Karate Forst Zulassung Voraussetzungen und Anwendung

Karate Forst ist ein Insektizid zur Bekämpfung von saugenden und beißenden Insekten im Forst. Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und einer Kopie des Personalausweises. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit, den Inhaber der Sachkunde und die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online zukommen lassen.

Achtung: Der Gesetzgeber verpflichtet uns auf Folgendes hinzuweisen: Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung). Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

  1. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen.
  2. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B.) angewendet werden dürfen.

Anwendungsrichtlinien und Dosierung

Es wird pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig. Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann.

Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.

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Karate Forst wirkt gegen:

  • rinden- und holzbrütende Borkenkäfer
  • Blattläuse
  • großer brauner Rüsselkäfer
  • freifressende Schmetterlingsraupen
  • nadel- und blattfressende Käfer

Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten.

Dosierungsanweisungen für verschiedene Schädlinge und Holzarten:

  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.

Wichtige Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen

Eine wichtige Information für Sie! Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität.

Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Das Produkt ist umweltgefährlich und gesundheitsschädlich.

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