Der Deutsche Karate Verband (DKV) setzt sich intensiv mit verschiedenen Aspekten des Karatesports auseinander, von den Wettkampfregeln über Anti-Doping-Bestimmungen bis hin zu speziellen Bereichen wie dem Para-Karate.
Masters im DKV
Bei den Masters handelt es sich um Karateka ab 30 Jahren, die regelmäßig an nationalen und internationalen Wettkämpfen im Kumite und Kata nach WKF-Regeln teilnehmen. Im DKV gibt es seit 2006 eine Deutsche Meisterschaft der Masterklasse. Im Schnitt nehmen hier über 250 Athletinnen und Athleten in 20 Kumite- und elf Kata-Disziplinen teil.
Im DKV gibt es derzeit zwar mehrere Landeskader, aber keinen Bundeskader und damit kein Nationalteam. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Masterklassen-Wettbewerbe keine offiziellen Meisterschaften der EKF und der WKF sind. Damit entfallen die Voraussetzungen für ein Nationalteam.
Das Master-Team ist in zwei Bereiche unterteilt:
- Kern-Team: In das Kern-Team werden alle Masters aufgenommen, die in den vergangenen beiden Jahren Platz eins bis drei bei einer Deutschen Meisterschaft erreicht haben. Die Liste wird jährlich durch den "AK Master-Team" aktualisiert. Über die Zugehörigkeit zum Kern-Team entscheidet der "AK Master-Team".
- Erweitertes Team: Das erweiterte Team bilden alle anderen Wettkampf-interessierten und -aktiven Masters. Das erweiterte Master-Team ist nur bedingt zuschussfähig (DM Masterklasse, Vorbereitungslehrgänge).
Das Master-Team profitiert von verschiedenen Maßnahmen:
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- Jährlich zwei Lehrgänge mit je zwei Trainings-Einheiten (TE) Kata und Kumite, voraussichtlich in der Zeit von 10.00 - 15.00 Uhr.
- Die Meldung erfolgt durch den KVBW, dieser übernimmt auch die Startgebühren. Sämtliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten einen Übernachtungs-Zuschuss.
- Das Master-Team soll mit einer einheitlichen, ärmellosen Jacke mit eigenem Master-Team-Abzeichen ausgestattet werden. Dabei erhält das Kern-Team einen Zuschuss von 50 % auf den Einkaufspreis (Erwerbspreis). Zusätzlich wird das Kern-Team mit den Master-Team-Abzeichen für den GI ausgestattet.
Anti-Doping im DKV
Leistungssteigerung durch die Einnahme verbotener Substanzen, subsumiert unter dem Begriff Doping, ist ein Thema, das den Sport, insbesondere den Leistungssport, seit etlichen Jahren beschäftigt und begleitet. Um den möglichen Missbrauch im Wettkampfsport, insbesondere im Leistungssport, einen Riegel vorzuschieben, hat der DKV eine Anti-Doping-Ordnung in seiner Satzung verankert.
Allgemein versteht man unter Doping die Verwendung von Substanzen aus der Gruppe verbotener Wirkstoffe (beispielsweise Diuretika, Anabolika, EPO) und/oder die Anwendung verbotener Methoden (beispielsweise Blutdoping). Sollte für eine Behandlung im Krankheitsfall der Einsatz von Medikamenten notwendig sein, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, so muss für diesen Fall eine Meldung an die NADA erfolgen und eine medizinische Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, und zwar vor Einnahme der Medikamente.
Dopingkontrollen können grundsätzlich bei allen internationalen und nationalen Wettkämpfen eines dem Doping-Kontrollsystem angeschlossenen Sportverbandes erfolgen. Darüber hinaus gehören Mitglieder des A-, B-, C- und D-Kaders dieses Verbandes einem Testpool an und sind damit einem fortwährenden Doping-Kontrollsystem unterworfen.
Um dies gewährleisten zu können, sind die davon betroffenen Athleten/Athletinnen in Eigenverantwortlichkeit dazu verpflichtet, die NADA vierteljährlich im Voraus darüber zu informieren, wo sie sich an jedem Tag des nächsten Quartals aufhalten (Whereabaouts-Meldepflicht). Für diese Informationen kann das auf der Internetseite der NADA verfügbare, sogenannte Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) genutzt werden. Zudem müssen die betroffenen Athletinnen und Athleten außerdem für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu der sie an einem bestimmten Ort für Doping-Kontrollen erreichbar sind.
Doping-Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet. Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden mit zum Teil sehr erheblichen Sanktionen geahndet. So ist beispielsweise bei erstmalig positivem Analyse-Ergebnis ereits eine zweijährige Sperre fällig. Auch dreimalige Versäumnisse gegen die Meldepflichten innerhalb von 18 Monaten ziehen bereits eine Sperre von mindestens ein bis zwei Jahren nach sich.
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Mitglieder der DKV-Kader werden bei der angesprochenen Thematik, wie bereits erwähnt, eigenverantwortlich in die Pflicht genommen und sollten sich deshalb unbedingt mit den Anti-Doping-Bestimmungen auseinandersetzen. Dazu hat die NADA unter anderem eine APP zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Diese beinhaltet beispielsweise eine Suchfunktion für Medikamente und Methoden.
Medizinisches Team
Die Idee, ein medizinisches Team ins Leben zu rufen, entstand, um eine Schnittstelle zwischen den Ärzten und dem Sanitätsdienst vor Ort zu bilden. Das mitgeführte Equipment ermöglicht eine ausreichende Behandlung vor Ort. Zudem können Notfälle außerhalb der Kampf-Matte abgedeckt werden.
Para-Karate im DKV
Para-Karate ist die offizielle Bezeichnung des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) für das Karate für Menschen mit Behinderung. Der DKV definiert unter dem Begriff Para-Karate das Karate derzeit so, wie es die Behinderten-Sportverbände (Gehörlosen-Sportverband, Virtus und IPC) tun.
Das Para-Karate beinhaltet aber nicht nur den Wettkampf-Sport, sondern auch die Vermittlung traditioneller Werte des Karate - nicht zuletzt die Schaffung von Selbstverteidigungs-Möglichkeiten für Menschen mit Handicap. Federführend zuständig für das Para-Karate im internationalen Wettkampfsport ist die WKF.
Im Bereich der Zielstellungen gibt es keine Unterschiede zwischen dem traditionellen Karate und dem Para-Karate: Jeder versucht im Rahmen der Möglichkeiten, sich weiter zu entwickeln.
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Neue Wettkampfregeln im Kumite
Für den Wettkampf im Kumite gibt es neue Regelungen, die zeitnah vor den Deutschen Meisterschaften eingesetzt beziehungsweise eingeführt und umgesetzt werden müssen. Der Bundeskampfrichter-Referent des Deutschen Karate Verbandes (DKV), Roland Lowinger, klärt im Folgenden über die Änderungen und ihre Auswirkungen auf.
Junioren / Juniorinnen
Das Exekutiv-Komitee des Weltverbandes hat entschieden, formal das anzupassen, was längst allgemeine Praxis geworden ist: den so genannten "Skin Touch" im Wettkampf ab dem Alter von 16 Jahren zu erlauben. "Skin Touch" bedeutet eine kontrollierte Technik, welche die Haut berührt, ohne dass Energie auf das Ziel übertragen wird.
Die Erfahrungen aus den WKF-Wettkämpfen zeigen, dass diese Altersgruppe über die Fähigkeit verfügt, ihre Techniken mindestens so gut zu kontrollieren wie die Erwachsenen.
Die Angelegenheit wurde von der Wettkampfregel-Kommission, der Weltranglisten-Kommission und den medizinischen Experten untersucht. Dabei sind die Gremien zu dem Konsens gelangt, dass die praktische Anwendung im Einklang mit dem Prinzip des sicheren Sports steht.
ALLGEMEIN: "Wakarete" ohne Anhalten der Zeit
Um zu unterbinden, dass Athletinnen / Athleten aneinander kleben und um unnütze offizielle Verwarnungen zu vermeiden, macht die Hauptkampfrichterin / der Hauptkampfrichter eine trennende Geste mit seinen / ihren Händen (Handflächen nach außen) und sagt "Wakarete". Die Wettkämpfer unterbrechen sofort ihre Aktionen und trennen sich.
Die Hauptkampfrichterin / der Hauptkampfrichter hält die Hände auseinander, bis die Wettkämpfer sich ausreichend getrennt haben und bringt ihre / seine Hände dann mit dem Kommando "Tsustukete" wieder zusammen, damit die Athletinnen / Athleten den Kampf wieder aufnehmen. Die Zeit für "Wakarete" wird nicht gestoppt.
Eine Athletin / ein Athlet, die / der nach Punkten führt oder Senshu hat, kann nicht für Passivität bestraft werden.
