Karate ist im Vergleich zu anderen Sportarten sehr günstig, wobei die Gebühren von Verein zu Verein variieren.
Mitgliedschaft und Kosten
Die Mitgliedschaft im Deutschen Karate Verband (DKV) bringt einige Kosten mit sich:
- DKV-Jahresbeitrag: 20,00 Euro (bis 14 Jahre, ab 01.01.2025) bzw. 25,00 Euro (ab 14 Jahre, ab 01.01.2025)
- Kosten für einen Karate-Ausweis/-Pass: 10,00 Euro
Jahressichtmarken
Die Jahressichtmarken sind immer vom 1.1. bis 31.12. eines jeden Jahres gültig. Der Versand der Jahressichtmarken erfolgt nach Zahlungseingang. Jahressichtmarken können jederzeit bei Sonja Staimann und Marion Fröse oder über das Mitgliederportal bestellt werden. Für langjährige Mitglieder bietet der DKV kostenlose Zusatzseiten für die Jahressichtmarken an. Darüber hinaus gibt es Zusatzseiten für Lehrgänge auf Landes- und Bundesebene.
Vereinsportal und digitale Mitglieder-Anmeldung
Jahresmeldungen sowie einzelne Nach- und Neu-Anmeldungen von Mitgliedern können im Mitgliederportal eingetragen werden. Des Weiteren kann die jeweilige Vereins-Homepage mit der DKV-Homepage verknüpft werden. Bei sämtlichen Anfragen oder Schriftverkehr (digital / postalisch) ist immer die DKV-Mitgliedsnummer anzugeben.
Transparenz-Register
Sollte Ihr Verein aufgefordert werden oder bereits aufgefordert worden sein, eine Jahresgebühr für die Führung des Transparenz-Registers zu entrichten, so ist zu beachten, dass Vereine, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, von dieser Gebühr befreit sind.
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Verfahrensordnung und Dan-Prüfungen
Seit März 2025 gilt im Deutschen Karate Verband eine neue Verfahrensordnung, die sich auf alle Karateka auswirkt, die in einem DKV-Karateverein gemeldet sind. Karateka, die mittel- oder langfristig eine höhere Dan-Graduierung anstreben, sollten sie aufmerksam lesen. Die Verfahrensordnung des DKV sorgt dafür, dass Karate-Prüfungen fair, einheitlich und transparent ablaufen - mit klaren Regeln für alle Beteiligten, von den Prüflingen über die Prüfer bis hin zu Vereinen und Verbänden.
Während die Landesverbände und die dort tätigen Stilrichtungsreferenten für die Dan-Prüfungen vom Junior-Dan bis zum 5. Dan die zuständige Stelle sind, so ist es der Bundesstilrichtungsreferent bei den Prüfungen ab dem 6. Dan. Der bzw. die Karateka sendet ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten. Mit dazu gehören ein Karate-Lebenslauf, Lizenzen in Kopien, die Aufstellung aller bisher abgelegten Dan-Prüfungen.
In Punkt 5 taucht nun der „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“ auf. Es empfiehlt sich, diesen Kriterienkatalog intensiv zu studieren, denn nicht alles, was jemand im Laufe seines Karate-Lebens in bester Absicht für die Kampfkunst getan hat, ist hier auch verortbar und fließt in die Bewertung ein. So sollten Karateka ab dem 4. Dan überlegen, in welchem Tätigkeitsfeld sie aktiv werden könnten, um bis zur Antragsstellung zum 6.
Zulassung zur Prüfung eines höheren Dan-Grades
Prüfungsinteressent:innen:
Interessierte Karateka prüfen zunächst anhand des „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“, ob sie die für den angestrebten Dan-Grad erforderliche Punktzahl erreichen. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist eine Zulassung zur Prüfung zunächst nicht möglich. Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann füllen sie wie bisher den Dan-Antrag aus. Diese Unterlagen gehen Dann so rechtzeitig an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten LSR, dass dieser den Antrag und alle Angaben prüfen und bei positiver Prüfung bis spätestens 01.08.
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Aufgaben des LSR:
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. In NRW bis zum 1.
Antrag auf Erteilung einer A-Prüferlizenz
A-Prüferlizenz-Interessent:
Interessierte Karateka sollten zunächst mit ihrem LSR Kontakt aufnehmen um zu erfahren, ob in der Gesamtgemengelage der im eigenen LV in der eigenen Stilrichtung bereits vorhandenen A-Prüfer und im Zusammenhang mit den Mitgliederzahlen und der Obergrenze überhaupt eine Möglichkeit auf Erteilung einer A-Prüferlizenz besteht. Besteht die Möglichkeit der Erlangung einer A-Prüferlizenz, Dann prüfen die Interessent:innen zunächst anhand des „Kriterienkatalog für A-Prüferlizenzen“, ob sie die für die Erteilung einer solchen Lizenz erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist der Erteilung einer A-Prüferlizenz an dieser Stelle eine Absage zu erteilen.
Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, Dann stellen sie wie bisher einen Antrag (DKV Antragsformular A-Prüferlizenz). Diesem sind dann neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienkatalog noch die geforderten Unterlagen beizulegen. Dies (auch) deshalb, weil alle bisherigen A-Prüferlizenzen zunächst einmal Bestandsschutz haben.
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Aufgaben des LSR:
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. In NRW bis zum 1. gez.
Termine und Anmeldung zu DAN-Prüfungen
Die Termine zur Durchführung / Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen / Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu beantragen. Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungs-Termine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt. Die Anmeldung zur Durchführung / Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen.
Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich. Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt. In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu vier Wochen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an die zuständigen Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu stellen. Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich.
Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren. Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und schließen Sie den Vorgang ab. Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Janina Scharf jnnschrfkrtd. 1. schriftlich bei uns ein. Wir werden uns umgehend um Ihre Anmeldung kümmern.
Vereinsanmeldung beim KVBW
Der Aufnahmeantrag muss schriftlich vorliegen. Ihm müssen folgende Anlagen beigefügt sein bzw. Vereinssatzung in der gültigen Fassung, mit der Bestimmung, dass sich der Verein und seine Einzelmitglieder der Satzung und den Ordnungen des KVBW unterwerfen. Gegebenenfalls muss eine Satzungsänderung vorgenommen werden. Meldeantrag des Vereins bei dem zuständigen Sportbund (Parallel zur Anmeldung beim KVBW muss sich der Verein wg. Versicherungsschutz beim Sportbund als Mitglied anmelden, falls noch nicht geschehen. 2. Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingereicht wurden, entscheidet der Vorstand kurzfristig über den Antrag. 3. Der KVBW gibt alle Informationen an den DKV weiter, der Ihnen eine Vereinsnummer zuteilt und die Unterlagen für die Mitgliedermeldung zusendet. Kopie der Bestätigung der Förderungswürdigkeit durch den Senat (ist ggf. Ein Nachweis des LSB-Kinderschutzsiegel, sofern der Verein Kinder- und Jugendsport anbietet (ist ggf. Mit der Anmeldung erklären Sie sich gleichzeitig mit der Mitgliedschaft im DKV und dem Landessportbund Berlin einverstanden.
Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt in der Regel eine kommissarische Aufnahme des Vereins durch das BKV-Präsidium. Anschließend werden die Vereinsmitglieder innerhalb eines Monats durch den Verein an den DKV und zum Jahreswechsel an den Landessportbund Berlin gemeldet. Über die endgültige Neuaufnahme des Vereins entscheidet die nächste BKV-Mitgliederversammlung.
Fragen zur Vereinsgründung?
Die Vereinsberatung des Landessportbundes Berlin ist ein kompetenter Ansprechpartner rund um Fragen zur Vereinsgründung. Informationen dazu (z.B. rechtliche Grundlagen, erste Schritte, Mustersatzung etc.) lassen sich auf der LSB-Homepage abrufen.
Karatelehrerausbildung
Der DOSB hat die Ausbildung auf B-Trainer-Ebene anerkannt, sofern eine gültige C-Lizenz "Breitensport" im Karate erworben wurde. Beauftragt mit Konzeption und Durchführung der Seminare ist Dr. phil. Axel Binhack, 7. DAN Shotokan, der mit wechselnden Referenten zusammenarbeitet, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet über anerkanntes Expertenwissen verfügen. Als Seminarort sind die Räumlichkeiten des SC Budokan Maintal in Maintal-Dörnigheim bei Frankfurt vorgesehen.
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung, die mit einem gruppenbezogenen Prüfungsgespräch abgeschlossen wird, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine vom DKV zertifizierte Urkunde zur Karatelehrerin / zum Karatelehrer. In begründeten Ausnahmefällen können versäumte Wochenenden im Folgejahr nachgeholt werden.
Bei weiterführendem Interesse kann die Ausbildung auf der modular strukturierten Ebene zur "Karatelehrerin / zum Karatelehrer II" fortgeführt werden: Diese ist in höherem Maße wissenschaftlich geprägt, teilweise von Professoren gelehrt und wird mit einer A-Trainer-Lizenz "Breitensport" abgeschlossen.
Online-Seminar Einführung ins Mentaltraining mit Dipl. - Ing. Budokan Maintal
