Prüfungsprogramm 2. Kyu Shotokan Karate

Was lernen wir in der Prüfung zum 2. Kyu? Alle drei Gürtel der Oberstufe tragen die braune Farbe. Der Japaner sagt: “Der Baum hat eine starke Borke. Er ist jetzt ausgewachsen.” Nachdem der Karateka jahrelanges Durchhaltevermögen bewiesen hat, hat er die letzten drei Schülergrade erreicht.

Die Grundschule der Oberstufe zeichnet sich durch eine Vielzahl schwieriger Kombinationen aus. Dabei ist Qualität in den Einzeltechniken, im Rhythmus in den Verbindungen, in der Standfestigkeit und nicht zuletzt in der Ausdauer zu zeigen.

Für den 2. Kyu ist die Kata “Bassai Dai” nötig, die der Schüler auch als Bunkai beherrschen muss.

Im Kumite wird sowohl das Jiyu - Ippon - Kumite, als auch der Freie Kampf (Jiyu Kumite) geprüft. Beides stellt höchste Anforderungen an den Prüfling. Nur wer exakte Technik mit Kampfgeist und Kontrolle paart, erfüllt die hier gesetzten Anforderungen. Für den 2.

Für die Erlangung einer Shotokan Prüferlizenz im KDNW ist es erforderlich, eine erfolgreiche Dan-Prüfung im Bereich Shotokan abgelegt zu haben.

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Es dürfen nur Prüfer:innen der Stilrichtung Shotokan an den Lehrgängen teilnehmen, die auch beim DKV in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sind.

Interessierte Karateka prüfen zunächst anhand des „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“, ob sie die für den angestrebten Dan-Grad erforderliche Punktzahl erreichen. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist eine Zulassung zur Prüfung zunächst nicht möglich.

Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann füllen sie wie bisher den Dan-Antrag aus.

Diese Unterlagen gehen dann so rechtzeitig an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten (LSR), dass dieser den Antrag und alle Angaben prüfen und bei positiver Prüfung bis spätestens 01.08. Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf.

Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem (Landesverband) LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin. - In NRW bis zum 1.

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Dies (auch) deshalb, weil alle bisherigen A-Prüferlizenzen zunächst einmal Bestandsschutz haben. Interessierte Karateka sollten zunächst mit ihrem LSR Kontakt aufnehmen um zu erfahren, ob in der Gesamtgemengelage der im eigenen LV in der eigenen Stilrichtung bereits vorhandenen A-Prüfer und im Zusammenhang mit den Mitgliederzahlen und der Obergrenze überhaupt eine Möglichkeit auf Erteilung einer A-Prüferlizenz besteht.

Besteht die Möglichkeit der Erlangung einer A-Prüferlizenz, dann prüfen die Interessenten zunächst anhand des „Kriterienkatalog für A-Prüferlizenzen“, ob sie die für die Erteilung einer solchen Lizenz erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist der Erteilung einer A-Prüferlizenz an dieser Stelle eine Absage zu erteilen.

Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann stellen sie wie bisher einen Antrag (DKV Antragsformular A-Prüferlizenz). Diesem sind dann neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienkatalog noch die geforderten Unterlagen beizulegen.

Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin. - In NRW bis zum 1.

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