Nur für den beruflichen Anwender!
Produktbeschreibung
Karate Zeon ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer), Raps, Kartoffeln, Mais, Futter- und Zuckerrüben, Gemüse, Obst und Weinreben.
Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die sehr schnell nach der Anwendung einsetzt.
Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird.
Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine gute Dauerwirkung.
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Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs.
Karate Zeon: Ein Überblick
Karate Zeon ist ein hochwirksames Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in einer Vielzahl von Kulturen. Es wirkt zuverlässig durch Fraß und Kontakt - und das mit bemerkenswerter Geschwindigkeit und Dauerhaftigkeit.
- Schnelle Wirkung: Sofortige Wirkung durch Fraß und Kontakt - für eine rasche Eindämmung des Schädlingsbefalls.
- Lang anhaltender Schutz: Lichtstabiler Wirkstoff sorgt für eine dauerhafte Wirkung auf der Pflanzenoberfläche.
- Breites Anwendungsspektrum: Zugelassen für viele Kulturen wie Getreide, Raps, Kartoffeln, Mais, Rüben, Gemüse, Obst und Wein.
- Hohe Effizienz: Geringe Aufwandmengen dank hoher Wirkstoffpotenz - wirksam gegen ein breites Spektrum an Schädlingen.
- Kontakt- und Fraßinsektizid: Der Wirkstoff wird nicht systemisch in der Pflanze verteilt - gründliche Benetzung ist entscheidend.
Karate Zeon wirkt zuverlässig gegen eine Vielzahl von Schadinsekten.
Das Insektizid eignet sich ideal zur Bekämpfung von Blattläusen, Käfern, Raupen und anderen Schädlingen in Feld-, Gemüse- und Obstbau.
Karate Zeon zeigt sich bei Einhaltung der empfohlenen Aufwandmengen als gut pflanzenverträglich.
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Karate Zeon ist in 1-Liter-Flaschen und 5-Liter-Dosen erhältlich.
Anwendung in Zuckerrüben
Gegen beißende und saugende Insekten in Getreide, Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, maximal 2 Anwendungen je Kultur und Jahr: 75 ml/ha.
In Zucker- und Futterrüben gegen beißende und saugende Insekten und Rübenfliege, jeweils ab BBCH 13 nach Befallsbeginn bzw.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden.
Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
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Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Weitere Anwendungsbestimmungen
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden.
Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Verpackung und Entsorgung
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden.
Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke.
Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein.
Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben.
Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein.
Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Zusätzliche Informationen
KARATE® ZEON ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insketen auf Basis von Lambda-Cyhalothrin, ein Klasse 2-Pyrethroid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Schädlinge.
Die Formulierung als Kapselsuspension bietet Vorteile hinsichtlich Abdrift-verhalten und Anwenderschutz, bei gleichzeitig etwas verzögerter Anfangswirkung.
Karate Zeon ist als Solo-Produkt nicht bienengefährlich (B4), in Tankmischungen mit B2 kann es aber zu einer B2-Einstufung kommen.
Lieferung
Der Versand kann über Paketdienstleister oder eine Spedition erfolgen.
Paketfähige Artikel liefern wir mit DPD oder UPS.
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Lieferung per Spedition
Bitte beachten Sie, dass die Zufahrtsmöglichkeit mit einem LKW, ggf. auch mit einem Sattel- oder Hängerzug (40 t, Länge bis 20 m, Mindesthöhe 4 m) befahrbar ist.
Es müssen Halte- und Entlademöglichkeiten vorhanden sein, sowie eine Rangierfläche von etwa 5 bis 8 m eingerechnet werden.
Gegebenenfalls entscheidet der jeweilige Fahrzeugführer, ob die Anlieferung aus Gründen der Sicherheit und Risikovermeidung erfolgen kann oder nicht.
Hierbei sind die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten.
Ist dies nicht der Fall oder Sie sind sich dahingehend unsicher, wenden Sie sich bitte vor der Bestellung an unser Kontakt-Center, hier haben Sie die Möglichkeit uns per Kontaktformular zu erreichen.
Die Übergabe der Ware bei einer Lieferung durch eine Spedition erfolgt frei Bordsteinkante.
Bei Anlieferung muss der Empfänger oder eine von ihm beauftragte Person anwesend sein, die den Erhalt der Ware ebenfalls auf dem Lieferschein bestätigen kann.
Die Entladung selber muss auf einem befahrbaren, befestigten Untergrund direkt neben dem Fahrzeug möglich sein.
