Regelmäßig fallen Shotokan-Gürtelprüfungen an, mit denen das Fortschreiten der Schüler dokumentiert werden soll. An Gürtelprüfungen kann man sehr schnell die Seriosität eines Budo-Vereins oder einer Kampfkunstschule erkennen. Wer z. schon nach 3 Wochen eine Prüfung macht, kann nichts gelernt haben... Eine "geschenkte Prüfung" nimmt dem ganzen Prüfungsgeschehen die Würde.
Seit Januar 2023 gibt es eine neue Shotokan-Prüfungsordnung des DKV. Dann wurde sie noch redaktionell am 20.03.2024 geändert.
Die Prüfungsordnung ist in vier Gruppen aufgeteilt. In jeder Gruppe werden besondere Schwerpunkte in der Ausbildung gesetzt.
Kyu-Prüfungen (Schülergrade)
Die Kyu-Grade sind in Unter-, Mittel- und Oberstufe unterteilt:
- Unterstufe: 9. - 7. Kyu
- Mittelstufe: 6. - 4. Kyu
- Oberstufe: 3. - 1. Kyu
Die Wartezeiten zwischen den einzelnen Kyu-Prüfungen sind festgelegt, um eine solide Ausbildung zu gewährleisten.
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Wartezeiten für Kyu-Prüfungen
Hier sind die Vorbereitungszeiten für die einzelnen Kyu-Grade:
- Bis zum 9. Kyu (weißer Gürtel): keine Vorbereitungszeit (Die erste Prüfung zum 9. Kyu darf zeitgleich mit dem 8. Kyu (Gelbgurt) abgelegt werden, es müssen zwei Prüfungsmarken hierfür in den Ausweis geklebt werden.)
- Bis zum 8. Kyu (gelber Gürtel): 3 Monate Vorbereitungszeit vom Tage der Ausstellung des Ausweises an gerechnet (bei entsprechender Qualifikation des Prüflings ist direkt die Prüfung zum 8. Kyu möglich)
- Bis zum 7. Kyu (orangener Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 6. Kyu (grüner Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 5. Kyu (blauer Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 4. Kyu (violetter Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 3. Kyu (brauner Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 2. Kyu (brauner Gürtel): Vorbereitungszeit
- Bis zum 1. Kyu (brauner Gürtel): Vorbereitungszeit
Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel (Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden, z.B. nach der 1. Zwischenprüfung einen gelben Streifen auf dem weissen Gürtel vor dem 8. Kyu. Bei der 2. Prüfung, der Prüfung zum 9. Kyu, zwei gelbe Querstreifen. Bei der Prüfung zum 8. Kyu einen orangenen Streifen auf dem gelben Gürtel vor dem 7. Kyu. Bei der 3. Zwischenprüfung einen orangenen Querstreifen auf dem gelben Gurt usw. Die letzte Zwischenprüfung liegt zwischen dem grünen und dem blauen Gurt. Die Wartezeit bei Kindern beträgt beim 8. bis 1. Kyu 5 Monate.
Dan-Prüfungen (Meistergrade)
Für die Dan-Grade gibt es neben Wartezeiten auch Mindestalter und Mindestdauer der Karatetraining-Erfahrung.
Voraussetzungen und Wartezeiten für Dan-Prüfungen
Die Voraussetzungen für die einzelnen Dan-Grade sind wie folgt:
- Zum 1. Dan: 18. Lebensjahr vollendet und 1 Jahr Wartezeit seit Prüfung zum 1. Kyu.
- Zum 2. Dan: 22. Lebensjahr vollendet und 2 Jahre Wartezeit seit Prüfung zum 1. Dan.
- Zum 3. Dan: 27. Lebensjahr vollendet und 3 Jahre Wartezeit seit Prüfung zum 2. Dan.
- Zum 4. Dan: 35. Lebensjahr vollendet, mindestens 15 Jahre Karatetraining und 4 Jahre Wartezeit seit Prüfung zum 3. Dan.
- Zum 5. Dan: 42. Lebensjahr vollendet, mindestens 22 Jahre Karatetraining und 5 Jahre Wartezeit seit Prüfung zum 4. Dan.
- Zum 6. Dan: 50. Lebensjahr vollendet, mindestens 30 Jahre Karatetraining und 8 Jahre Wartezeit seit Prüfung zum 5. Dan.
Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich.
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Neben einer intensiven Vorbereitung muss sich der Prüfling spätestens vier Wochen vor der Prüfung beim DKV anmelden und die Prüfungsgebühr überwiesen haben. Des Weiteren ist die Jahressichtmarke des laufenden Jahres (auch die der Vorbereitungszeit) und die Bescheinigung zur Kampfrichterausbildung (nur bei erstem Dan) notwendig.
Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren.
Mindestalter für Junior-Dan und Dan-Grade
Die Verfahrensordnung des DKV legt folgende Mindestalter fest:
- Zum Junior-Dan: 12. Lebensjahr
- Zum 1. Dan: 16. Lebensjahr
- Zum 2. Dan: 20. Lebensjahr
- Zum 3. Dan: Lebensjahr
- Zum 4. Dan: Lebensjahr
- Ab dem 5. Dan: Lebensjahr
- Zum 6. Dan: 45. Lebensjahr
- Zum 7. Dan: 50. Lebensjahr
- Zum 8. Dan: 60. Lebensjahr
Weitere wichtige Informationen
Prüfungen sind freiwillig. Niemand wird gezwungen, an einer Prüfung teilzunehmen.
Zugelassen wird nur, wer von den Trainern für die Prüfung angemeldet wird. Eine Benennung für eine Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass diese auch sicher bestanden werden wird.
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Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass man niemals eine Prüfung ohne Empfehlung seines Trainers machen sollte.
Wer fleißig ist und regelmäßig trainiert, macht garantiert genug Prüfungen. Karate lebt von der Regelmäßigkeit. Verbesserungen im Training werden durch Kontinuität erreicht.
Bei „Wiedereinsteigern“ ist die gleichzeitige Bestellung einer Jahressichtmarke notwendig. Dies erfolgt wie bei der Anmeldung von Neumitgliedern.
Dan-Prüfungen, die im Ausland gemacht werden, müssen vorher beim DKV bekanntgegeben werden und um eine Zustimmung zur Prüfungsteilnahme angefordert werden.
