Karate Trainer Ausbildung: Voraussetzungen und Wege zum Erfolg

Um Karate Trainer zu werden, gibt es verschiedene Ausbildungswege und Lizenzstufen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Inhalte der verschiedenen Trainer Ausbildungen im Karate.

C-Trainer Ausbildung

Der C-Trainer "Breitensport" entspricht der bisherigen Fachübungsleiter-C Ausbildung. Dem C-Trainer muss ein Grundlehrgang vorausgehen. Der C-Trainer "Leistungssport" kann nach Erlangung des "Breitensports" an einem Wochenende angefügt werden.

C-Trainer "Breitensport"

Die Ausbildungszeit beträgt 95 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildungsgebühr beträgt € 50,00 pro Ausbildungs-Woche. Insgesamt fallen für eine C-Trainerausbildung € 150,00 an. Das Mindestalter für die Lizenz-Erteilung liegt bei 18 Jahren.

C-Trainer "Leistungssport"

Der C-Trainer "Leistungssport" entspricht der bisherigen Fachübungsleiter-C Ausbildung. Dem C-Trainer muss ein Grundlehrgang vorausgehen. Der C-Trainer "Leistungssport" kann nach Erlangung des "Breitensports" an einem Wochenende angefügt werden. Die Ausbildungszeit liegt bei 60 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Die Ausbildungsgebühr beträgt € 50,00 pro Ausbildungs-Woche. Insgesamt fallen für eine C-Trainerausbildung € 150,00 an. Die Ausbildung besteht aus einem Lehrgang mit 60 UE (drei Wochen inkl. Samstag / Sonntag) sowie abschließender schriftlicher und mündlicher Prüfung.

B-Trainer Ausbildung

Der DOSB hat die Ausbildung auf B-Trainer-Ebene anerkannt, sofern eine gültige C-Lizenz "Breitensport" im Karate erworben wurde.

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  • B-Trainer "Breitensport": zwei Jahre / Verl. mit 15 UE (inkl.
  • B-Trainer "Leistungssport": zwei Jahre / Verl.
  • B-Trainer "SPORT PRO GESUNDHEIT": zwei Jahre / Verl.

Fortbildungen und Lizenzverlängerung

Zur Verlängerung der F-ÜL-Lizenz gilt eine Anerkennung der gesammelten UE vor Ablauf der Lizenz innerhalb der vier Jahre der aktuellen Gültigkeit. Dokumentiert werden die geleisteten UE durch eine Unterschrift auf den jeweils bei diesen Lehrgängen ausliegenden Teilnehmerlisten. Weiterhin werden diese Lehrgänge mit Datum, Ort und Anzahl der angerechneten UE auf die Original-Lizenz (Rubrik: Fortbildungen) übertragen, ehe sie an den Lehrbeauftragten zur Verlängerung weitergegeben werden.

Pflicht-Lehrgänge sind Lehrgänge, die ausschließlich für lizenzierte Trainer angeboten werden. Diese sind Fortbildungsmaßnahmen des Landesfachverbandes für seine lizenzierten Trainer. Anerkannt werden diese Lehrgänge mit zehn UE. Unterrichtseinheiten werden überall angerechnet, wenn es auf der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs vermerkt ist (zumeist fünf UE). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich in die dort jeweils ausliegende Liste einzutragen, da der Ausrichter diese direkt an den Lehrbeauftragten weiterleitet. Die Ausrichter derartiger Lehrgänge müssen eine Anerkennung von UE wenigstens zwei Monate vor dem Lehrgangs-Termin mit dem Lehrbeauftragten abklären.

Sollten sich Adressänderungen ergeben haben, vermerken Sie das bitte auf der Original-Lizenz. Bei den alten, grauen Falt-Ausweisen ist zudem ein aktuelles Passbild erforderlich. Das Mitsenden des DKV-Passes ist nicht mehr erforderlich.

Die Umschreibung einer Lizenz eines anderen Landesverbandes in eine baden-württembergische kostet € 50,00 (inkl. einer Lehrprobe (inkl.

Gewaltschutz-Trainer/in

Die Ausbildung erstreckt sich über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Gewaltschutz-Trainer/in für Fachbereich X" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Über weitere Schwerpunkt-Module können sich die Gewaltschutz-Trainerinnen / Gewaltschutz-Trainer weiter qualifizieren.

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Selbstverteidigungs-Lehrer/in Grundstufe

Die Ausbildung erstreckt sich über 32 Lerneinheiten (je 45 Min.) für das Basismodul und mindestens ein Schwerpunkt-Modul über 16 Lerneinheiten (je 45 Min.) Sie schließt mit dem Zertifikat "Selbstverteidigungs-Lehrer/in Grundstufe" nach insgesamt 32 Lerneinheiten ab. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (nicht älter als maximal ein Jahr) kann nachgereicht werden.

Sound-Karate

Hierbei handelt es sich um ein logisch aufgebautes und gut nachvollziehbares Lehrprogramm für Kinder und Jugendliche. Es ist modern, genau auf die Bedürfnisse der entsprechenden Altersgruppen abgestimmt und dabei trotzdem an den traditionellen Werten des Karate orientiert. Alle inhaltlichen Module des Programms sind so aufgebaut, dass die Kinder und Jugendlichen ständig spürbare Fortschritte machen, Erfolgserlebnisse sammeln und so permanent neue Motivation verspüren.

Sound-Karate ist - anders als vielleicht der Name andeutet - viel mehr als nur Training mit Musik. Die drei Elemente, die das Trainingsprogramm charakterisieren, sind der Fitness-/SV-SB-Teil, einschließlich der grundlegenden Motorikschulung, der Kumite-Teil und der Sound-Teil, bei welchem die "4er-Blöcke", bestehend aus verschiedenen Karate-Techniken, geübt werden. Jede dieser Komponenten wird in einer Trainingsstunde trainiert. Dabei orientiert sich die spezielle methodisch-didaktische Vorgehensweise an den folgenden drei Lern-Ebenen (siehe Grafik).

Durch die enge Verzahnung von Lehrprogramm und Prüfungsprogramm ist eine Graduierung der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen analog zu den sonstigen Kyu-Prüfungsordnungen im DKV gewährleistet. Dadurch, dass die verbindlichen Inhalte des "Pflichtteils" um die des "Wahlteils" (Selbstbehauptung, Selbstverteidigung, Kata und Kumite mit Partner) erweitert wurden, ist sichergestellt, dass das Kind nach dem Training keine Probleme in Bezug auf das anschließende Vereinstraining hat - ob in einer Stilrichtung oder im stiloffenen Karate.

Kooperation Schule und Sportverein

Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein wird in fast jedem Bundesland durchgeführt. Die Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen sind Schulveranstaltungen und werden nach entsprechender Genehmigung durch die jeweilige Landesschulbehörde bzw. die zuständigen Standorte durchgeführt. Vertragspartner sind in der Regel die allgemein- oder die berufsbildenden Schulen, der Sportverein, der Mitglied im Landessportbund ist, sowie die Kooperationsleiterin bzw. der Kooperationsleiter mit DOSB-Lizenz.

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Zum Beispiel sollen in Niedersachsen an den Veranstaltungen und Maßnahmen der Kooperationsgruppen grundsätzlich mindestens zehn Schülerinnen oder Schüler teilnehmen. Die Vergütung des Vereins an die Leiterin bzw. an den Leiter darf € 20,00 pro UE mit 45 Minuten Dauer nicht überschreiten. Diese Regeln können aber in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Pro Schulhalbjahr werden die Kooperationen mit € 200,00 gefördert (ohne Gewähr). Für die Bemessung der Förderung gibt es tabellarische Vorgaben nach unterschiedlichen Programmen, Zielgruppen und Schwerpunkten. Weitere und nähere Informationen erteilen Schulsportreferenten, die jeweiligen Landesschulbehörden bzw.

Karatelehrer/in

Beauftragt mit Konzeption und Durchführung der Seminare ist Dr. phil. Axel Binhack, 7. DAN Shotokan, der mit wechselnden Referenten zusammenarbeitet, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet über anerkanntes Expertenwissen verfügen. Als Seminarort sind die Räumlichkeiten des SC Budokan Maintal in Maintal-Dörnigheim bei Frankfurt vorgesehen.

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung, die mit einem gruppenbezogenen Prüfungsgespräch abgeschlossen wird, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine vom DKV zertifizierte Urkunde zur Karatelehrerin / zum Karatelehrer. In begründeten Ausnahmefällen können versäumte Wochenenden im Folgejahr nachgeholt werden.

Bei weiterführendem Interesse kann die Ausbildung auf der modular strukturierten Ebene zur "Karatelehrerin / zum Karatelehrer II" fortgeführt werden: Diese ist in höherem Maße wissenschaftlich geprägt, teilweise von Professoren gelehrt und wird mit einer A-Trainer-Lizenz "Breitensport" abgeschlossen.