Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) erteilt. Diese Zulassung betrifft den Einsatz gegen verschiedene Wanzenarten im Obstbau.
Anwendungsbereiche und Zulassungszeiträume
- Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze: 25. März 2025 bis 22. Juli 2025 (BBCH 59 bis BBCH 72) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland.
- Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze: 01. Mai 2025 bis 28. August 2025 (BBCH 74 bis BBCH 85) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland.
Anwendungsrichtlinien
Karate Zeon darf im Rahmen dieser Notfallzulassungen nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) einmal mit einem Aufwand von 0,0375 Liter/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 Liter/ha, was maximal 2 m Kronenhöhe entspricht. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Wichtige Hinweise und Auflagen
Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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- reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
Abstandsregelungen zu angrenzenden Flächen
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Anwendungszeitpunkte und maximale Behandlungen
Die Anwendung sollte bei Befallsbeginn erfolgen. Die maximale Anzahl der Anwendungen je Befall beträgt 2, und die maximale Anzahl der Anwendungen in der Kultur beträgt ebenfalls 2.
Zusätzliche Informationen zu Karate Zeon
Karate Zeon 050 CS ist ein Insektizid in Form einer Kapselsuspension zur Herstellung von Verdünnungswasser (CS), mit Kontakt- und Magenwirkung, ein Filter zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Schädlingen im Anbau von Kartoffeln, Winterraps, Winterweizen , Sommergerste, Mais, Zuckermais, Zuckerrübe, Zwiebel, Kopfkohl, Apfelbeere, Hopfen, Flachs (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut) und Hanf (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut).
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Anwendungsbeispiele und Dosierungen
| Kultur | Schädling | Höchstdosis bei einmaliger Anwendung | Empfohlene Dosis für eine einmalige Anwendung | Anwendungszeitpunkt |
|---|---|---|---|---|
| Kartoffel | Kartoffelkäferlarve und Käfer | 0,16 l/ha | 0,12 - 0,16 l/ha | Nach dem Auftreten des Schädlings |
| Apfel | Apfelblattlaus | 0,2 l/ha | 0,15 - 0,2 l/ha | Nach dem Auftreten des Schädlings |
| Zwiebel | Tabak-Thripse | 0,12 l/ha | 0,12 l/ha | Nach dem Auftreten der ersten Schädlinge |
| Zwiebel | Müll Zwiebel | 0,12 l/ha | 0,12 l/ha | In der Zeit der Fliegenfliegen |
Wichtige Hinweise zur Anwendung
- Das Präparat wirkt am effektivsten bei einer Temperatur unter 20°C. Bei höheren Temperaturen die Behandlung am Ende des Tages durchführen.
- Beim Besprühen von Pflanzen (z. B. Kohl, Zwiebel) oder Schädlingen (z. B. Kohlblattlaus), die mit einer Wachsschicht bedeckt sind, der Flüssigkeit ein Netzmittel zugeben.
- Die Behandlung gegen Schädlinge (insbesondere saugende) sollte sorgfältig und gründlich durchgeführt werden, damit jeder Teil der Pflanze mit der verwertbaren Flüssigkeit bedeckt ist.
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