Judo Kampfrichter Ausbildung

Das Kampfrichterwesen umfasst die Tätigkeit der Kampf- und Außenrichter und unterstützt die Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren.

Es sichert die regelgerechte Durchführung von Wettkämpfen.

Kampfrichter sind wichtiger Bestandteil eines jeden Wettkampfs.

Als solcher sind sie Dienstleister für den Judosport.

Ihr Anliegen ist es, dass der im Sinne der gültigen Wettkampfregel „richtige“ Kämpfer als Sieger die Tatami verlässt.

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Besonders bei auf hohem Niveau geführten, engen Kämpfen entscheiden nur kleine Nuancen über Sieg und Niederlage.

Eine gute Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen sind daher wichtig, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen innerhalb des Landesverbandes.

Es gelten die sportlichen Regeln der IJF sowie deren Auslegung durch den DJB in der jeweils gültigen Fassung.

Auf ihren jährlichen Lehrgängen, unabhängig davon, ob sie auf der Kreis- Bezirks-, Landes- oder Bundeebene stattfinden, rüsten sich die Kampfrichter dafür, die ihnen vorgelegten theoretischen Regeln und Regelinterpretationen in der Praxis einheitlich anzuwenden.

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Dabei profitieren sie nicht nur von der Expertise ihrer internationalen Kollegen, sondern auch von der qualifizierten Sicht aller weiteren anwesenden Interessierten.

Aufgaben der Kampfrichterreferenten

  • Ausbildung und Lizenzierung der Kampfrichter
  • Gültigkeit der Lizenz
  • Einsatz von Kampfrichtern
  • Oberstes Kampfgericht und Kompetenz der Kampfrichter
  • Kleiderordnung

KR-Lehrgänge

Die KR-Lehrgänge beinhalten folgende Themenkreise, die in Theorie und Praxis geschult werden:

  • Verhalten und Aufgaben des Kampfrichters
  • Listenführung
  • Beurteilung von Wertungen
  • Beurteilung von strafbaren Handlungen
  • Umgang bei Auftreten einer Verletzung eines Athleten
  • Kampfregeln der IJF bzw. JVSH

JVSH Kampfrichterlizenzen

Der Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. fördert mit den Kampfrichterlizenzen den Kampfrichternachwuchs.

JVSH Kampfrichterlizenz C

Diese Lizenz ist Voraussetzung, um Wettkämpfe der Altersklasse U 11 auf Bezirksebene zu leiten.

Zur JVSH Kampfrichterlizenz C Prüfung wird zugelassen, wer:

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  • mindestens 14 Jahre alt ist
  • mindestens den vom Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. anerkannten 3. Kyu-Grad im Judo besitzt
  • an der Ausbildung zur JVSH Kampfrichterlizenz C teilgenommen hat

Die Ausbildung erfolgt zentral z. B.

JVSH Kampfrichterlizenz B

Diese Lizenz ist Voraussetzung, um Wettkämpfe aller Altersklassen auf Bezirksebene zu leiten.

Zur JVSH Kampfrichterlizenz B Prüfung wird zugelassen, wer:

  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • mindestens den vom Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. anerkannten 2.

JVSH Kampfrichterlizenz A

Diese Lizenz ist Voraussetzung, um Wettkämpfe aller Altersklassen auf Landesebene zu leiten.

Zur JVSH Kampfrichterlizenz A Prüfung wird zugelassen, wer:

  • mindestens 17 Jahre alt ist
  • mindestens den vom Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. anerkannten 1. Kyu-Grad im Judo besitzt
  • eine gültige JVSH Kampfrichterlizenz B besitzt