Beim Karatetraining tragen die Teilnehmer Gürtel in unterschiedlichen Farben. Diese geben an, welchen Ausbildungsstand der Karateka bislang erreicht hat. In erster Linie werdet Ihr als Karateka danach streben, Euren individuellen Grad zu erhöhen. Es existieren 9 Schülergrade und 10 Meistergrade, welche Ihr durch das Ablegen einer Karate Prüfung erreichen könnt.
Die Gürtelfarben im Karate
Es gibt die folgenden Farben, aufsteigend nach dem Grad angeordnet:
- weiß
- gelb
- orange
- grün
- blau
- violett (je nach Verband und Dojo werden blau und violett auch gleichwertig verwendet)
- braun
- schwarz
- weiß-rot (nur 10. Dan)
Um aufzusteigen muss eine Prüfung absolviert werden, darin werden Techniken, Trainingsabfolgen abgefragt bzw.
Die Schülergrade (Kyu)
Es existieren 9 Schülergrade, die durch verschiedene Gürtelfarben gekennzeichnet sind. Hier eine Übersicht über die einzelnen Grade und deren Anforderungen:
Weißer Gurt (9. Kyu)
Die Karate Prüfung zum 9. Kyū, dem Weißgurt, enthält grundlegende Techniken und ist die einzige Prüfung, welche übersprungen werden kann. Sie dient als Zwischenstufe, überwiegend für Kinder, um den Einstieg in Kihon und Kata zu erleichtern und enthält nur 6 Techniken sowie eine einfache Kata namens Taikyoku Shodan. Im Kumite müsst Ihr einen Fauststoß des Partners auf zwei Arten abwehren können.
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Gelber Gurt (8. Kyu)
Die meisten von Euch werden mit der Prüfung zum Gelbgurt, dem 8. Kyū, beginnen. Hier erwarten Euch einige Einzeltechniken sowie eine neue Fußposition im Kihon und die Kata Heian Shodan. Das Kumite bleibt unverändert.
Oranger Gurt (7. Kyu)
Der 7. Kyū mit dem orangefarbenen Gürtel bildet das Ende der Unterstufe. Diese Karate Prüfung enthält im Kihon eine erste Kombination und die Kata Heian Nidan. In der Kumite Prüfung müsst Ihr nun auch die ersten Fußtritte abwehren können.
Grüner Gurt (6. Kyu)
Der 6. Kyū trägt den grünen Karate Gürtel und muss überwiegend Kombinationen erlernen, welche langsam die Einzeltechniken verdrängen. Weiterhin müsst Ihr die Kata Heian Sandan beherrschen, eine neue Variante des Kumite lernen und einen neuen Prüfungsteil, die Partnerübung zum Freikampf, vorführen. Diese gehört von nun an zum Prüfungsprogramm dazu.
Blauer Gurt (5. Kyu)
Der 5. Kyū trägt je nach Verband den violetten oder blauen Gürtel (manchen Verbänden ist das auch egal) und besteht im Kihon ausschließlich aus Kombinationen. Die benötigte Kata nennt sich Heian Yondan und im Kumite findet Ihr die Sonderform, dass der Partner, welcher den ersten Angriff ausführt, auch den Treffer landet. Ab dem 5. Kyū kann der Prüfer alle vorher gelernten Kata auf Wunsch vorführen lassen.
Blauer Gurt (4. Kyu)
Der zweite blaue Gürtel, der 4. Kyū, muss für seine Prüfung den aus Filmen bekannten Rückwärtstritt Ushiro-Geri lernen und die Kata Heian Godan beherrschen. Das Kumite bleibt unverändert und im Freikampf werden nun erstmals Tritte eingesetzt.
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Brauner Gurt (3. Kyu)
Der erste braune Karate Gürtel, der 3. Kyū, muss die Kata Tekki Shodan beherrschen und erstmals das Bunkai (die Anwendung einer Kata am Gegner) der Kata Heian Godan vorführen können. Im Kumite sind von hier an keine Kontertechniken mehr vorgegeben, sondern von Euch frei zu wählen.
Brauner Gurt (2. Kyu)
Der 2. Kyū, weiterhin braun, benötigt die Kata Bassai Dai und deren Bunkai zum Bestehen. Das Kumite sollte inzwischen mit deutlich mehr Geschwindigkeit und Improvisation ausgeführt werden können.
Brauner Gurt (1. Kyu)
Der 1. Kyū ist der letzte braune Gürtel und bildet das Ende der Oberstufe. Hier könnt Ihr erstmals Eure Kata selbst wählen, wobei Euch einige zur Auswahl vorgegeben werden. Diese müsst Ihr laufen können und im Bunkai anwenden.
Die Meistergrade (Dan)
Karate Meister darf sich erstmals nennen, wer die Prüfung zum 1. Dan abschließt, wobei das Hintergrundwissen an Bedeutung gewinnt. Hier steigt nicht nur die Schwierigkeit des Kihon enorm an, sondern auch der Wert der Kata und des Bunkai. Von größter Wichtigkeit ist es für einen Karate Dan, den Sinn hinter den Techniken einer Kata korrekt zu erkennen.
1. Dan (Schwarzer Gurt)
Eine Kata darf der Anwärter selbst wählen, die er erst läuft und anschließend im Bunkai vorführt. Es darf jedoch nicht die Gleiche sein, die er bereits für den 1. Kyū wählte. Das Kumite bleibt unverändert.
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2. Dan (Schwarzer Gurt)
Die Karate Prüfung zum 2. Dan ist die letzte Prüfung, deren Programm noch weitestgehend vorgeschrieben ist. Ihr müsst diverse Techniken im Kihon beherrschen, eine Kata nach eigener Wahl laufen und analysieren und bekommt 2 weitere vom Prüfer genannt. Das Kumite bleibt unverändert.
3. Dan (Schwarzer Gurt)
Ab der Prüfung zum 3. Dan bestehen die Prüfungsinhalte im Kihon zum Teil aus von Euch gewählten Techniken, bei denen Ihr Eure Stärken demonstrieren könnt und zum Teil aus vom Prüfer Gewählten. Bei der Kata bleibt das Verhältnis einer selbst Gewählten zu zwei vom Prüfer ausgesuchten Kata bestehen, wobei der angehende Karate Meister hier den Ablauf einer Kata erklären muss. Das Kumite besteht ausschließlich aus vom Prüfer vorgegebenen Techniken.
4. bis 9. Dan (Schwarzer Gurt)
Die Prüfungen der Dan Grade 4 bis 9 kennzeichnen sich dadurch, dass der praktische Teil der Prüfung schrumpft, während der theoretische Teil, das Wissen um die Anwendung der einzelnen Kata, weiter an Bedeutung gewinnt. Dass Fehler bei der Ausführung der Techniken in diesen Prüfungen nicht mehr toleriert werden, sollte sich als selbstverständlich erweisen. In den oberen Schwarzgurt-Graden spielt auch das Alter eine Rolle und diese Ehre kommt nur erfahrenen Lehrern mit überdurchschnittlichen Leistungen zuteil.
10. Dan (Schwarzer Gurt)
Die oberen Schwarzgurte unterscheiden sich beim japanischen und chinesischen System. Ein 10. Dan wird nur im japanischen System vergeben, dort endet die Ausbildung mit dem 9. Dan. Ab dem 7.
Weitere Aspekte des Schwarzen Gürtels
Ein Schwarzgurt steht für ein hohes Maß an körperlichem Können, Ausdauer und geistiger Disziplin. Er ist ein Zeichen für eine bedeutende Leistung, aber auch für den Beginn einer tieferen Reise in der Kampfkunst. Er symbolisiert nicht nur körperliche Fähigkeiten, sondern auch die Verpflichtung, sich persönlich weiterzuentwickeln und die Kunst zu verstehen.
Was lernen wir in der Prüfung zum 1. Dan sein heißt, Vorbild sein! Bezogen auf die innere Reife, die sich auch in den Techniken ausdrückt, führt der Prüfling seine Ausbildung fort.
Kihon
Im Kihon der Prüfungen ab 1. Dan wird bewusst auf eine größere Technikvielfalt verzichtet, um den Schwerpunkt wieder auf die Einzeltechnik zu lenken. Liegt bei den Kyu-Prüfungen der Schwerpunkt noch in der Technikvielfalt und dem Abdecken der stilbestimmenden Techniken, soll der Prüfling nun zeigen, dass er die geforderten Kombinationen mit erkennbar starkem Kime, Abschluss, Timing, korrekter Arm- Fußhaltung sowie vollständigem Hüfteinsatz ausführen kann.
Verteidigungs-/Bunkai-Anwendungen
Die vom Prüfling gezeigten Verteidigungs-/Bunkai-Anwendungen sind aus dem jeweiligen Kihon bzw. der Tokui Kata frei wählbar.
Kumite
Im Jiyu-Ippon Kumite sowie im Jiyu Kumite soll der Prüfling zeigen, dass er die geforderten/gewählten Techniken/Kombination mit dem richtigen Timing, der korrekten Distanz und maximalem Kime sowie Schnelligkeit am Partner anbringen kann.
Mindestalter und Vorbereitungszeit
Zum 1. Dan muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Vorbereitung und Durchführung von Karate-Prüfungen
Die Organisation einer Karate-Prüfung erfordert sorgfältige Planung und Durchführung. Hier sind einige wichtige Tätigkeiten, die vor, während und nach der Veranstaltung zu erledigen sind:
A.1 Tätigkeiten vor der Veranstaltung
Folgende Tätigkeiten sollten in angemessener Zeit vor der Veranstaltung getätigt werden:
- Termin festlegen
- Zeit bzw. Zeitrahmen bestimmen
- den Veranstaltungsort reservieren (unter Angabe der vollständigen Adresse)
- Prüfungsgremium einladen und bestätigen
- Informationen der Punkte a) bis d) öffentlich kommunizieren
- Urkunden, Pässe und gegebenenfalls Gürtel/Schärpen bestellen
A.2 Tätigkeiten unmittelbar vor der Veranstaltung
Folgende Tätigkeiten sollten kurz vor der Veranstaltung (beispielsweise 2 Tage) ausgeführt werden:
- Raum überprüfen (sauber, beheizt, zugänglich, ausgeschildert)
- Tisch und Stühle für Prüfer bereitstellen
- Ausstattung (Matten, Waffen, Schlagpolster) kontrollieren
- Schreibgeräte zur Verfügung stellen
- Prüfungsordnung zur Verfügung stellen
- Stoppuhr zur Verfügung stellen
- Dokumentationsunterlagen zur Verfügung stellen
- Musikanlage zur Verfügung stellen
- Urkunden kontrollieren
- Pässe vorbereiten
- Stempel zur Verfügung stellen
- evtl. Gürtel/Schärpen zur Verfügung stellen
- Zahlungseingang überprüfen (ggf. anhand von Banknachweisen) oder den Geldbetrag kassieren und mittels Quittungsblock quittieren
A.3 Tätigkeiten nach der Veranstaltung
Folgenden Tätigkeiten sollten nach der Veranstaltung (beispielsweise am Tag der Prüfung oder am Folgetag) getätigt werden:
- Urkunden, Pässe und evtl.
