Dieser Artikel bietet eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen und Richtlinien des Berliner Judo-Verbandes (BJV) in Bezug auf die Graduierung zum braunen Gürtel (1. Kyu) im Judo. Da die Grundsatzordnung (GO) des Deutschen Judo-Bundes (DJB) für das neue Kyu-Graduierungssystem (GS) noch nicht angepasst wurde und die BJV-GO auf der DJB-GO basiert, hat der BJV beschlossen, vorerst keine neue BJV-GO zu erstellen.
Übergangsregelungen für das neue Graduierungssystem
Um in der Übergangszeit einen sinnvollen Einsatz des neuen Graduierungssystems sicherzustellen, gelten im BJV folgende Regelungen:
Graduierungsberechtigung
Abweichend von den bisherigen Regelungen können Graduierungen nach dem neuen Graduierungssystem ab dem 4. Kyu von einem lizenzierten Prüfer vorgenommen werden. Graduierungen zum 1. Kyu (brauner Gürtel) finden weiterhin zentral in den Bezirken statt.
Mindestalter für den 1. Kyu
Abweichend von 2.3 gelten für das neue Graduierungssystem die Mindestaltersgrenzen:
- 1. Kyu (brauner Gürtel): Vollendetes 13. Lebensjahr (Wahlbereiche Kata und Randori/Shiai), vollendetes 16.
Anzahl der Graduierungen
Möglich sind bis zu drei Graduierungen in einem Kalenderjahr, wobei die Graduierung zum 8. Kyu hierbei nicht mitgezählt wird.
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Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können bis einschließlich zum 3.
Informationen zum 8. Kyu
Aufgrund vieler Anfragen hier nochmal eine kurze Zusammenfassung zum 8.
- Die Inhalte des 8. Kyu sind so gestaltet, dass sie auch von jüngeren Kindern (z.B. 6 Jahre) nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) demonstriert werden können.
- Eine Graduierung zum 8. Kyu soll dementsprechend auch schon früh erfolgen.
- Für Judoka im Verein nach wenigen Trainingseinheiten; für Sportler außerhalb des Vereins z.B.
- Eine Graduierung erfolgt in allen Fällen per Urkunde zum 8. Kyu (im DJB-Shop bestellbar für 3.50 Euro).
- Ein Judopass ist nicht nötig.
- Die Urkunden enthalten einen eindeutigen Zahlen-/Buchstabencode, der in den Judopass eingetragen wird, sobald dieser vorhanden ist (Achtung: die Passordnung ist unverändert: Judoka sollen spätestens 3 Monate nach Vereinseintritt einen Judopass haben).
- Bei Graduierungen, die nicht von einem Verein organisiert werden, z.B. in Schulen oder privaten Organisationen, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung der Schule/Organisation mit einem dem BJV/DJB angeschlossenen Verein nötig.
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