Geänderte Anwendungsbestimmungen für KARATE® FORST flüssig bei der Polterbehandlung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Anfang Mai neue Anwendungsbestimmungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE® FORST flüssig festgesetzt.

Durch die Zulassungsänderung haben Anwender deutlich mehr Flexibilität bei der Polterbehandlung.

Bisherige Bestimmungen und Änderungen

Bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels KARATE® FORST flüssig (Zulassungsnummer: 005618-00) galten bis zur Veröffentlichung eines Änderungsbescheides am 08. Mai 2024 durch das BVL Bestimmungen zum Anwenderschutz, die sich auf ein begrenztes behandelbares Poltervolumen bezogen.

Zudem sahen sie vor, dass die Spritzbrühe nicht am gleichen Tag durch dieselbe Person vorbereitet und ausgebracht werden darf. Anstelle der gestrichenen Bestimmungen traten nun neue in Kraft.

Die neu festgesetzten Anwendungsbestimmungen beziehen sich auf verschiedene Anwendungen des Mittels KARATE® FORST flüssig an liegendem Holz im Forst.

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Flexibilität durch technische und organisatorische Maßnahmen

In der Fachmeldung „Hinweise zur sicheren Anwendung von KARATE FORST flüssig an liegendem Holz im Forst“ des BVL vom 08.05.2024 werden daneben weitere Optionen bei der geplanten Verwendung des Pflanzenschutzmittels zur Polterbehandlung formuliert.

So wird die organisatorische Möglichkeit aufgezeigt, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen am selben Arbeitstag erfolgt.

Weiterhin kann als technische Lösung die Ausbringung maschinell aus der geschützten Kabine eines geeigneten Anwendungsfahrzeugs heraus erfolgen.

Beide Verfahrensweisen führen dazu, dass sich die verwendbare Menge des Pflanzenschutzmittels steigern lässt.

Wie im vorherigen Abschnitt angedeutet, lässt sich durch technische und organisatorische Maßnahmen die maximale Verwendungsmenge des reinen Mittels gegenüber dem Standard-Anwendungsszenario (= Vorbereitung und Ausbringung der Spritzbrühe erfolgt durch dieselbe Person am selben Tag; Ausbringung erfolgt handgeführt) steigern.

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Auf diese Weise kann die Anwenderbelastung aufgeteilt bzw. reduziert werden. In der Gesamtschau ergeben sich im Zuge der neuen Regelungen 8 zulässige Verwendungsoptionen.

Bei der Polterbehandlung sollten die Holzoberflächen bis zur vollständigen Benetzung (tropfnass) behandelt werden.

Durch die neue Bezugsgröße „Pflanzenschutzmittelmenge“ anstatt ehemals „Poltervolumen“ können nun verschiedene Poltergrößen sowie Beschaffenheiten der Stämme (Rinde) bei der Verfahrensplanung bedacht werden.

Herstellung der Spritzbrühe

Bei der Herstellung der Spritzbrühe sollt folgendes beachtet werden:

  1. Füllen sie den Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge und geben die entsprechende Menge Karate Zeon Forst laut Anwendungsbestimmung dazu.
  2. Achtung: Vor Gebrauch die Flasche Karate Zeon Forst gut aufschütteln.
  3. Anschließend mit der restlichen Wassermenge auffüllen. (Die erforderliche Wassermenge ist von der Menge der benötigten Spritzbrühe und dem Mischverhältnis abhängig.)
  4. Hinweis: Entleerte Produktbehälter gründlich (3-fach) mit Wasser ausspülen und noch zur Spritzbrühe geben.

Die Spritzbrühe ist umgehend auszubringen. Vermeiden sie eine Überdosierung und Abdrift. Unter Abdrift versteht man den Anteil der ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmenge, welche während der Ausbringung nicht innerhalb des behandelten Bereiches aufgebracht wird (z.B. Ausbingung bei Wind vermeiden).

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Spritzbrühreste können auf zu behandelndes Holz (z.B. Holzpolter) oder zu behandelnde Einzelpflanzen ausgebracht werden.

Wichtige Hinweise zum Umgang mit KARATE® FORST flüssig

WICHTIG: Beim Hantieren mit unverdünnten und verdünnten Pflanzenschutzmitteln sind entsprechende Schutzhandschuhe, sowie ein Pflanzenschutzmittelanzug bzw. Schutzkleidung zu tragen.

Sachkundenachweis

Brauche ich für den Erwerb von Karate Zeon Forst einen Sachkundenachweis?

Ja. Bereits seit Ende des Jahres 2015 ist die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ausschließlich an sachkundige Personen, welche im Besitz eines Sachkundenachweises sind, erlaubt.

Konzentration und Schutzdauer

  • Rinden- und holzbrütende Käfer wie z.B. Borkenkäfe: 0,2%-ig (vorbeugend) bzw. 0,4%-ig (bekämpfend)
  • Zum Beispiel: 2 ml Karate Zeon Forst pro 1 Liter Wasser (0,2%ig) bzw.

Kann die Konzentration von Karate Zeon Forst gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer (Hylobius abietis) geringer als 5%-ig sein?

Nein, die Konzentration der Spritzbrühe mit Karate Zeon Forst muss unbedingt 5% sein. Abweichungen nach unten führen zu einer unzureichenden Wirkung und zu möglichen Fraßschäden durch den Großen Braunen Rüsselkäfer (Hylobius abietis).

Wie lange hält Karate Zeon Forst und wie oft sollte die Behandlung wiederholt werden?

Bei der Behandlung gegen Rinden- und holzbrütende Borkenkäferarten erreicht man, in Abhängigkeit von der Witterung, mit einer 0,2%-igen Konzentration eine Schutzdauer von bis zu 12 Wochen und bei einer 0,4%-igen Konzentration von bis zu 24 Wochen.

Beim Großen Braunen Rüsselkäfer (Hylobius abietis) sowie allen Anwendungen im Forst darf pro Jahr und Kultur lediglich eine Anwendung erfolgen.

Was ist bei der Anwendung von Karate Zeon Forst besonders zu beachten, um eine optimale Wirkung zu erzielen?

Die angegebenen Konzentrationen sind unbedingt einzuhalten. Weitere wichtige Informationen finden Sie beim Produkt Karate Zeon Forst in unserem Webshop und im Etikett auf dem Produkt selbst.

Schutzmaßnahmen

Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon Forst erforderlich?

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne das äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.

Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, ein weiterer Hautkontakt mit dem Mittel ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.

Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.

Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Während der ersten 48 Stunden sind dabei ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universalschutzhandschuhe (für Pflanzenschutzmittel geeignet) zu tragen.

Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.

festes Schuhwerk (z.B.

Lagerung und Entsorgung

Ich habe abgelaufene Behälter von Karate Zeon Forst zuhause.

Nein, da nicht mehr die richtige Menge an Wirkstoff im Mittel garantiert werden kann und somit die Wirkung eventuell nicht mehr gegeben ist.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Pflanzenschutzmittel müssen zu einer Wertstoffsammelstelle gebracht und fachgerecht entsorgt werden.

Wie wird Karate Zeon Forst richtig gelagert?

Das Produkt sollte unerreichbar für Kinder und anderen nicht im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln befugten Personen aufbewahrt werden.

Es ist darauf zu achten, dass am Lagerort die Temperaturen zwischen 0°C und 35°C liegen, da sonst die Zusammensetzung des Gemisches ihre Wirksamkeit verliert und so das Produkt unbrauchbar wird.