinhalte in der Entwicklung eines Karatekas vom Anfänger bis zum Meister und die Prüfungskriterien zu den verschiedenen Schüler- und Meisterprüfungen. Durch langfristiges und beständiges Training soll der Übende, gleichzeitig mit der körperlichen Ausbildung, den verantwortungsbewussten Umgang mit Partnern im Karate erlernen. Dazu dienen die Regeln und Etikette des Karate - Do, die unverzichtbarer Bestandteil des traditionellen Shotokan-Karate wie auch dieser Prüfungsordnung sind.

Im Training können die Inhalte der Prüfungsordnung in das Training einfließen, sie stellen aber nur einen Teil des vom Prüfling tatsächlich zu beherrschenden Technikumfangs dar. In der Prüfungsordnung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf das Hinzufügen von weiblichen Endungen verzichtet. Entsprechende Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch gemeint.

Die Selbstverteidigung ist natürlicher Bestandteil des Karate. Das Erlernen der Kampfkunst Karate soll den Karateka zur Selbstbehauptung und wirksamen Selbstverteidigung befähigen. Dieses Lernziel ist bei der Ausbildung zu berücksichtigen und wird durch das zu zeigende Bunkai sowie die realistischen Anwendungen aus dem Kihon in der Prüfung gefordert.

Anmeldung und Durchführung von DAN-Prüfungen

Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt. Die Termine zur Durchführung / Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen / Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu beantragen. Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungs-Termine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt.

Lesen Sie auch: Alles zur DKV Shotokan-Prüfungsordnung

Die Anmeldung zur Durchführung / Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich. Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt.

In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu vier Wochen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an die zuständigen Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu stellen. Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich. Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren. Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.

Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und schließen Sie den Vorgang ab. Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Janina Scharf.

Die Bedeutung von Gürtelprüfungen

An Gürtelprüfungen kann man sehr schnell die Seriosität eines Budo-Vereins oder einer Kampfkunstschule erkennen. Wer z. schon nach 3 Wochen eine Prüfung macht, kann nichts gelernt haben... Eine "geschenkte Prüfung" nimmt dem ganzen Prüfungsgeschehen die Würde. Leider werden Anfänger häufig mit solchen Scheinerfolgen geködert. Bei späteren Prüfungen sieht man dann die Defizite umso deutlicher.

Aus Gründen der Fairness werden bei Kindern Trainingskarten geführt in denen jede Trainingsteilnahme dokumentiert wird. Erwachsenen wird die Teilnahme nicht mehr erfasst. Wer unnötigen Zweifel hat kann auch seinen Sensei fragen. Es gibt keine spezielle Prüfungsvorbereitung. Karate lebt von der Regelmäßigkeit. Verbesserungen im Training werden durch Kontinuität erreicht. deshalb ist es für den Großteil der Mitglieder vollkommen ausreichend immer zum Training zu kommen, dann kann man auch seine Prüfung schaffen.

Lesen Sie auch: Die Goju-Ryu Prüfungsordnung im Detail

Regelmäßig fallen Shotokan-Gürtelprüfungen an, mit denen das Fortschreiten der Schüler dokumentiert werden soll. Die Trainer des Shotokan Karate Stade e. V. fördern und fordern ihre Schüler gewissenhaft und konsequent. Es ist ein Unterschied, ob man einmal oder dreimal die Woche trainiert.

Kein Prüfling möchte sich, seinen Verein oder seine Trainer blamieren. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass man niemals eine Prüfung ohne Empfehlung seines Trainers machen sollte. Es kann vorkommen, dass ein Prüfling alle Voraussetzungen erfüllt und dennoch rät der Trainer ab, die Prüfung zu diesem Zeitpunkt zu machen. Das hängt dann mit den unterschiedlichen Ansprüchen von Prüfling und Trainer ab.

Auf der anderen Seite weiß der Prüfling: Auf dem Weg zum Erfolg gibt es keine Abkürzung! Die Vorbereitungszeit zwischen einem halben und einem ganzen Jahr.

Die vier Gruppen der Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe werden besondere Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt:

  • Unterstufe (9. - 7. Kyu): In der Unterstufe erlernt der Prüfling die Grundform der einzelnen Techniken. Prüfer und Prüfling achten vor allem auf sichere Stände, korrekte Techniken und Ausholbewegungen.
  • Mittelstufe (6. - 4. Kyu): Die Grundtechniken, die jetzt häufig in Kombinationen gezeigt werden, sollen sich von der Grundform zur Feinform entwickeln. Ausführung der Kombinationen ist wichtig, dass sich die Qualität der Einzeltechnik nicht verschlechtern darf. Kontrolle ausdrücken.
  • Oberstufe (3. - 1. Kyu): Die Grundschule der Oberstufe zeichnet sich durch eine Vielzahl schwieriger Kombinationen aus. Einzeltechniken, Rhythmus in den Verbindungen, Standfestigkeit und nicht zuletzt Ausdauer zu zeigen.

Inhalte der Prüfung

Alle bis zu der jeweiligen Graduierung erlernten Katas gehören mit zum Prüfungsstoff.

Lesen Sie auch: Mehr zur Karate Kollegium Prüfungsordnung

Geprüft werden:

  • Kihon
  • Kata
  • Bunkai

In Kata und im Bunkai muss der Prüfling ein fortgeschrittenes Verständnis des Zusam-menhangs von Kata und sinnvollen Anwendungen zeigen können. Bezogen auf die innere Reife, die sich auch in den Techniken ausdrückt, führt der Prüfling seine Ausbildung fort.