Neues Graduierungssystem im Judo: Aktuelle Prüfungsordnung

Seit dem 1. Juli 2022 hat der Deutsche Judo-Bund (DJB) ein neues Graduierungssystem eingeführt. Am 01.07.2022 wurde im DJB ein neues Graduierungssystem (GS) im Kyubereich eingeführt. Seit dem 01.01.2024 ist das die alleine gültige Grundlage für Graduierungen im Kyu-Bereich. Es löst die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ ab, die allerdings übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2023 genutzt werden konnte.

Die detaillierten Materialien befinden sich im Downloadbereich unter Dokumente -> Ressorts -> Prüfungswesen -> Kyuprüfungen. Mittlerweile gibt es auch eine aktualisierte Graduierungsordnung (früher: Grundsatzordnung Prüfungswesen). Die im Kyu-Programm beschriebenen „Anforderungen für Kyu-Grade“ sind integraler Bestandteil der Graduierungsordnung des Deutschen Judo-Bundes.

Der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu): Dein erster Schritt

Eine zentrale Rolle im neuen System spielt der weiß-gelbe Gürtel, der 8. Kyu, der unter dem Motto "Dein erster Schritt zum schwarzen Gürtel" den Einstieg zu unserem Sport erleichtert. Mit geringen Anforderungen werden Judo-Newcomer*innen - Kinder und Erwachsene - mit den Grundlagen, Ideen und Werten unserer Sportart vertraut gemacht.

Das kann, muss aber nicht unbedingt im Verein passieren, sondern gern auch in einem anderen Kontext, z.B. bei Schnupperangeboten in Kita und Schule, bei Ferienaktionen in der Kommune und anderen Einführungskursen. Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln. Der „neue“ weiß-gelbe Gürtel ist nicht mehr Teil des Graduierungssystems, sondern soll als „Einstiegsgürtel“ das Eintauchen in die Welt des Judosports schneller ermöglichen.

Unter dem Motto „Der weiß-gelbe Gürtel, dein erster Schritt zum schwarzen Gürtel“ haben Vereine die Möglichkeit, in Schnupperkursen, beim „Tag des Judo“ oder im Rahmen anderer Projekte mit einfachen ausgewählten Inhalten elementare Grundlagen spielerisch zu vermitteln und anschließend den weiß-gelben Gürtel auch ohne Vereinszugehörigkeit zu verleihen. So baut der Judoverein direkt eine Bindung auf und motiviert die neuen Judoschüler dazu, die nächsten Schritte im Leben eines Judoka zu gehen. Wer will schließlich nicht einen schwarzen Gürtel besitzen?

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Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu

Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde. Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig. Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8.

Kosten und Eintragung des 8. Kyu

Die Urkunde zum 8. Kyu kostet nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend. Der Eintrag um Judopass kann durch den Verein erfolgen: das Datum der Graduierung sowie die Nummer der Urkunde müssen eingetragen werden; abgestempelt werden kann mit dem Vereinsstempel. Achtung: die Passordnung ist weiterhin gültig, d.h. jeder Judoka im Verein muss spätestens 3 Monate nach Eintritt einen Judopass bekommen und die jeweils gültige Jahressichtmarke einkleben. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Graduierung zum 8. Kyu erfolgt, bevor der Judopass da ist.

Neuerungen in der Kyu-Ausbildung

Die Kyu-Ausbildung wird nun in verschiedenen Niveaustufen in Grundprogramm (7.-4. Kyu) und Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) eingeteilt.... spielen im neuen Graduierungssytem eine wichtige Rolle. Bei den Inhalten gibt es jetzt mehr Flexibilität und es wird stärker auf Wiederholung Wert gelegt. Ebenso gibt es ab dem 1. Kyu die Möglichkeit, einen Schwerpunkt zu wählen. Neu sind außerdem viele Techniknamen. Judo-Deutschland schließt sich den Namen an, die international von Kodokan und der IJF (International Judo Federation) vorgegeben sind. Ko-uchi-barai (und einige andere) gibt es nicht mehr, Uki gatame (und andere) ist neu im Prüfungskontext, Ashi garami (und andere) bekommt eine neue Bedeutung.

Die Art und Weise, wie Techniken vorzuführen sind, hat sich ebenfalls etwas verändert: Die Unterscheidung zwischen Grundform und Anwendungsaufgabe entfällt. Das Erlernen grundlegender Wurf-, Halte-, Hebel- und Würgeprinzipien steht weiterhin im Zentrum. Jedoch gewinnen das Werfen aus verschiedenen Situationen, das Herausstellen der vielfältigen Wurfrichtungen und das Erlernen unterschiedlicher Lösungsansätze im Bodenkampf an Bedeutung. Als Hilfestellung stehen Prüflingen, Trainer*innen und Prüfer*innen Videos aller zu demonstrierenden Techniken zur Verfügung, die bei der Vorbereitung unterstützen können.

Die Auswahl der Techniken auf den Plakaten im Standprogramm ist ein (sinnvoller) Vorschlag. Die Techniken können innerhalb ihrer Kategorie auch getauscht werden. So kann z.B. zum 7. Kyu als Hauptseitentechnik auch Tai-otoshi demonstriert werden. Es ist sogar ein Tausch mit ‚ähnlichen und verwandten‘ Techniken möglich, die nicht auf dem Plakat abgebildet sind (s. Beschreibung in Dokument 50 unter ‚Ähnliche und verwandte Techniken‘). Jede Technik soll aus einer sinnvollen Situation demonstriert werden. Das beinhaltet Situationen wie z.B. in der Nage-no-kata, d.h. Es ist sinnvoll, dass Judoka Eindrehtechniken zu beiden Seiten können. Nicht sinnvoll ist es, dazu den eigenen Griff zu variieren, also einmal rechts zu greifen und einmal links. Jeder Judoka hat eine bevorzugte Seite bzw. einen bevorzugten Griff und soll Techniken aus diesem Griff werfen können. Eindrehen zur Hauptseite bedeutet, dass z.B. bei Rechtsgriff ‚rechts‘ eingedreht wird (also gegen den Uhrzeigersinn).

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Trainingsbegleitende Graduierung

Graduierung ist der Oberbegriff. Neben der klassischen Prüfung ist z.B. auch eine trainingsbegleitende Graduierung möglich. Die Gründe werden ausführlich in den DJB-Materialien, z.B. Dokument 60 erläutert. Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden. In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt. Die trainingsbegleitende Graduierung war auch nach der bisherigen Prüfungsordnung schon möglich bis zum 4. Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht.

Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist. Die Erfahrung in den Vereinen, die diese Form der Graduierung schon anwenden zeigt, dass das Niveau nicht sinkt. Natürlich ist weiterhin ein gutes Training die Grundvoraussetzung für ein gutes Niveau der Judoka. Klassische Prüfungen sind weiterhin möglich. Man sollte sich aber die Frage stellen, warum man die trainingsbegleitende Graduierung nicht gut findet und das mal aus der Sicht der Judoka betrachten.

Weitere wichtige Punkte

  • Graduierungslizenz: Ausschließlich Inhaber einer gültigen BJV-Graduierungslizenz (Ausnahme: 8. Ich habe keine Graduierungslizenz. Selber gar nicht. Die beste Möglichkeit ist, eine Graduierungslizenz zu erwerben. Andernfalls ist es nötig, in jedem Training jemand mit gültiger Graduierungslizenz dabeizuhaben.
  • Trainer-C-Lizenz: Gemäß der neuen Graduierungsordnung können Trainer mit Trainer-C-Judo-Lizenz (oder höher) eine Graduierungslizenz beantragen. Details s. Fremdprüfer, d.h.
  • Graduierung zum 1. Kyu im Verein: Nein, Graduierungen zum 1.
  • Alte Marken und Urkunden: Ich habe noch alte Marken und Urkunden. Was mache ich damit? Die Marken sind für alle Kyugrade identisch. Im Preis für die Marke inbegriffen ist jeweils eine Urkunde.
  • Begleithefte: Wieso gibt es keine Sets aus Marken, Urkunden und Begleitheften mehr? Durch die größere Flexibilität der Technikauswahl sind Begleithefte für einzelne Kyugrade schwierig zu realisieren. Es sind deswegen ‚Begleitbücher‘ für das Grundprogramm (7.-4. Kyu) und das Erweiterungsprogramm (3.-1. Kyu) geplant. Diese sind optional und können separat bestellt werden.
  • Kinderjudopässe: Was passiert mit den Kinderjudopässen? Das Programm Judo spielend lernen ist sehr erfolgreich und wird in vielen Vereinen angewandt. Es soll wie bisher weitergeführt werden, allerdings mit der Änderung, dass es jetzt bis zum 7. Kyu läuft. D.h. die bisherigen Inhalte bleiben unverändert und am Ende wird zum 7. Kyu graduiert. Auch hier soll zeitnah nach Beginn des Programms schon zum 8. Kyu graduiert werden. Dazu werden dann zusätzlich die Urkunden zum 8. Kyu benötigt. Bei vorhandenen Kinderjudopässen kann der Eintrag ‚8. Kyu‘ und ‚weiß-gelber Gürtel‘ manuell zu ‚7. Kyu‘ und ‚gelber Gürtel‘ korrigiert werden.
  • DJB-Mitgliedsausweis: (gemäß Beschluss auf der GV-Sitzung vom 06.07.08, betrifft Punkt 2.3. der Grundsatzordnung für Prüfungen)Schüler/innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmer/innen an Arbeitsgemeinschaften in denselben, Angehörige von Bundeswehr, Polizei, BGS und ähnlichen öffentlichen Institutionen sowie Studenten an Hochschulen benötigen keinen DJB-Mitgliedsausweis. Sie können bis zum 1. Kyu Prüfungen ablegen und diese auf Urkunden bestätigen lassen. Dazu benötigen sie die Kyu-Prüfungsmarke. Diese werden auf der Urkunde (bzw. die Prüfungsmarke bei Nichtbestehen auf der Prüfungsliste) entwertet. Das gilt nicht für Volkshochschulen oder Arbeitsgemeinschaften an denselben.
  • Behinderten-Prüfungsordnung: Seit dem 1.1.2006 gilt sie für Bayern als Empfehlung für Trainer und Prüfer, die behinderte Judoka in ihren Reihen haben. Behinderte Judoka können seit Januar nach dieser PO geprüft werden. Der DJB plant eine bundesweite Einführung zum 1.1.2007.

Hintergründe der Neukonzeption

Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat unter Leitung von DJB-Ausbildungsleiter Ralf Lippmann und dem ehemaligen DJB-Vorstand Andreas Kleegräfe gemeinsam mit der DJB-Arbeitsgruppe „Graduierung“ das Kyu-Graduierungssystem überarbeitet und neu konzipiert. Das neue Graduierungssystem soll hierbei sowohl Tradition und Moderne, als auch klare Standards und Flexibilität ermöglichen. Das moderne Technikverständnis und die Kompetenzorientierung weisen hierbei den Weg. Eine Verbindung von Wissen und Können unter Berücksichtigung individueller Entwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten, gepaart mit individuellen Aufgabenstellungen und selbstständigen Lösungsansätzen werden angestrebt. Dadurch wird ein tieferes Verständnis von Situation und Lösung hergestellt.

Im Mittelpunkt des „modernen Graduierungssystems“ steht neben der „Technik als Lösung einer Situation“ auch der vereinfachte Einstieg in den Judosport. Anders als bisher muss im Rahmen der Graduierung zum 8. Kyu kein erreichtes Fertigkeitsniveau, sondern ausschließlich ein Grundverständnis von und über Judo erlangt werden.

Das neue Kyu-Graduierungskonzept wurde zum 1. Juli 2022 veröffentlicht und allen Landesverbänden und Vereinen zugänglich gemacht. Nach einer anderthalbjährigen Übergangsphase soll das neue Graduierungssystem zum 1. Januar 2024 implementiert sein.

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