Judo Blauer Gürtel Prüfung Anforderungen

Bei unterschiedlichen Kampfsportarten werden durch unterschiedliche Gürtelfarben die Kenntnisstände in der Kampfsport signalisiert. Auch beim Judo gibt der Gürtel Auskunft über den Fortschritt. Für den nächsthöheren Gürtel muss eine Prüfung erfolgreich absolviert werden. Die Judo Ausrüstung wird noch durch einen Judoanzug komplettiert.

Judo Gürtel Farben und Bedeutung

Ihr beginnt als 9. Kyū, als Kukyū, mit dem weißen Gurt, welchen Euch niemand absprechen kann, dann folgen die weiteren Gürtelfarben im Judo.

Wie oben schon erwähnt, repräsentiert der Gürtel Euren persönlichen Grad anhand seiner Farbe. Jeder Neuling startet mit dem Schülergrad des 9. Kyū und trägt den weißen Judo Gürtel, mit steigendem Schülergrad werden die Gürtelfarben dunkler und führen über gelb, orange, grün und blau nach braun. Die Prüfungen führen schrittweise abwärts bis zum 1. Kyū, dem braunen Gürtel, woraufhin der nächste Schritt die Prüfung zum 1. Dan ist, dem Grad des niedrigsten Judo Meister und somit dem „Schwarzgurt“. Judo Prüfungen existieren bis zum 5. Dan, alle weiteren Grade werden bei großen Leistungen durch entsprechende Verbände verliehen. Ein Mindestalter existiert für den 5. Kyū (im 9. Lebensjahr), den 3. Kyū (im 11. Lebensjahr), den 1. Kyū (vollendetes 12. Lebensjahr) sowie den 1. Dan (vollendetes 15.

Die Judo-Gürtelprüfung ist, wie ihr Name schon sagt, eine Prüfung. Im Rahmen der Prüfung wird nach vom Deutschen Judo-Bund (DJB) festgelegten Kriterien überprüft, ob das Prüfungsprogramm für die begehrte Graduierung in angemessenen Maß beherrscht wird. Die Prüfung ist also keine Formalie und kein Selbstläufer. Der Verein und die Trainer bereiten die Prüflinge darauf vor. Auf der anderen Seite müssen die Prüflinge die Prüfung auch ernst nehmen und sich darauf vorbereiten.

Ein erster Prüfungsbestandteil sind Falltechniken, bei denen der Schüler seinen Schwung abfangen muss, um Verletzungen zu verhindern. Ab dem 3. Kyū muss der Schüler zusammen mit einem Partner noch eine Kata vorführen, die auf den ersten Blick dem Randori ähnelt. Die entsprechenden Techniken für die Prüfung stehen im Prüfungsprogramm und der Judoka muss alle beherrschen, wenn er die Prüfung bestehen will. Prinzipiell sollte der Schüler alle Techniken vergangener Prüfungen verinnerlicht haben. Der Prüfer ist bei höheren Graden auch berechtigt, diese abzufragen. Besonders in Dan Prüfungen machen Prüfer von dieser Option sehr gern Gebrauch und lassen Techniken vorführen, die zum Grundwissen jedes Judoka gehören, im aktuellen Prüfungsprogramm aber nicht speziell genannt sind.

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Judo Gürtel Prüfungsinhalte

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Prüfungsinhalte der verschiedenen Gürtelgrade:

Gürtelfarbe Prüfungsinhalt
Weiß-Gelb Gürtel Der 8. Kyū, der Hachikyū, trägt den weiß-gelben Gürtel und muss in seiner Prüfung rückwärts und seitlich fallen können. Außerdem werden 2 Wurf- und 2 Bodentechniken verlangt und 2 bis 3 Einheiten Randori von je einer Minute durchgeführt
Gelb Gürtel In der Prüfung zum 7. Kyū mit gelbem Gürtel, dem Nanakyū, müsst Ihr eine Judorolle vorwärts beherrschen, je 2 zusätzliche Wurf- und Bodentechniken und 3 bis 4 Einheiten Randori zu je einer Minute demonstrieren.
Gelb-Orange Gürtel Für den 6. Kyū, den Rokkyū, erhaltet Ihr gelb-orange und müsst die Judorolle beidseitig beherrschen. Außerdem erlernt Ihr 5 neue Wurftechniken, bekommt unfangreichere Anwendungsaufgaben und müsst 3 bis 5 Randori-Einheiten zu je 2 Minuten durchhalten.
Orange Gürtel Der orangefarbene Gürtelträger nennt sich Gokyū und ist der 5. Kyū. Hier müsst Ihr die Judorolle über ein Hindernis vorführen und erlernt neue Wurftechniken, welche auf einem Bein ausgeführt werden, sowie Hebeltechniken am Boden. Randori bleibt wie beim 6. Kyū.
Orange-Grün Gürtel Der Sprung zum orange-grünen 4. Kyū, dem Yonkyū, ist groß und Vorkenntnisse werden von hier an nur noch stichprobenartig geprüft. Hier müsst Ihr erstmals die fortgeschrittene Falltechnik „freier Fall“ demonstrieren. Zu den neuen Wurftechniken zählt der aus Filmen bekannte Tomoe-Nage.
Grün Gürtel Für den 3. Kyū, auch Sankyū genannt und den damit verbundenen grünen Gürtel müsst Ihr die erste Kata erlernen. Beim Randori existieren weniger Vorgaben, damit ein ungezwungener Übungskampf stattfinden kann. Weitere Wurf- und Bodentechniken runden die Prüfung ab und Vorkenntnisse werden von hier an seltener abgefragt, da diese aus dem Prüfungsprogramm heraus ersichtlich sind.
Blau Gürtel Wenn Ihr die Prüfung zum Nikyū, dem 2. Kyū mit blauem Gürtel, antretet, müsst Ihr erste Würgetechniken beherrschen und Euch in 3 Einheiten Randori zu je 3 Minuten gegen einen Gegner behaupten, welcher extreme Körperhaltungen einnimmt. Außerdem wird eine neue Kata gelehrt.
Braun Gürtel Der letzte Schülergrad und Braungürtel, der 1. Kyū namens Ikkyū, verlangt Eure höchste Präzision und Flexibilität, denn hier werden keine Fehler mehr geduldet. Die Würfe und Hebel müssen aus verschiedenen Situationen heraus sicher angewandt werden, beim Randori werden 3 verschiedene Übungspartner ausgewählt und die dritte Kata muss zu beiden Seiten ausgeführt werden.
Schwarz Gürtel (1-10) Die Prüfungsprogramme zu den Meistergraden 1. bis 10. Dan, allesamt Schwarzgurte (oder ab dem 6. Dan rot-weiß oder komplett rot), sind noch deutlich umfangreicher und umfassen neben neuen Techniken auch eine ständige Wiederholung des Gelernten. Ab der 3. Dan-Prüfung kann der Prüfling den Großteil der Techniken frei wählen.

Die Prüfung zum blauen Gürtel (Nikyū)

Wenn Ihr die Prüfung zum Nikyū, dem 2. Kyū mit blauem Gürtel, antretet, müsst Ihr erste Würgetechniken beherrschen und Euch in 3 Einheiten Randori zu je 3 Minuten gegen einen Gegner behaupten, welcher extreme Körperhaltungen einnimmt. Außerdem wird eine neue Kata gelehrt.

Allgemeine Infos zu den Prüfungsinhalten

Die Prüfungsinhalte werden durch den DJB vorgegeben und sind auf der DJB-Seite „Prüfungsprogramm“ nachlesbar. Das offizielle Prüfungsprogramm für Kyu-Gürtelprüfungen ist dort der Grundsatzordnung des DJB und v.a. der Prüfungsordnung des DJB für Kyu-Grade zu entnehmen. Die dort genannten Inhalte sind Kerngehalt der Prüfung.

Die Gürtelfarbe gibt die Graduierung des Judokas wieder, sagt also etwas darüber aus, wie viele erfolgreiche Gürtelprüfungen abgelegt worden sind. Dies dient den Trainern bei Zuordnung zu Übungsgruppen und Zuweisung von Aufgaben, die dem Entwicklungsstand gerecht wurden.

Jeder sollte den Gürtel erwerben, der dem Stand seines Judowissens und -könnens tatsächlich entspricht. Übermäßige Eile (bei beschränktem Trainingseinsatz) ist genauso wenig zweckmäßig, wie die Weigerung eine Prüfung anzutreten, um der Beste seiner Graduierung zu sein.

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Es ist verständlich, dass man den nächsten Gürtel möglichst schnell erreichen möchte. Daher werden immer wieder dieselben Frage gestellt: Welches Mindestalter muss/soll ich für die (nächste) Prüfung haben, wie lange muss/soll ich bis zur (nächsten) Prüfung warten?

Zusätzlicher Hinweis: Eine Prüfung zum 1. Dan (Schwarz) ist grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich (Verkürzung auf Vollendung des 15. Eine „Wartezeit“ gibt es nicht. Denn es geht nicht um das „Warten“, sondern den Zeitraum, der üblicherweise erforderlich ist, um bei regelmäßigem Training die (nächsten) Prüfungsinhalte so zu erlernen, dass sie sich gesetzt haben und beherrscht werden. Es geht also um den Vorbereitungszeitraum.

Diesbezüglich sowie der jährlichen Anzahl von Prüfungen bezüglich hat der DJB folgende Empfehlungen herausgegeben bzw. „Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. „Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.“ „Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate.

Die Empfehlungen sind vernünftig. Der DJB ist nicht auf dem Kopf gefallen und hat sich sehr vernünftige Gedanken gemacht. Es ergibt Sinn, sich die Zeit zu lassen und die Kyu-Grade über das Lebensalter zu verteilen. Die DJB-Empfehlung entspricht der schnellstmöglichen noch Sinn ergebenden Vorgehensweise im Hinblick auf die Ablegung von Prüfungen.

An dieser Tabelle wird auch ersichtlich, dass das vorgegebene Mindestalter für die höheren Graduierungen bei „zu schnellem Erwerb“ von Kyu-Graden letztlich irgendwann zu einem Graduierungsstau (längeren Wartephase) führen muss. So ist beispielsweise die Zulassung zur Prüfung zum 1. Dan grundsätzlich erst nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit nach der letzten Prüfung möglich.

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Gewisse Techniken setzen motorische Fähigkeiten und eine Körperbeherrschung voraus, die Kinder erst im Laufe der Zeit erwerben (z.B. einbeinige Hüftwürfe; komplexe Bewegungen nach vorne und hinten, usw.). Es ergibt keinen Sinn, auf eine Prüfung zu drängen und sich selbst zu überfordern.

Es handelt sich lediglich um die schnellstmögliche Vorgehensweise, wenn sämtliche körperlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, d.h. wenn schon alles beherrscht wird, was in der Prüfung verlangt wird. Fast immer ergibt es mehr Sinn, sich mehr Zeit zu lassen, auf der Matte mehr Spaß zu haben - und auch andere Aspekte des Judos zu vertiefen (Selbstkontrolle, körperliche Stärkung, Wettkampfjudo, usw.).

Wer macht was? Angst braucht keiner zu haben. Angst ist ohnehin kein guter Ratgeber. Und: Ja, die Gürtel-Prüfung ist bei ordentlicher Vorbereitung gut zu schaffen. Keiner möchte durch eine Prüfung fallen - auch freut sich kein Prüfer, wenn er jemanden durchfallen lassen muss. Aber „verschenkt“ wird die Prüfung deswegen auch nicht. Deswegen muss jeder Prüfungsteilnehmer sich ordentlich vorbereiten.

Wir helfen: Natürlich wird der Verein (organisatorisch), Euer Trainer und jeder fortgeschrittene Judoka unterstützen, wenn ein Kandidat in der Vorbereitung nicht weiterkommt und Hilfe braucht. Dazu hat das Trainerteam ein System entwickelt, welches die Prüfungsteilnehmer so gut wie möglich vorbereiten soll und das Risiko des Durchfallens möglichst minimieren soll (dazu gleich). Aber jeder trägt eine Eigenverantwortung für das eigene Vorankommen im Judo, vor allem bei der Prüfungsvorbereitung.

Vorgabe eines Mindesttrainings-pensums, welches durch den Gruppentrainer kontrolliert wird Kyu-Gürtelprüfungs-lehrgänge durch andere Trainer Leistungsorientierte Zulassungskontrolle zur Prüfung durch andere Trainer im Rahmen des letzten Kyu-Gürtelprüfungslehrgangs Unterrichtung, Erläuterung, Wiederholung der Prüfungsinhalte Hinweise bzgl.

Unser Service für unsere Mitglieder

Dies haben wir für Euch, sofern Ihr bereits Mitglied bei uns seid, im internen Bereich auf Eurem persönlichen digitalen Account „heruntergebrochen“.

  • welche die nächste Qualifikationsstufe für Euch ist („welcher Gürtel“),
  • wann Ihr sie frühestens angehen könnt (unter Berücksichtigung des Mindestalters und der Vorbereitungszeit),
  • welches genaue Programm Ihr lernen und beherrschen müßt (Prüfungsprogramm),
  • welche Vokabeln dazu gelernt werden müssen (Glossar pro Gürtelstufe: Japanisch-Deutsch),
  • wann der Verein die nächsten Gürtelprüfungs-vorbereitungslehrgänge anbietet (Termine),
  • wann der Verein die nächste Prüfung für Euch anbietet (Termine),
  • ob Ihr seit der letzten Gürtelprüfung das notwendige Trainingspensum erreicht habt (bzw.

ihres jeweiligen Programms. entsprechen. Auf diesem Weg kann die „Kopfarbeit“ auch (ggf.

Notwendiges TrainingspensumDie Zulassung zur Prüfung setzt auch voraus, dass jeder Kandidat in einem Mindestumfang tatsächlich auf die Prüfung trainiert hat. Wie schon bei den Ausführungen zur Vorbereitungszeit ausgeführt, geht es nicht darum, auf die nächste Prüfung zu warten, sondern darum, sich darauf durch Training vorzubereiten. Dabei ist logischerweise derjenige, der dreimal die Woche trainiert, schneller „prüfungsreif“ als derjenige, der nur einmal trainiert. Genauso nachvollziehbar ist es, dass derjenige, der gut und konzentriert mittrainiert, schneller den Ausbildungsstand erreicht, als derjenige, der nur halbherzig mitmacht. Die Trainer notieren sich bei jedem Training, wer anwesend war und beurteilen am Ende des Trainings die Trainingsteilnahme. Die damit erreichten Punkte kann jedes Mitglied in dem internen Bereich auf dem persönlichen digitalen Account einsehen.

Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge

Was ist das? Eine erfolgreiche Prüfung setzt eine gute Prüfungsleistung voraus. Niemand sollte durch die Prüfung durchfallen, das ist weder für die Prüflinge noch für die Prüfer schön. Auf der anderen Seite hat die bestandene Prüfung nur einen Wert, wenn sie eine Leistung wiedergibt und nicht verschenkt wird - nur dann hat man sie verdient und kann stolz darauf sein. Das leuchtet nahezu allen Prüflingen (auch den Kindern) ein.

Dennoch kommt es vor, dass Prüflinge ggf. die formellen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, allerdings technisch noch nicht „prüfungsreif“ sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Kumpel Prüfung macht und man selbst sich „dran hängt“, obwohl man selbst lange nicht mehr richtig trainiert hat und u.U. Wir möchten nicht erst in der Prüfungssituation diese Problematik erkennen. Daher bieten wir systematisch vor den Prüfungen sog. Kyu-Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgänge an, bei denen wir das gesamte Prüfprogramm durchgehen und uns den Stand der Prüflinge anschauen. In der Regel werden zwei solche Lehrgänge angeboten, etwa 5 Wochen und 2 Wochen vor der Prüfung, so dass etwaige Mängel nicht nur angesprochen, sondern in der Zeit bis zur Prüfung behoben werden können.

Im ersten Fall wird eine uneingeschränkte Prüfungsempfehlung abgegeben. Im zweiten Fall wird eine eingeschränkte Prüfungsempfehlung abgegeben und dem Gruppentrainier mitgeteilt, der dann - kurz vor der Prüfung - die letztendliche Prüfungsempfehlung ausspricht oder versagt. Damit wird das Risiko des „Durchfallens“ reduziert, auch wird durch diese „Vorabprüfungssituation“ die Aufregung in der echten Prüfung vermindert.

Muss ich daran teilnehmen? Ja. Die Teilnahme an dem Lehrgang ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und letztere ist notwendig, um an der Prüfung teilzunehmen. Sofern/soweit für Euch an keinem der zwei Termine die Möglichkeit besteht, daran teilzunehmen, sprecht bitte Euren Trainer an. Was kostet das? Der Lehrgang kostet 5 €. Damit wird den helfenden Personen eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlt, ein etwaiger Rest kommt in die Vereinskasse.

Bei „Buchung“ der Prüfung wird die Lehrgangsgebühr in Eure Rechnung eingestellt und mit dem nächsten Beitragseinzug eingezogen, so dass weder Bargeldzahlung noch Überweisung notwendig sind. Von wem bekomme ich die Prüfungsempfehlung? Was soll ich damit tun?Die (ggf. eingeschränkte) Prüfungsempfehlung wird vom Trainer auf der Matte ausgesprochen und erklärt/erläutert und danach im internen Bereich auf dem persönlichen digitalen Account eingepflegt, so dass Ihr es dort jederzeit nachschauen könnt (und Eurerseits nichts mehr zu veranlassen ist).

Wann findet der nächste Lehrgang statt?Die Termine können im internen Bereich auf dem persönlichen digitalen Account eingesehen werden.

Prüfungsformalia

Wann finden Prüfungen statt?In der Regel finden zwei bis drei Prüfungen im Jahr statt; Prüfungszeiträume sind demnach in der Regel die Woche vor den Osterferien, die Woche vor den Sommerferien und die Woche vor den Weihnachtsferien. Die genauen Prüfungstermine werden im internen Mitgliederbereich mitgeteilt.

Wie melde ich mich zur Prüfung an? sich dazu rechtzeitig (d.h. im dann bekannt gegebenen Anmeldezeitraum) anmelden, die Prüfungsgebühr in Höhe von 20 € entrichten, Hinweis: - Von den 20 € gehen 16,00 € an unseren Landesverband, der uns dafür eine Prüfungsmarke, eine Urkunde und ein Lernheft für die nächsthöhere Prüfung für Euch schickt; der Rest geht in die Vereinskasse. - Bei uns werden ausschließlich (!) Prüfer eingesetzt, die ehrenamtlich und aus ideellen Gründen tätig sind; keiner der Prüfer verdient mit der Prüfung Geld (Kaffee und Brötchen gibt es aber schon).

seinen Judopass mit gültiger (aktueller) Jahressichtmarke vorlegen, - Die Vereinsmitglieder, die bei uns im Judo aktiv gemeldet sind (d.h. den normalen ‚Aktivenbeitrag‘ bezahlen), werden jährlich beim Verband als ‚aktive Judoka‘ gemeldet. Bei diesen Mitgliedern wird auch jährlich der Verbandsbeitrag in der vom Verband vorgegebenen Höhe von uns als Verein eingezogen und dem Verband weitergeleitet. Im Gegenzug erhält der Verein die entsprechende Anzahl an Jahressichtmarken, die bei diesen aktiven Mitgliedern in den Judopass eingeklebt werden. - Die Jahressichtmarke ist zwingende Voraussetzung um an einer Prüfung teilzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch im internen Bereich auf Eurem persönlichen digitalen Account. Bei „Buchung“ der Prüfung wird die Prüfungsgebühr in Eure Rechnung eingestellt und mit dem nächsten Beitragseinzug eingezogen, so dass weder Bargeldzahlung noch Überweisung notwendig sind. Die Erfassung der Teilnahme an den Gürtelprüfungs-Vorbereitungslehrgängen und der Prüfungsfreigabe durch die Trainer erfolgt ebenfalls automatisch und wird Euch auf Eurem Account angezeigt.

Wie auch in vielen anderen Kampfsportarten(-künsten) gibt es im Judo Graduierungen, an denen man das Wissen eines Judoka um seine Kunst erkennt, aber auch seinen Beitrag zum und sein Mitwirken im Judo. Das Voranschreiten innerhalb dieser Rangstruktur ist für viele Judoka Motivation, sich intensiv neuen Techniken und Inhalten des Judo zuzuwenden und sich immer tiefer mit der Sache „Judo“ auf verschiedensten Ebenen auseinander zu setzen.

Wir veranstalten in regelmäßigen Abständen Graduierungstrainings bzw. -lehrgänge. Hier dürfen ausgewählte Judokas daran teilnehmen. An solch einem „Training“ werden die Fertigkeiten vermittelt die ihr zu eurem nächsten Gürtel benötigt. Grundvoraussetzung für eine trainingsbegleitende Graduierung ist der regelmäßige Besuch deiner Trainingsstunde. Deine Trainer dokumentieren deinen Trainings- und Entwicklungsverlauf.