Judo Trainer: Voraussetzungen und Karriereplanung

Die zunehmende Professionalisierung im Leistungssport führt dazu, dass Leistungssportler*innen ihr Umfeld in allen Bereichen optimieren müssen.

Dazu gehört auch, dass sie ihre berufliche Laufbahnplanung den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Sports anpassen.

Leistungssportfreundliche Ausbildung

Grundlage für eine leistungssportfreundliche Ausbildung ist grösstmögliche Flexibilität.

Bei der Koordination von Lehre und Leistungssport stehen Individuallösungen im Zentrum, welche möglichst auf das einzelne Talent und auf dessen Entwicklungsphase abzustimmen sind.

Der Sportler sucht einen geeigneten Lehrbetrieb und informiert diesen von Anfang an über die sportlichen Ziele.

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Der Lernende klärt mit dem Lehrbetrieb die wichtigsten Fragen und hält diese in einer individuellen Vereinbarung fest.

Der Lehrbetrieb klärt mit dem Lernenden die wichtigsten Fragen und hält diese in einer individuellen Vereinbarung fest.

Die Mehrjahresplanung ermöglicht dir, all deine Termine abzustimmen und intensive Phasen und Übergänge zu erfassen.

So erkennst du wesentliche Termine frühzeitig und kannst Terminkollisionen vermeiden.

Um von einer leistungssportfreundlichen Lehrstelle profitieren zu können, müssen die Athlet*innen eine Swiss Olympic Talent Card Regional oder National besitzen oder bereits Mitglied eines Elite-Nationalkaders sein.

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Ausserdem wird von den jungen Nachwuchstalenten nicht nur im Sport sondern auch im Lehrbetrieb eine hohe Motivation und Leistungsbereitschaft erwartet.

Voraussetzungen für Lehrbetriebe

Damit ein Lehrbetrieb ausgezeichnet werden kann, muss der Lernende mindestens im Besitz einer Swiss Olympic Talent Card Regional sein.

Zudem braucht es eine Koordinationsstelle für Leistungssport und Berufsbildung im Kanton.

Anlaufstellen

Bei Anliegen oder Fragen im Zusammenhang mit leistungssportfreundlichen Lehrbetrieben sind die entsprechenden Kantonalen Koordinationsstellen eine optimale Anlaufstelle.

Judo- und Jiu-Jitsu-Club Davos

Unter der Bezeichnung Judo- und Jiu-Jitsu-Club Davos mit Sitz in Davos besteht ein Sportclub im Sinne von Art. 60ff.

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Der Club ist Mitglied des Schweizerischen Judo-Verbandes.

Zwecke des Clubs sind die Ausübung und Förderung des Judo- und Jiu-Jitsu-Sports sowie die Pflege der Selbsterziehung und Kameradschaft.

Mitgliedschaft

Aktiv sind Mitglieder, die Judo innerhalb des Clubs ausüben.

Ein schriftliches Aufnahmegesuch in den Judo- und Jiu-Jitsu-Club Davos kann jede Person nach zurückgelegtem 18. Altersjahr einreichen, sofern sie sich eines guten Rufes erfreut und einen Einführungskurs für Judo des Judo- und Jiu-Jitsu-Clubs Davos absolviert hat und oder mindestens den 5. Kyu-Grad besitzt.

Die Aufnahme in den Club muss vom Vorstand bestätigt werden.

Der Interessent / die Interessentin übernimmt damit alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds.

Die Clubstatuten erhält der Bewerber bei Einreichung eines Aufnahmegesuchs.

Er anerkennt dadurch die Staturen und Reglemente des Clubs.

Die persönliche Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.

Passiv sind Mitglieder, die nicht trainieren und nicht an Wettkämpfen teilnehmen.

Junioren sind trainierende und an Wettkämpfen teilnehmende Mitglieder zwischen dem 7. und 18. Altersjahr.

Sie können als Junioren unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Aktivmitgliedern aufgenommen werden.

Das schriftliche Aufnahmegesuch muss jedoch zum Zeichen des Einverständnisses vom gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet sein.

Bei Erreichen des 18. Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder ernannt werden, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben.

Zu Freimitgliedern können solche Mitglieder ernannt werden, die sich durch Mitarbeit an technischen oder geschäftlichen Aufgaben auszeichnen oder ausgezeichnet haben.

Beiträge

Ehren-, Frei- und Aktivmitglieder sowie Junioren ab dem 18.

In den Club eintretende Aktiv- und Juniorenmitglieder bezahlen bei ihrer Aufnahme einen Mitgliederbeitrag, der von der Generalversammlung festgesetzt wird.

Die Jahresbeiträge der Aktiv- und Juniorenmitglieder betragen mindestens 100 beziehungsweise 70 Franken.

Sie werden jährlich jeweils durch die ordentliche Generalversammlung festgesetzt.

Der Jahresbeitrag der Passivmitglieder beträgt mindestes 50 Franken.

Der Übertritt von Aktiv- zu Passivmitglied (und umgekehrt) kann auf Ende eines Jahres erfolgen.

Austrittserklärungen sind schriftlich oder persönlich bis Ende November des laufenden Jahres an den Präsidenten oder den Technischen Leiter zu machen.

Der Austritt wird genehmigt, sofern das Mitglied sämtlichen Pflichten dem Club gegenüber nachgekommen ist.

Für das laufende Jahr bei Aktiv-, Junioren- und Passivmitgliedern, in dem der Austritt erfolgt, ist der Beitrag noch zu entrichten.

Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Insbesondere kann es ausgeschlossen werden, wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club trotz Mahnung nicht nachkommt.

Der Betreffende wird von der Ausschliessung durch eingeschriebenen Brief mit Grundangabe in Kenntnis gesetzt.

Organisation und Verwaltung

Das Clubjahr (Rechnungs- und Trainingsjahr) schliesst alljährlich per 31.

Die Generalversammlung wird vom Vorstand durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Angabe der Traktanden einberufen.

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im ersten Quartal statt.

Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden.

Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder sowie Beschlussfassung für alle anderen der ordentlichen Generalversammlung durch die Statuten vorbehaltenen, vom Vorstand an die überwiesenen Geschäfte.

Alle Mitglieder können der Generalversammlung Anträge unterbreiten.

Entsprechende Anträge sind jeweils bis am 15.

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und trifft ihre Wahlen offen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Festsetzung der Traktandenliste und Einberufung der Generalversammlung.