Einzelkämpfer Abzeichen Wehrmacht: Kriterien und Hintergrund

Das Einzelkämpfer Abzeichen der Wehrmacht war eine Auszeichnung, die an Soldaten verliehen wurde, die sich in Einzelkämpfer-Einsätzen bewährt hatten. Im Folgenden werden einige verwandte Auszeichnungen und deren Kriterien erläutert.

Eisernes Kreuz und Spange

  • Eisernes Kreuz 1. Klasse
  • Eisernes Kreuz 2. Klasse
  • Spange 1939 zum Eisernen Kreuz 1. Klasse
  • Spange 1939 zum Eisernen Kreuz 2. Klasse

Kriegsverdienstkreuz

  • Kriegsverdienstkreuz ohne Schwerter 1. Klasse
  • Kriegsverdienstkreuz ohne Schwerter 2. Klasse

Die Stiftung erfolgte am 25. August 1939. Es wurde geschaffen und erst nach Beendigung des „Probekrieges" am 10. Oktober 1939 rückwirkend genehmigt.

Verleihungen an die Legion Condor

Während der Kriegsjahre in Spanien laufend verliehen, belohnte es die Leistungen der Panzereinheiten der Legion. 415 silberne und ein goldenes Abzeichen kamen zur Verleihung.

Schnellboot-Kriegsabzeichen

Die Verleihungszahl betrug ca. 2.650 (sog. kleinen, b.z.w. Schnellboot-Kriegsabzeichen.

  • Gestiftet: am 16.
  • für 18 b.z.w.

Luftschutz-Ehrenzeichen

Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel

Das Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel wurde am 30. November 1944 von Marine Großadmiral Dönitz gestiftet. Die Entwürfe stammen vom Heraldiker Dr. Neubecker aus Berlin.

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  • Gestickter Sägefisch.
  • Tauwerk mit

Die Abzeichen bis 4. bzw. 7. waren versilbert.

Verleihungsbedingungen für das Einzelkämpfer Abzeichen

Die Verleihungsbedingung vom 30. November 1944 umfasste:

  1. I. und gute Führung.
  2. II. nach vollendeter Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung.

Nach dem 1. bewährt haben. Teilnahme an einem Einzelkämpfer- bzw.

  • nach dem 1. Schwert (2.
  • nach dem 2. Schwertern (3.
  • nach dem 3. Schwertern (4.

Einzelkämpfer- bzw. zu einem Schwert berechtigen. Wird verliehen für den 4. größeren Einzelkämpfer- bzw. in Silber nach dem 7. solchen Einsatz, die Kampspange in Gold nach dem 10.

Die Abzeichen bis 4. bzw. 7. rechtfertigt. Aus dem Verband erlischt im Allgemeinen das Recht zum Tragen des Abzeichens. Sonderfällen vom Befehlshaber zugelassen werden. Führung, unsoldatischem Verhalten usw. verbieten. Längere oder dauernde Entziehung erfolgt durch den Befehlshaber.

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