Karate Forst ist ein Insektizid gegen saugende und beißende Insekten im Forst. Es wirkt gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer, Blattläuse, großen braunen Rüsselkäfer, freifressende Schmetterlingsraupen, nadel- und blattfressende Käfer.
Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten.
Anwendungshinweise
Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig. Es wird pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann. Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.
Wichtiger Hinweis: Ab 01.07.2026 darf das Karate FORST flüssig nur noch gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer eingesetzt werden!
Dosierung
Die Dosierung von Karate Forst ist abhängig vom Befall und der Baumart. Hier eine Übersicht:
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- Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.
- Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter.
- Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
- Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.
Wichtige Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen
Achtung: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen durch Ihren Kauf, folgende Grundsätze zu erfüllen:
- Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen.
- Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Weitere wichtige Hinweise:
- H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
- NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
- NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mindestens mit genanntem Abstand erfolgen.
- NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden.
- Bienenschutzverordnung beachten.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.
Wichtiger Hinweis: Trotz sorgfältigster Arbeit sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
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