Karate Forst Flüssig: Gefährliche Anwendung im Forst

Karate Forst ist ein Insektizid, das im Forstbereich gegen saugende und beißende Insekten eingesetzt wird. Es wirkt gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer, Blattläuse, großen braunen Rüsselkäfer, freifressende Schmetterlingsraupen, sowie nadel- und blattfressende Käfer.

Wirkungsweise und Anwendung

Das Insektizid wird über die Körperoberfläche der Insekten aufgenommen und verteilt sich im Körper. Da es ein Nervengift ist, führt es zu Erregungszuständen mit Krämpfen bis hin zur Lähmung der Insekten. Das Produkt entwickelt eine Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine Dauerwirkung.

Das Insektizid wird mittels Spritzgerät aufgetragen, wobei darauf zu achten ist, dass benachbartes Gelände und Gewässer nicht in die Behandlung miteinbezogen werden.

Es wird pro Jahr oder Kultur eine Anwendung empfohlen. Eine Anwendung ist nur für das Freiland zulässig. Auch ist darauf zu achten, dass die Temperaturen nicht unter 25 Grad liegen, da die Wirksamkeit sonst eingeschränkt sein kann.

Dosierung und Anwendungshinweise

Die Dosierung von Karate Forst variiert je nach Art des Befalls und der behandelten Holzart:

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  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer und holzbrütendem Borkenkäfer: 0,2 % Lösung verwenden und die Pflanzen tropfnass spritzen, dies gilt bei einer festgestellten Gefährdung. Sind einzelnen Stämme befallen bis zu 5 Liter pro Kubikmeter verwenden. Sollte die Behandlung länger erfolgen, bis zu 3 Liter pro Kubikmeter auftragen. Für Schichtholz verwenden Sie 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von rindenbrütendem Borkenkäfer: Verwenden Sie 0,4% der Flüssigkeit, bevor die Käfer ausfliegen. Bei Befall von einzelnen Stämmen verwenden Sie bis zu 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis zu 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis zu 4 Liter pro Kubikmeter. Bei Gefährdung 0,4 % Lösung. Einzelne Stämme bis 5 Liter pro Kubikmeter, bei längerer Behandlung bis 3 Liter pro Kubikmeter und bei Schichtholz bis 4 Liter pro Kubikmeter.
  • Nadelholz mit Befall von großer brauner Rüsselkäfer: 0,5% Lösung als Tauchbad für die Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei einer Pflanzengröße bis 60 cm verwenden Sie 25 bis 40 Liter Wasser für 1000 Pflanzen.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von freifressenden Schmetterlingsraupen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von Blattläusen: Verwenden Sie 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Laubholz und Nadelholz mit Befall von blattfressenden Käfern und nadelfressenden Käfern: 75 ml pro Hektar in 300 Liter Wasser pro Hektar.
  • Nadelholz und Laubholz mit Befall von sägehörniger Werftkäfer: 0,02 Liter pro Kubikmeter in 5 Liter Wasser pro Kubikmeter.

Wichtige Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw.

Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

  1. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen.
  2. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B.

Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

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Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00h angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischnung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizides auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt.

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen.

Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Enthält Toluoldiisocyanat. Enthält lambda-Cyhalothrin.

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Umweltauswirkungen und Kritik

Der Einsatz von Karate Forst ist nicht unumstritten. Naturschützer warnen vor den Auswirkungen auf das Ökosystem Wald. Als Totalinsektizid vernichtet es nicht nur die Zielschädlinge, sondern auch andere Insekten, die eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen. Dies kann die Nahrungsgrundlage für Vögel und Fledermäuse beeinträchtigen.

Der Einsatz des Mittels „Karate Forst flüssig“ ist nicht nur für die Insekten, sondern auch für Säugetiere und Menschen nicht unbedenklich. So weist der Hersteller selbst auf die akute inhalative Toxizität für Kleinsäuger bei geringen Mengen hin, die für Ratten bereits belegt ist.

Wie sich dieser Sprühnebel bestehend aus dem Wirkstoff und diversen Formulierungsmittel wie 1,2 Ben-zisothiazol-3(2H) und Toluoldiisocyanat auf den Menschen und andere geschützte Tierarten wie beispielsweise Waldvogelarten und Fledermäuse auswirken, ist noch nicht abschließend erforscht.

Erste Hinweise aus Forschungsvorhaben lassen aber daraus schließen, dass durch das Abtöten der Insekten zumindest Vögeln die Nahrungsgrundlage entzogen wird. Und das in einer Zeit, wo für die Aufzucht der Jungen erhöhte Nahrungsmengen gebraucht werden.

Da das Mittel durch den darin enthaltenen Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin auch für den Menschen giftig ist, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 18.

Mit einer Allgemeinverfügung hat der Landesbetrieb Forst nunmehr angekündigt, das Totalinsektizid „Karate Forst flüssig“ aus Hubschraubern zu versprühen.

Der NABU Brandenburg unterstützt sie dabei und hatte das Besprühen der Waldflächen im Beteiligungsverfahren zum Gifteinsatz in Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark abgelehnt. Die Rechtfertigung, mit dem Einsatz die ökologische Funktion des Waldes aufrecht zu erhalten, halten die Naturschützer für fraglich.

„Angesichts des Insektensterbens und mit dem Hintergrund des vom Landwirtschafts- und Umweltministeriums einberufenen Insektengipfels Ende März scheinen die Bemühungen des Landes um eine insektenfreundlichere Ausrichtung ad absurdum geführt,“ sagt Ökotoxikologe und NABU Waldexperte, PD Dr. Werner Kratz.

„Klar ist: Abhilfe vor Massenvermehrungen durch Schädlinge werden die geplanten Sprüheinsätze nur kurzfristig bringen. Es gilt, das natürliche ökologische Gefüge durch schnellen Waldumbau wiederherzustellen um damit langfristig den Wald zu schützen.

Aktuelle Zulassungssituation

Die LWF in Bayern hat in einem Merkblatt Hinweise über aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel im Forstsektor zusammengefasst. Aufgrund der befristeten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommt es vor, dass sich im Laufe eines Kalenderjahres die Zulassungssituation ändern kann.

Im Hinblick auf unvorhersehbare, kurzfristige Änderungen im Zulassungsgeschehen - z.B.

Den aktuellen Zulassungsstatus der Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Nach dem Erlöschen einer Zulassung bestehen gesetzliche Abverkaufsfristen für den Handel und Aufbrauchsfristen für den Anwender. So ist der Abverkauf von Pflanzenschutzmitteln nach Ablauf der Zulassung für einen Zeitraum von sechs Monaten legitim. Anwender haben darüber hinaus weitere zwölf Monate Zeit, um diese PSM aus ihrem Bestand anzuwenden.

Achtung: Bei einem amtlichen Widerruf einer Zulassung durch das BVL können veränderte Übergangsfristen gelten oder teilweise auch gar nicht erst gewährt werden. Nicht mehr zugelassene PSM außerhalb der Aufbrauchfrist sollten ordnungsgemäß entsorgt werden. Manche PSM können darüber hinaus im Einzelfall gesetzlichen Beseitigungspflichten unterliegen.

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend.

Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.