Polizei Kampfsport Ausbildung in Deutschland

Die körperliche Leistungsfähigkeit ist eine Schlüsselqualifikation für die Funktionsfähigkeit der Polizei und gehört zum Berufsbild. Sie ist eine Voraussetzung, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sich selbst zu sichern. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine leistungsstarke Polizei.

Der Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit. Diese ergeben sich insbesondere durch dynamische Einsatzlagen, besondere Erschwernisse des Wechselschichtdienstes, bei Maßnahmen aus besonderen Anlässen, Gewalt gegen Polizeibeamte sowie die seelische Betroffenheit durch das Erlebte. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigen die Polizeibeamten insbesondere eine alters-, geschlechts- und zielgruppenspezifische hohe körperliche Leistungsfähigkeit.

Voraussetzung für die körperliche Leistungsfähigkeit von Polizeibeamten ist die Befähigung, berufsorientierte motorische Anforderungen und Bewegungsabläufe zu erfüllen. Die körperliche Leistungsfähigkeit wird durch Training erlernt, erhalten, verbessert und resultiert aus Anpassungen des Organismus. Sie wird qualitativ von den motorischen Fähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination sowie quantitativ von den Belastungsnormativen Intensität, Dauer und Häufigkeit bestimmt.

Regelmäßige sportliche Aktivitäten entfalten positive Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-, das Muskel-Skelett- und das Zentralnervensystem, den Stoffwechsel sowie auf das Immunsystem. Sie erhöhen die Regenerationsfähigkeit, die Reaktions- und Handlungsschnelligkeit sowie die psychische Belastbarkeit.

Sport in der Polizei dient insbesondere dem Erhalt und der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese ist eine Schlüsselqualifikation, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsatzfähigkeit des Polizeibeamten und trägt zur Funktionsfähigkeit der Polizei bei. Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit, dass Polizeibeamte sich ihre Polizeidienstfähigkeit (PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“, Nr. 3) bis zum Berufsende erhalten sollen, hat Sport eine besondere Bedeutung.

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Dienstsport in der Polizei

Dienstsport ist die regelmäßige, systematische, altersgerechte, am Leistungsstand sowie an den körperlichen Anforderungen der Tätigkeitsbereiche orientierte sportliche Betätigung während des Dienstes. Er soll Übungen enthalten, welche die motorischen Fähigkeiten in gleichen Maßen berücksichtigen, und abwechslungsreich sowie aufgaben- und teilnehmerorientiert gestaltet sein.

Weiter soll das notwendige Wissen vermittelt werden, um abwechslungsreich und kontrolliert Sport treiben zu können sowie Sportverletzungen zu vermeiden. Der Dienstsport soll darüber hinaus das Betriebsklima und Zusammengehörigkeitsgefühl fördern und das für den Einsatz notwendige Teamverhalten stärken.

Dienstsport beinhaltet auch den Gesundheits- und Präventionssport sowie den Sport in der Ausbildung. Der Gesundheits- und Präventionssport (GPS) kompensiert gesundheitsabträgliche berufsbedingte Belastungen. Darüber hinaus motiviert er die Beamten und Beamtinnen zu regelmäßigem Sport und regt zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung an.

Er ist in besonderem Maße geeignet, die Einsatzfähigkeit im Polizeivollzugsdienst wiederzuerlangen, zu erhalten und zu steigern, weil er auf individuelle Voraussetzungen eingeht und auf Belastungsspitzen an der körperlichen Leistungsgrenze verzichtet. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sollen Einsichten in die Notwendigkeit regelmäßiger sportlicher Betätigung außerhalb und innerhalb des Dienstes sowie für eine gesunde Lebensführung vertiefen. Sie sollen gezieltes eigenverantwortliches Training zum Erhalt der körperlichen Fitness und der Gesundheit durchführen können. Vor dem Hintergrund des älter werdenden Personals gewinnt der GPS immer mehr an Bedeutung.

Der Erfolg von Maßnahmen des GPS in der Polizei ist wissenschaftlich belegt, wenn dieser unter Anleitung und aktiver Betreuung durch speziell ausgebildete Sportübungsleiterinnen und -leiter durchgeführt wird. Eine Individualisierung des GPS oder ein Training ohne dieses Fachpersonal ist nicht zielführend.

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Wettkampfsport und Spitzensportförderung

Zu den Aufgaben des DPSK gehört die Koordination und die Veranstaltung von Wettkämpfen der Polizeien von Bund und Länder. Als Dachorganisation des deutschen Polizeisports veranstaltet das DPSK „Deutsche Polizeimeisterschaften“ in ausgewählten Sportarten. Die nachgenannten Sportarten sind im „Wettkampfkalender“ des DPSK eingetragen.

Leistungssport ist das intensive Ausüben einer Sportart mit dem Ziel, im nationalen oder internationalen Wettkampf eine hohe Leistung zu erzielen. Auf der Ebene des Europäischen Polizeisportverbandes (USPE) werden „Europäische Polizeimeisterschaften“ durchgeführt. Das DPSK nimmt in den Sportarten, welche im „Wettkampfkalender“ des DPSK eingetragen sind, an den „Europäischen Polizeimeisterschaften“ teil.

Die USPE führt in weiteren Sportarten (Basketball, Radfahren, Ringen, Skilauf, Tennis, Tischtennis) Europäische Polizeimeisterschaften durch.

In den Grundpositionen des DPSK ist unter Punkt 10 Folgendes aufgeführt: Das Deutsche Polizeisportkuratorium begrüßt Konzepte zur Förderung des Spitzensports, mit denen die Länder und der Bund durch eine berufliche Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler eine Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.

Bei der Förderung des Spitzensports geht es in erster Linie darum, dass deutsche Athletinnen und Athleten bei internationalen Meisterschaften und Olympischen Spielen Top-Platzierungen belegen und damit auch auf besondere Weise Deutschland und ihr Bundesland repräsentieren. Spitzensportlerinnen und -sportler im Kader oder einem vergleichbaren Status betreiben ihren Sport in der Regel in einem Lebensalter, in dem sich auch die Frage nach der beruflichen Zukunft stellt. Ohne die Förderung des Spitzensports sind Höchstleistungen, die einem internationalen Vergleich standhalten, kaum erreichbar. Staat und Gesellschaft stehen deshalb in einer besonderen Verantwortung.

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Der Wettkampfsport hat als wichtiger Teil des Sports in der Polizei eine lange Tradition und ist Ausdruck des Leistungsprinzips.

Das Land Berlin versteht sich als Sportmetropole und befürwortet die Förderung des Leistungs- und Spitzensports. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Polizei Berlin haben das Ziel, die Förderung des Leistungssports in Berlin zu unterstützen.

Spitzensportler im Polizeidienst

Du bist Spitzensportlerin oder Spitzensportler und gehörst einem vom Deutschen Sportbund geförderten Kader sowie einem rheinland-pfälzischen Sportverein an, dann hast Du die Möglichkeit zur Teilnahme am Studium für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst). Sobald Du Dein Studium (4,5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen hast, verleiht Dir die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz den international anerkannten Hochschulgrad "Bachelor of Arts" (B.A.) und ernennt Dich zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar.

Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit dem Land Hessen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, den Olympiastützpunkten sowie den Sportfachverbänden. Durch diese Kooperation wird ein mit Training und Wettkampf in Einklang stehendes Studium für das dritte Einstiegsamt im Polizeidienst gewährleistet.

Die Bundespolizei bildet Spitzensportler zu Polizeivollzugsbeamten im mittleren Polizeivollzugsdienst aus. Dieses so genannte duale System wird sowohl den Anforderungen der Bundespolizei, als auch des Spitzensports in besonderem Maße gerecht. Ausbildung, Spitzensport und Wettkampf werden so aufeinander abgestimmt, dass in allen Bereichen Top-Leistungen erbracht werden können.

Voraussetzungen für die Einstellung als Spitzensportler

  • Angehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund geförderten Kader oder Erbringen von vergleichbaren sportlichen Leistungen und gleichzeitig
  • Angehörigkeit zu einem rheinland-pfälzischen Sportverein
  • Olympischen Disziplinen wird Vorrang eingeräumt.

Du kannst zum Studium zugelassen werden, wenn Du einen der folgenden Abschlüsse hast bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehst:

  • Abitur
  • Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz
  • Berufliche Qualifikation (Meister, Fachwirt, Techniker)

Kampfsportarten im Polizeidienst

Die meisten Kampfsportarten sind bei den Polizeien fehl am Platze. Die Polizei trainiert SV-Techniken. SV bedeutet aber nicht Selbstverteidigung, sondern Sicherungs- und Vollzugstechniken. Allerdings enthalten diese SV- Techniken auch Elemente aus Kampfsportarten. Entweder Boxen, Thai- oder Kickboxen, Krav Maga oder modernes wie Ju Jutsu.

Bereits Anfang der 90er Jahre unterrichtete GM K. R. Kernspecht internationale Polizeisondereinheiten in der Kampfkunst Wing Tsun. Im Januar 1992 fand ein einzigartiger internationaler Selbstverteidigungslehrgang für Spezialeinheiten der Polizei in Göppingen statt. Anwesend waren 130 Selbstverteidigungsexperten und Beamte der bereits o.g. An zwei Tagen wurde von GM Kernspecht und seinen Assistenten das WT-System vorgestellt.

Gelehrt wurden hauptsächlich solche WT-Techniken, die die hoch motivierten Beamten in ihrem äußerst riskanten Dienst (u.a. Beim Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg, welches diesen internationalen Selbstverteidigungslehrgang veranstaltete, ist das WT seit 1990 fester Bestandteil im Ausbildungsprogramm. Der dortige Polizeiausbilder, dessen Name aus Gründen der Geheimhaltung hier nicht genannt werden kann, ist außerdem Einsatzbeamter des SEK, Träger des 3.

Nachdem er vor einigen Jahren auf Schloss Langenzell bei Sifu Kernspecht das WT-System Großmeister Leung Tings erlebte, ließ ihn WT nicht mehr los, so dass er heute den 4. Technikergrad der EWTO besitzt, und sich in Langenzell auf seine Prüfung zum Praktikergrad/Meistergrad vorbereitet. Die Eindrücke, die der WT-Lehrgang vermittelte, überzeugten von der Effektivität dieser Kampfkunst. Als besondere Auszeichnung wurde Sifu Kernspecht das grüne Barett des Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg verliehen.

Auf seinem langen Weg durch das Schmiedefeuer und die im Schatten permanenter Veränderung, hat sich das Krav Maga Survival zu einem sehr effektiven und vielfach gefragten Instrument aller Interessenten entwickelt. So ist es wenig verwunderlich, dass selbst die angehenden Polizeiräte der Bundespolizei inzwischen mit dem System vertraut gemacht wurden. Dies versetzt sie in die Lage, Einsätze besser zu überblicken und vor allem Gewalt richtig einschätzen und beurteilen zu können. In Hamburg gehört Krav Maga seit vielen Jahren zu den Grundfertigkeiten vieler Polizisten, welche sich auch nach Dienst und in ihrer Freizeit dieser Methode der Selbstverteidigung widmen.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beauftragte 1967 das Deutsche Dan Kollegium (DDK) beim Deutschen Sportbund (DSB), ein effektives, stiloffenes und übergreifendes System der waffenlosen Selbstverteidigung für die Polizei zu erstellen. Seit dem hat sich Ju-Jutsu zu der Sportart für Vollzugsbeamte der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland (BOS), beginnend von der Ausbildung über die tägliche Dienstausübung bis hin zu verschiedenen Spezialisierungen weiterentwickelt.

Spezialeinsatzkommandos (SEK)

Das Spezialeinsatzkommando, kurz SEK, ist eine spezialisierte Einheit der deutschen Polizei. Das SEK wird in erster Linie bei hohem Gefahrenpotential und in Situationen, die besondere Ausbildung erfordern, eingesetzt. Die Beamten eines Sondereinheitskommandos sind hochqualifizierte Kräfte, die in Extremsituationen wie Geiselnahmen, bewaffneten Konflikten oder dem Schutz von besonders gefährdeten Personen zum Einsatz kommen.

Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes SEK, das der jeweiligen Landespolizei unterstellt ist und eine dezentrale Struktur hat, um regional flexibel agieren zu können. Innerhalb der Einheit gibt es diverse Speziallisten, wie Scharfschützen, Sicherungskräfte und Verhandlungsführer, um den Einsatz an die jeweilige Lage optimal anzupassen.

Damit du Teil eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) werden kannst, musst du zunächst die Ausbildung oder das Studium im Polizeivollzugsdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Danach ist meist Berufserfahrung im Wach- und Wechseldienst oder in einer Einsatzhundertschaft erforderlich, in der Regel zwei bis drei Jahre, je nach Bundesland. Die Altersgrenzen variieren bundesweit zwischen 23 und 34 Jahren. Erst wenn du diese Grundvoraussetzungen erfüllst kannst du deine Bewerbung beim SEK einreichen und dich einem anspruchsvollen Eignungsauswahlverfahren (EAV) stellen. Dieses prüft, ob du die körperlichen, geistigen und psychischen Anforderungen erfüllst, die für eine Tätigkeit beim SEK notwendig sind.

Die Bewerbung beim SEK erfolgt stets auf dem Dienstweg und setzt deine Bereitschaft voraus, eine der anspruchsvollsten Ausbildungen innerhalb der Polizei zu absolvieren. Wenn du die Grundvoraussetzungen für eine Aufnahme beim SEK erfüllst, wartet ein intensives, mehrtägiges Auswahlverfahren auf dich, das sowohl körperliche als auch psychische Tests umfasst.

Auswahlverfahren für das SEK

  1. Sportlich-praktischer Teil: Umfassende Prüfung der körperlichen Fitness und praktischen Fähigkeiten.
  2. Mentale Fähigkeiten: Intelligenztest, Konzentrationstest und praktisches Verständnis.
  3. Auswahlgespräch: Themen wie Motivation, Umgang mit Gefahrensituationen und Risikobereitschaft.

Die Ausbildung beim SEK ist einer der anspruchsvollsten und herausforderndsten Wege innerhalb der Polizei, die nur wenige erfolgreich absolvieren. Die Ausbildung beginnt mit einer intensiven Einführungsphase, die mehrere Monate dauert und in der besonders Stressresistenz und körperliche Belastbarkeit gefordert sind. Die Inhalte umfassen u. a. das Eindringen in Gebäude und Objekte, Kletter- und Fahrsicherheitstraining, Kampfsport wie Jiu-Jutsu und umfassende Schießübungen.