Anleitung zur Verlängerung der Judo-Wettkampflizenz

Seit der Einführung der digitalen Mitgliederverwaltung (DMV) im Deutschen Judo-Bund (DJB) hat sich auch die Beantragung und Verlängerung der Wettkampflizenz verändert. Dieser Artikel bietet eine Anleitung, wie Sportler ihre Wettkampflizenz im neuen System verlängern können.

Übergang zur Digitalen Mitgliederverwaltung

Am 09.12. erfolgte die Freischaltung der sächsischen Vereine zur Digitalen Mitgliederverwaltung (DMV) des DJB. Zukünftig werden also auch sächsische Judoka den Judopass und ihre Startberechtigung per QR Code vorzeigen. Wir erwarten uns, nach einem sicher erhöhten Aufwand bei der Transformation, eine Vereinfachung auf allen Ebenen.

Der Verantwortliche im Verein (Angabe aus dem Stammdatenblatt) hat am 09.12. einen Freischaltungslink bekommen, mit dem er sich im DJB Portal (so heißt die DokuMe Plattform offiziell und sollte nicht mit dem bisher verwendeten Judoportal vertauscht werden) anmelden und mit seinem Verein verknüpfen kann. Danach kann er seine Mitgliederliste importieren und anschließend seine Mitglieder zum DJB Portal einladen (Versenden der Verträge an die Mitglieder nicht vergessen).

Wichtige Informationen für Vereine

  • Nach Erhalt des Einladungslinks haben Sie 14 Tage Zeit, sich auf der Plattform anzumelden.
  • Eine Anleitung zur Nutzung der Plattform können Sie im FAQ-Bereich von DokuMe finden.
  • Bei Fragen zur Plattform oder technischen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an den Support von DokuMe.

Verlängerung der Wettkampflizenz im DJB Portal

Zum 01.12. wurden auch die Wettkampflizenzen vom alten Judoportal ins neue DJB Portal übertragen. Jeder Sportler kann nun in seinem Account unter Lizenzen → Lizenzen hinzufügen, seine Wettkampflizenz verlängern, bzw. auch beantragen.

Die Vereine sollten entsprechend die Sportler, die im Januar in die U18 wechseln, frühzeitig importieren, dass diese Ihre Wettkampflizenz beantragen können. Alle bestehenden Lizenzen lassen sich aber weiterhin mit wenigen Klicks verlängern.

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Schritte zur Beantragung/Verlängerung der Wettkampflizenz:

  1. Melden Sie sich im DJB Portal (DokuMe) an.
  2. Gehen Sie zu "Lizenzen" → "Lizenzen hinzufügen".
  3. Wählen Sie die Option zur Verlängerung oder Beantragung der Wettkampflizenz aus.
  4. Füllen Sie alle Daten sorgfältig aus.
  5. Fordern Sie die Wettkampflizenz an.

Wenn sich persönliche Daten im Laufe des Jahres verändern, dann seid Ihr für die Anpassung der Daten selbst verantwortlich.

Wichtige Hinweise zur Wettkampflizenz

Genau wie der Judopass behält die Wettkampflizenz ihre Gültigkeit bis 28.2. des Folgejahres. Ein Start bei einer Meisterschaft ab Landesverbandsebene ist nur noch bei Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises (Judopass) und der gültigen DJB-Wettkampflizenz möglich.

Der DJB hat die Wettkampflizenz eingeführt, um ein einheitliches Lizensierungs-verfahren im Judosport zu erreichen und damit alle Vereine, alle Landesverbände und auch den DJB im Bemühen um einen dopingfreien Sport zu unterstützen.

Alle Wettkampflizenzbesitzer müssen daher die Anti-Doping-Erklärung, die Schiedsvereinbarung sowie die Datenerklärung unterschreiben. Entsprechend den Vorgaben von NADA und DOSB hat sich leider nichts daran geändert, dass die notwendigen Erklärungen per Briefpost versendet werden müssen.

Der DJB wird diese Wettkampflizenznummer vergeben, wenn die im Rahmen der Beantragung der Wettkampflizenz erforderlichen drei Erklärungen (Anti-Doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung, Datenerklärung) unterschrieben, im Original und per Post an den DJB gesendet worden sind. Die Bearbeitung von neu beantragten Wettkampflizenzen dauert eine gewisse Zeit, deshalb sollte rechtzeitig die Beantragung angestoßen werden.

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Auf der Karte ist ein QR-Code abgebildet, mit dem der Nachweis der Gültigkeit dieser Wettkampflizenz möglich ist.

Bei Verlust der Wettkampflizenzkarte kann diese über den DJB neu ausgestellt werden.

Gültigkeit von Papierpässen

Seit dem 01.03.2025 ist im Bereich des DJB (ab Gruppenebene) nur noch der digitale Judopass gültig. Aus diesem Grund ist der Papierpass in Sachsen noch bis zum 30.06.2025 gültig und kann bei Wettkämpfen und Fortbildungen noch verwendet werden. Die Gültigkeit wird mit der Jahressichtmarke 2024 nachgewiesen, da es im Bereich des JVS keine Papiermarken für 2025 gibt.

Der digitale Judopass ist seit 01.01.2025 im Bereich des JVS uneingeschränkt gültig und ist das bevorzugte Ausweisdokument.

Zusammenfassung der Fristen und Gültigkeiten

Dokument Gültigkeit Hinweis
Digitaler Judopass Uneingeschränkt gültig Bevorzugtes Ausweisdokument im JVS ab 01.01.2025
Papierpass Gültig bis 30.06.2025 Gültigkeit mit Jahressichtmarke 2024 nachgewiesen
Wettkampflizenz Gültig bis 28.02. des Folgejahres Verlängerung/Beantragung über DJB Portal

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