MMA und PMMA: Unterschiede und Anwendungen

Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede zwischen MMA (Madrider Markenabkommen) und PMMA (Protokoll zum Madrider Markenabkommen) im Kontext des internationalen Markenrechts. Zusätzlich wird die Bedeutung und Anwendung von PMMA (Polymethylmethacrylat) als vielseitiger Kunststoff betrachtet.

Internationales Markenrecht: MMA und PMMA

Das internationale Markenrecht existiert als vielfältige nationale und supranationale Regelungen. Daneben existieren mit dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zwischenstaatliche Verträge, welche die für die Praxis wichtige internationale Registrierung von Marken regeln.

Grundlagen und Regelungen

Die internationale Registrierung von Marken selbst wird durch das Madrider Markenabkommen (auch MMA, Abkommen oder Madrid Treaty genannt) und das sog. Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA, Protokoll, Madrid Protocol) geregelt. Die Staaten, die dem Madrider Markenabkommen und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten sind, bilden den Madrider Verband (Madrid Union), der als Sonderverband der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) nur den Mitgliedern des PVÜ offensteht (Art. 14 Abs. 2 MMA / Art. 14 Abs.).

MMA und PMMA sind separate und selbständige zwischenstaatliche Verträge, denen die Staaten auch einzeln beitreten können. MMA und PMMA sollen es Markeninhabern in den beteiligten Staaten (Vertragsparteien) ermöglichen, auf möglichst einfache und kostengünstige Weise Markenrechte im Ausland zu erwerben. Viele Regelungen in den beiden Verträgen sind identisch oder zumindest sehr ähnlich.

Wesentliche Unterschiede und Verfahren

Allerdings gibt es einige Besonderheiten bzw. Markeneintragung, Art. 1 Abs. Markenanmeldung, Art. 12 Monate, Art. 5 Abs. 12 Monate, verlängerbar auf 18 Monate, Art. 5 Abs. 20 Jahre, Art. 10 Jahre, Art. einheitlich, Art. 8 Abs. individuell, Art. 8 Abs. möglich, Art.

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Gem. Art. 9sexies PMMA ist beim Zusammentreffen von MMA und PMMA grundsätzlich das PMMA vorrangig anzuwenden. Da jetzt alle Staaten dem PMMA angehören, hat das MMA insoweit an Bedeutung verloren und es findet grundsätzlich allein das PMMA Anwendung.

Im deutschen Markenrecht finden sich Regelungen über die internationale Registrierung von Marken nach dem PMMA in Teil 6, 2. Abschnitt, §§ 107 bis 118 MarkenG. Gem. § 107 Abs. 1 MarkenG sind die Vorschriften des MarkenG auf internationale Registrierungen von Marken nach dem PMMA, die durch Vermittlung des DPMA vorgenommen werden oder deren Schutz sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt, entsprechend anzuwenden, soweit in Teil 6, 1. Abschnitt des MarkenG oder im PMMA nichts anderes bestimmt ist.

Für die internationale Registrierung auf Grundlage einer deutschen Marke als Basismarke gelten die §§ 108 - 111 MarkenG, die entsprechende Regelungen für ein Registrierungsgesuch nach dem PMMA aufweisen (Registrierungsverfahren). Die §§ 112 - 117 MarkenG enthalten Regelungen über die nach Art. 3terPMMA auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckten IR-Marken mit ausländischer Basismarke (insbesondere Schutzgewährung und Schutzverweigerung).

Im Unionsmarkenrecht finden sich Regelungen über die internationale Registrierung in Art. 182 bis 206 UMV. Die in Abschnitt 2 enthaltenen Art. 183 - 188 UMV betreffen die internationale Registrierung auf der Grundlage einer Anmeldung einer Unionsmarke oder einer Unionsmarke (Registrierungsverfahren). Die in Abschnitt 3 geregelten Art. 189 - 206 UMV betreffen internationale Registrierungen, in denen die Union benannt ist (insbesondere Schutzgewährung und Schutzverweigerung). Die Umwandlung ist in Art.

Unter Vernachlässigung feiner Unterschiede zwischen dem MMA und dem PMMA kann man sich einfach merken, dass für IR-Marken im Ergebnis alle zehn Jahre Verlängerungsgebühren bezahlt werden müssen. Auch hier ist festzuhalten, dass die Verlängerung der IR-Marke nur für einen Teil der vor Verlängerung benannten Länder und/oder nur für einen Teil der beanspruchten Waren/Dienstleistungen erfolgen kann.

Die wichtigste Besonderheit bei der internationalen Marke ist die Tatsache, dass die Existenz der internationalen Marke (mindestens) fünf Jahre an die Existenz der Heimatmarke gebunden ist. In all diesen Fällen ist es nicht von Bedeutung, ob die Heimatmarke beispielsweise wegen einer amtlichen Beanstandung oder wegen Widerspruchs eines Dritten wegfällt. Allerdings fällt die internationale Marke nur insoweit weg, wie auch die Heimatmarke wegfällt.

Als weitere wichtige Besonderheit bei der internationalen Marke ist zu erwähnen, dass nationale Regelungen, die sich aus dem Rechtssystem des jeweiligen Landes ergeben, selbstverständlich auch für den entsprechenden Länderteil der IR-Marke gelten. Solche nationalen Besonderheiten gelten dann aber auch nach Abschluss solcher amtlicher Verfahren. Dies gilt beispielsweise für die in vielen Ländern geltenden Zeiträume, innerhalb derer die Benutzung der Marke im jeweiligen Land zu erfolgen hat. So muss beispielsweise in den USA auch bei IR-Marken zwischen dem Ende des fünften Jahres und dem Ende des sechsten Jahres nach Eintragung die Benutzung der Marke in den USA gegenüber dem US-Amt nachgewiesen werden (genau wie dies auch bei nationalen US-Marken der Fall ist).

So bietet die IR-Marke ein vereinfachtes Eintragungsverfahren für eine Vielzahl von Ländern bei nur einem Markenamt (WIPO). Der genannte Vorteil der zentralen Anmeldung und Eintragung setzt sich auch bei der Verlängerung der Laufzeit fort, die ebenfalls direkt bei der WIPO erfolgen kann. Ein weiterer großer Vorteil liegt darin, dass eine einmal bestehende IR-Marke nachträglich auf weitere Länder erstreckt werden kann. Schließlich ist noch hervorzuheben, dass das Schicksal der IR-Marke in einem der benannten Länder ohne jede Auswirkung auf das Schicksal der IR-Marke in den anderen Ländern ist.

Der wichtigste Rat ist sicherlich, dass sich jeder potenzielle Nutzer einer IR-Marke bereits vor der Anmeldung seiner Heimatmarke eine Strategie für die internationale Nutzung seiner Marke überlegt. Man sollte sich unbedingt darüber im Klaren werden, wie die Marke kurz-, mittel- und langfristig genutzt werden soll. In die oben genannten Überlegungen sollten auch die nationalen Besonderheiten in einzelnen Ländern einfließen.

So ist eine internationale Marke trotz häufiger Kostenersparnis nicht immer das Schutzrecht der Wahl. Dies gilt beispielsweise dann, wenn in bestimmten Ländern in der Vergangenheit bereits eine Benutzung der Marke stattgefunden hat.

Zusammenfassung der internationalen Markenregelungen

Abkommen/Verordnung Inhalt Geltungsbereich
Madrider Abkommen (MMA) Internationale Registrierung von Marken auf Basis nationaler Eintragungen. Begrenzte Staaten, v. a. Europa.
Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA) Moderne Ergänzung mit breiterer Anwendung und flexiblen Anforderungen. Weltweit verbreitet.
TRIPS-Abkommen Weltweite Mindeststandards für Markenrechte, Schutz und Nutzungspflichten. Alle WTO-Mitglieder.
Pariser Verbandsübereinkunft Prioritätsrechte und Schutz bekannter Marken. Weltweit.
Nizza-Abkommen Einheitliche Klassifikation von Waren und Dienstleistungen. Weltweit.
Genfer Akte (Lissabon-System) Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Beschränkter Mitgliederkreis.

PMMA: Polymethylmethacrylat - Ein vielseitiger Kunststoff

PMMA ist ein Kunststoff, der älter ist, als man vielleicht denkt. Bereits 1902 beschrieb der deutsche Chemiker Otto Röhm eine Methode zur Polymerisation von Acrylsäure. Dies erwies sich als Vorläufer des ersten Acryl-Kunststoffs und der späteren Marke PLEXIGLAS®.

Es dauerte dann einige Zeit, bis der Acryl-Kunststoff weiterentwickelt und die tatsächliche Produktion von PLEXIGLAS® aufgenommen wurde. Heute ist diese Art von Kunststoff unter dem Oberbegriff PMMA bekannt. PMMA ist eine Abkürzung für Polymethylmethacrylat. Als Produkt hat das Material einige marktgängige Namen, wie Acryl, Acrylat und Acrylglas.

Die chemische Zusammensetzung und Struktur von PMMA sorgen für einige besondere Eigenschaften. So ist das Material beispielsweise hart und transparent mit einer Lichtdurchlässigkeit von bis zu 92 %. Es weist eine hohe Steifigkeit und Stabilität auf. PMMA hält außerdem UV-Strahlen fern und ist UV-beständig: Es lässt nur einen geringen Prozentsatz der UV-Strahlung durch und vergilbt oder versprödet nicht durch die UV-Strahlung.

PMMA gehört zur Gruppe der “Thermoplaste“, also zu den Kunststoffen, die bei Erwärmung schmelzen und daher verformbar und recycelbar sind. PMMA gehört auch zu den amorphen Kunststoffen, die halbtransparent oder vollständig durchsichtig gemacht werden können.

Herstellung von PMMA

Für die Herstellung von PMMA werden verschiedene Rohstoffe und Chemikalien benötigt. Zur Herstellung von PMMA wird zunächst Methylmethacrylat (MMA) hergestellt, das anschließend polymerisiert wird. Unter dem Einfluss einer Initiatorsubstanz werden dann lange Ketten aus MMA-Molekülen gebildet. In vielen Fällen handelt es sich bei der Initiatorsubstanz um eine Peroxidverbindung.

Es gibt mehrere Verfahren zur Herstellung von PMMA:

  • Batch-Polymerisation: Bei diesem Verfahren wird PMMA in Chargen in verschiedenen Reaktionsgefäßen polymerisiert.
  • Kontinuierliche Polymerisation: Dies ist das Gegenstück zur Batch-Polymerisation. Sie eignet sich besser für die Produktion in großem Maßstab. Das MMA und der Initiator werden durch einen Reaktor geleitet, in dem Temperatur und Druck kontrolliert werden. Während dieses Prozesses findet eine Polymerisation statt. Die kontinuierliche Polymerisation ist weniger flexibel, da es schwieriger ist, das herzustellende Polymer zu ändern.
  • Lösungspolymerisation: Bei diesem Verfahren wird das Monomer MMA in einer oft wässrigen oder organischen Substanz aufgelöst. Anschließend wird der Initiator zugegeben, um die Polymerisation einzuleiten. Am Ende wird die Substanz, in der das MMA aufgelöst ist, wieder aus der Verbindung entfernt.

Anwendungsbereiche von PMMA

PMMA findet in einer Vielzahl von Produkten und Branchen Anwendung. Die wichtigsten Branchen, in denen PMMA verwendet wird, sind das Baugewerbe, die Automobilindustrie, die Beleuchtungsindustrie, die Beschilderung und die Optik. Darüber hinaus wird PMMA häufig im Hobbybereich eingesetzt. Künstler und Bastler haben alle möglichen kreativen Verwendungsmöglichkeiten für PMMA.

Bauunternehmer sehen in PMMA oft eine dankbare und hochwertige Alternative zu herkömmlichen Glasfenstern. In der Automobilindustrie werden immer mehr Teile im Spritzgussverfahren hergestellt. Bei Designern ist PMMA ein begehrtes Basismaterial für (moderne) Leuchten, weil man es in viele Formen pressen kann. Aufgrund seiner kristallklaren Eigenschaften eignet sich PMMA besonders für die Herstellung von Sonnenbrillen.

Vorteile von PMMA

Im Vergleich zu anderen Materialien hat PMMA eine Reihe von herausragenden Vorteilen. Es ist ein zugängliches Material mit hervorragender Klarheit. PMMA ist stabil und verformt sich nicht leicht unter dem Einfluss von Feuchtigkeit oder anderen Einflüssen. Das Material ist außerdem UV-beständig und UV-abwehrend und lässt sich sehr gut verkleben.

PMMA ist feuchtigkeitsresistent und widersteht erheblichen Temperaturunterschieden unterhalb und oberhalb des Gefrierpunktes. Außerdem lässt sich das Material leicht verkleben. Aufgrund dieser und anderer Eigenschaften findet PMMA in vielen verschiedenen Branchen Anwendung. Die Tatsache, dass PMMA in hohem Maße recycelbar ist und sich leicht trennen lässt, macht das Material außerdem nachhaltig und zukunftssicher.