Karate Zeon 050 SC ist ein Insektizid in Form einer Kapselsuspension zur Herstellung von Verdünnungswasser (CS), mit Kontakt- und Magenwirkung, ein Filter zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Schädlingen im Anbau von Kartoffeln, Winterraps, Winterweizen, Sommergerste, Mais, Zuckermais, Zuckerrübe, Zwiebel, Kopfkohl, Apfelbeere, Hopfen, Flachs (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut) und Hanf (ausschließlich für die Textilindustrie angebaut).
Anwendungsbestimmungen
Bei der Anwendung von Karate Zeon 050 SC sind bestimmte Bestimmungen zu beachten, um die Umwelt zu schützen und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.
Schutz von Gewässern
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.
- NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
Bienenschutz
- Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischnung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizides auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.
- Bienenschutzverordnung vom 22.
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft.
Sonstige Bestimmungen
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
- Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.
- Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.
Anwendungstechnik
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden).
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Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Enthält lambda-Cyhalothrin. Inhalt/Behälter ...
Abstand zu angrenzenden Flächen
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Dosierung und Anwendungshinweise
Die folgenden Tabellen zeigen die empfohlene Dosierung und Anwendungshinweise für verschiedene Kulturen und Schädlinge.
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| Schädling | Kultur | Stadium | Anwendungszeitpunkt | Maximale Anzahl Behandlungen | Maximale Anzahl Anwendungen je Befall | Dosierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kartoffelkäferlarve und Käfer | Kartoffel | Von 3. Laubblatt | 2 | Höchstdosis bei einmaliger Anwendung: 0,16 l/ha. Empfohlene Dosis für eine einmalige Anwendung: 0,12 - 0,16 l/ha. | ||
| Apfelblattlaus | Apfelbeere | Von 2. Laubblatt | bei Befallsbeginn | 2 | Höchstdosis bei einmaliger Anwendung: 0,2 l/ha. Empfohlene Dosis für eine einmalige Anwendung: 0,15 - 0,2 l/ha. | |
| Tabak-Thripse | Zwiebel | Von 2. Laubblatt | bei Befallsbeginn | 1 | Maximale/empfohlene Dosis für eine einmalige Anwendung: 0,12 l/ha | |
| Müll Zwiebel | Zwiebel | Von 2. Laubblatt | bei Befallsbeginn | 1 | Maximale / empfohlene Dosis für eine einmalige Anwendung: 0,12 l/ha |
Wichtige Hinweise
- Das Präparat wirkt am effektivsten bei einer Temperatur unter 20oC. Bei höheren Temperaturen die Behandlung am Ende des Tages durchführen.
- Beim Besprühen von Pflanzen (z. B. Kohl, Zwiebel) oder Schädlingen (z. B. Kohlblattlaus), die mit einer Wachsschicht bedeckt sind, der Flüssigkeit ein Netzmittel zugeben.
- Die Behandlung gegen Schädlinge (insbesondere saugende) sollte sorgfältig und gründlich durchgeführt werden, damit jeder Teil der Pflanze mit der verwertbaren Flüssigkeit bedeckt ist.
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