KARATE FORST: Umfassendes Sicherheitsdatenblatt für den Forstbereich

KARATE FORST Flüssig ist ein wirksames Insektizid gegen beißende und saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind.

Das Produkt entwickelt eine Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine Dauerwirkung.

Anwendungshinweise und Sicherheitsvorkehrungen

Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20 zu beachten.

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.

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Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.

Wichtige Hinweise zum Bienenschutz

Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.

Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.

Umweltschutz

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.

Pflanzenschutzgesetz - PflSchG § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.

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Schutzkleidung

Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.

Zusätzliche Informationen

Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Enthält Toluoldiisocyanat. Enthält lambda-Cyhalothrin. Nach Gebrauch ... Inhalt/Behälter ...

Artikel-Nr.: F07057

Versandgewicht (VE): 1,17 kg

Inhalt/VE: 1 Liter

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