Der Judo-Club Lichtenrade e.V. wurde 1978 mit dem Ziel gegründet, Kinder und Jugendliche an den asiatischen Kampfsport und speziell Judo heranzuführen. Der am 01.10.1978 gegründete Verein führt den Namen Judo-Club Lichtenrade und hat seinen Sitz in Berlin. Er wurde in das Vereinsregister eingetragen und erhielt nach der Eintragung den Zusatz „e.V.". Von anfänglich wenigen Mitgliedern haben wir uns nunmehr vergrößert und der Schwerpunkt hat sich auf Selbstverteidigung und Selbstbehauptung verlagert. Aktuell gibt es 11 Trainingsgruppen, in denen Kinder und Jugendliche aller Altersklassen Judo und Ju-Jutsu sowie Ju-Jutsu Fighting trainieren, Gürtelprüfungen ablegen und an Wettkämpfen teilnehmen.
Das Judo/Ju-Jutsu Training findet in den Turnhallen der GS am Dielingsgrund sowie in der GS am Sandsteinweg statt. Ausnahmen bilden die Feiertage, die Schulferien und die Brückentage sowie evtl. Hallensperrungen. An diesen Tagen fällt das Training ersatzlos aus.
Gemeinnützigkeit und Mitgliedschaft
Als gemeinnütziger Verein sind wir nicht auf Gewinn ausgerichtet und haben günstige Beiträge. Familien erhalten noch zusätzliche Ermäßigungen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung der Budo-Sportarten. Der Verein fördert den Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Breiten- und Wettkampfsport.
Der Verein ist Mitglied im Landessportbund e.V., sowie in seinen Fachverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Mitgliedschaftsbedingungen
- Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören.
- Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begründet zu werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller zulässig. Diese entscheidet endgültig. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt
- Ausschluß
- Tod
- Auflösung des Vereins
- Der Austritt muß dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende.
- Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Pflicht zur Zahlung der bis dahin fällig gewordenen Beiträge bestehen.
- Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen.
Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
- Die Mitglieder sind zur unaufgeforderten Entrichtung von Beiträgen und Gebühren für den Verein verpflichtet. Bei Veranstaltungen aller Art sind Eintritts- und Startgelder vom Mitglied selbst zu tragen. Bei Minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich die gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten durch ihre Unterschrift zur Entrichtung aller fälligen Beiträge und Gebühren.
- Die Mitgliedsbeiträge müssen quartalsweise oder jährlich, unaufgefordert und im voraus bis zum 3. a. Einzelheiten des Beitragswesens regelt die Beitrags-und Gebührenordnung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt neben der Satzung Einzelheiten der Beitragsfestsetzung und -erhebung. Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung dürfen nur einmal jährlich durchgeführt und müssen den Mitgliedern begründet werden.
Beiträge und Gebühren
Die Aufnahmegebühr für die Neuaufnahme eines Mitgliedes in den Judo-Club Lichtenrade e.V. 2. Die jeweiligen Beiträge sind unaufgefordert und im Voraus zu entrichten, wobei sie jeweils zum 3. Werktag des ersten Quartalsmonats des jeweiligen Quartals/ Jahres fällig werden.Bei jährlicher Zahlungsweise ermäßigt sich der Beitrag um die Höhe eines Monatsbeitrages.
Einmal jährlich sind von jedem Vereinsmitglied die Kosten für die vom jeweiligen Fachverband zu erwerbenden Jahressichtmarken zu tragen. Zum Kauf dieser Marken ist jeder verpflichtet, der zu diesem Stichtag Vereinsmitglied ist und nicht fristgemäß zum 31.12. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung, werden die Beträge für diese Marken jeweils zum 31.12. des Vorjahres fällig.
Mahngebühren werden in Höhe von 10,00 € pro Mahnung erhoben, zzgl. Porto für Einschreiben/ Rückschein.
Ruht die Mitgliedschaft eines Mitgliedes auf dessen Antrag und dauert über den Jahreswechsel hinaus, so ist von diesem eine Pauschale von 50,00 € zu entrichten. Auch während der Zeit einer Freistellung entstehen dem Verein Kosten für Jahressichtmarke und Verbandsgebühren. Endet die Freistellung durch Wiederaufnahme des Trainings, so wird die Pauschalzahlung, abzüglich der Kosten für die Jahressichtmarke, mit dem folgenden Beitrag verrechnet oder erstattet.
Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlunga. wegen eines Widerspruchs gegen eine Ordnungsmaßnahme gem. § 7 der Satzung oderb. der Ablehnung einer Vereinsaufnahme gem. § 5 Nr. 2 der Satzung wird eine Gebührt von 200,00 € erhoben, die bei einer positiven Entscheidung für den Antragsteller rückerstattet werden und bei einer negativen Entscheidung dem Vereinsvermögen zufließen.
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Beitragsermäßigung
- Passive Mitgliedschaft entsteht auf unbestimmte Zeit und kann auf Antrag zur Beitragsermäßigung/-befreiung führen. Die passive Mitgliedschaft endet spätestens mit der Wiederaufnahme des Trainings. Der Vorstand entscheidet über die Beitragsermäßigung /-befreiung und deren Dauer endgültig.
- Beitragsermäßigung kann ab mindestens drei Kalendermonaten Abwesenheit aus dringenden, schriftlich dargelegten Gründen (Nachweispflicht) gewährt werden.
Organisation des Vereins
Die Organe des Vereins (§8) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität.
Für jede im Verein betriebene Budo-Sportart, kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsführung unselbstständige Abteilung gegründet werden.
Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung.
- Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt; sie sollte im 1. Quartal des Kalenderjahres durchgeführt werden.
- Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlichem Aushang am schwarzen Brett als offizielles Organ des Judo-Club Lichtenrade, welches sich im Vorraum der Sporthalle der Grundschule am Dielingsgrund 37, 12305 Berlin befindet, beim Training mittels Bestätigung durch Unterschrift oder postalisch. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muß eine Frist von mindestens zwei und höchstens vier Wochen liegen. Mit der Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung wörtlich mitgeteilt werden.
- Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
- Satzungsänderungen sowie Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Bei Wahlen muß eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens 1 v.H. der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.
- Anträge können gestellt werden:
- von jedem ordentlichen Mitglied, wobei Mitglieder unter 16 Jahren durch ihre gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten vertreten werden
- vom Vorstand
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20 v.H. der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
- Anträge auf Satzungsänderungen sowie andere Anträge müssen mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen.
Stimmrecht
- Ordentliche-Mitglieder und Ehrenmitglieder besitzen Stimm- und Wahlrecht.
- Jugendliche Mitglieder unter 16 Jahren, werden durch ihren gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten stimmrechtlich vertreten, wobei dieser pro Kind eine Stimme hat.
- Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
- Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins und die gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten jedes ordentlichen Mitgliedes des Vereins. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Sportwart
- dem Jugendwart
- dem Protokollführer
- Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme seines Stellvertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Geschicke des Vereins, der Tätigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.
- Vorstand im Sinne §26 BGB sind:
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende
- der Kassenwart
- Die Mitglieder des Vorstandes werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder einen von ihm Beauftragten geleitet. Von den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. seinem Beauftragten und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
Ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwendungsersatz
- Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig, gleich welche Funktion oder Tätigkeit sie im Vorstand ausüben.
- Die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des Vereins können gegen den Verein einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß §670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind geltend machen. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Porto, Telefon etc. Die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des Vereins sind als Mitglieder des Vereins von der Entrichtung von Beiträgen und Gebühren befreit.
- Der Anspruch kann nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden, Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und konkreten Aufstellungen, die prüfbar sein müssen, nachgewiesen werden.
- Vom Vorstand können durch einen einfachen Vorstandsbeschluß Pauschalen festgesetzt werden.
Ehrenmitgliedschaft
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden bis auf Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt. Sie besitzen Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm gesetzten Ausschusses sein dürfen. Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und des übrigen Vorstandes.
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Hinweise und Datenschutz bei Veranstaltungen
Hinweise
- Auf dem Schulgelände sind Fahrzeuge verboten. Auch das Fahrradfahren ist nicht erlaubt.
- Im Veranstaltungsraum ist kein Imbissstand vorhanden. Das Essen und Trinken ist in der Halle verboten, mit Ausnahme von Wasser.
- Die Sporthalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden sondern nur mit Hallenschuhen oder Badelatschen.
- Der Organisationsbereich darf nur von den Personen betreten werden, die mit der Organisation betraut sind oder Betreuerfunktion für ihre Vereine wahrnehmen. Den Anweisungen des Orgateams ist dabei Folge zu leisten! - Zuwiderhandlungen werden im Wiederholungsfall mit dem Verweis aus der Sporthalle geandet!
Datenschutz
Der Judo-Club Lichtenrade e.V. (JCL e.V.) veröffentlicht Ausschreibungen, Ergebnislisten und Berichte, sowohl auf seiner Homepage als auch in Fachzeitschriften. Der Teilnehmer an Veranstaltungen des JCL e.V. erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner dafür benötigten personenbezogenen Daten ausdrücklich einverstanden. Das Einverständnis der Personenberechtigten des Teilnehmers wird vorausgesetzt.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen die Teilnehmer und deren Personenberechtigten der Darstellung und Veröffentlichung von Fotos und Berichten der Veranstaltung zu. Wer nicht zustimmt, hat dieses dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung und vor dem Betreten der Halle mitzuteilen.
Der JCL e.V. verpflichtet sich, die erhobenen Daten, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes, nur zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.
Der Teilnehmer bzw. dessen Personenberechtigten erklärt sich im Weiteren damit einverstanden, dass Name, Verein- und Verbandszugehörigkeit sowie Gradierungen, Sportlizenzen, Platzierungen, Geschlecht, Gewichts- und Altersklassen veröffentlicht werden können. Gleiches gilt für Berichte und Bilddokumentationen (gem. Das Judo/Ju-Jutsu Training findet in den Turnhallen der GS am Dielingsgrund sowie in der GS am Sandsteinweg statt.
Erfolge und Aktivitäten
Am Samstag, dem 5. April 2025 fanden die Berliner Einzelmeisterschaften im Ju-Jutsu Fighting statt. Diesmal nicht wie gewohnt in der Bezirkssporthalle Neukölln sondern in Lichtenrade in unserer Sporthalle am Dielingsgrund. Durch die bekannten unvorhersehbaren Hallensperrungen ist augenblicklich die Teilnehmerzahl noch sehr dezimiert. Trotzallem sah man hochkarätige und mitreißenden Kämpfe. Vom JCL gingen 10 Ju-Jutsuka an den Start. Wir konnten sehr gute Platzierungen erreichen.
Durch unsere sehr guten Ergebnisse wurden wir laut Medaillenspiegel der erfolgreichste Verein bei der BEM 2025. Viele neue junge Mitglieder, die altersbedingt noch nicht soweit sind, werden von den Trainern/innen behutsam an ein gemeinsames kontroliertes Kräftemessen heran geführt. Dies lässt dann wieder eine "volle Matte" erwarten, und wird alle mit leidenschaftlichen tollen Kämpfen erfreuen. Zu erwähnen ist auch, dass viele Sportlerinnen und Sportler aus unserem Verein bei der BEM geholfen haben.
Platzierungen bei der BEM 2025
| Platz | Name |
|---|---|
| 1. Platz | Justus Lehmann, Krister Kolditz, Ibtissam Borowski, Ella Winkens, Anakin Tonn, Luke Rudolph |
| 2. Platz | Maissam Borowski, Emilian Stein, Kawsar Bauer Khorasani |
| 3. Platz |
Weitere Informationen
Unsere Übungsgruppen werden ausschließlich von qualifizierten, lizenzierten Trainern geleitet, die sich alle auch den Jugendschutzrichtlinien des LSB und DOSB verpflichtet haben. Alle haben auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.
Hinsichtlich des Trainingsbetriebs am Mittwoch, ist ein Silberschweif zu sehen. Die Bauarbeiten sind beendet, die Bauabnahme steht aber noch aus. Spätestens in vier Wochen sollte der Sport in der Halle wieder möglich sein.
Unsere langjährigen Mitglieder Martin und Luke haben im Sommer erfolgreich die Trainer-C Lizenz erlangt und werden unsere Trainerteam aktiv verstärken. Beide haben als Kinder hier im Verein angefangen und unterstützen nun seit Jahren beim Training der Kindergruppen.
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form am 23.01.2001 von der Mitgliederversammlung des Vereins Judo-Club Lichtenrade e.V.
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Auflösung des Vereins
- Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür besonders einzuberufende Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenden Stimmberechtigten.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des Zwecks gemäß §2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es Ansprüche aus Darlehensverträgen der Mitglieder übersteigt, an den Judo-Verband Berlin e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die in §2 dieser Satzung aufgeführten Zwecke zu verwenden hat.
Bei einer eventuell notwendigen Satzungsänderung durch das Amtsgericht, kann der Vorstand dieser Änderung zustimmen, ohne dass es zu einer besonderen Mitgliederversammlung nach §9 bedarf, soweit diese den Sinn der Satzung nicht entstellt.
