Taekwondo Verein Oberndorf: Informationen zum Turnverein Sulz a.N.

Der Turnverein Sulz a.N. 1860, gegründet im Jahr 1860, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Oberndorf a.N. eingetragen. Der Verein führt den Namen "Turnverein Sulz a.N. 1860".

Ziele und Aktivitäten des Vereins

Nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit treibt der Verein Turnen, Spiel und Sport in ihrer Vielgestaltigkeit als Mittel zur leiblichen und geistigen Gesunderhaltung der Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters.

Hierzu gehören auch die Pflege von Musik (Gesang) und Wandern und insbesondere die Betreuung der Jugend. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V.

Mitgliedschaft im Verein

Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Sämtliche Mitglieder haben Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der Satzung und von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen zu benutzen, sowie an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

Die ordentlichen und die passiven Mitglieder genießen im Übrigen alle Rechte, die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, ergeben. Für die außerordentlichen aktiven Mitglieder gilt voriger Abschnitt ebenso, jedoch besitzen sie kein aktives und passives Wahlrecht. Jugendliche Mitglieder über 16 Jahre haben das Recht an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilzunehmen, jedoch ohne passives Wahlrecht. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds.

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Sämtliche Mitglieder haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins sich ergebenden Pflichten zu erfüllen. Die Höhe des Beitrags setzt die Hauptversammlung fest. Der Vorstand ist allerdings berechtigt, innerhalb 3-5 Jahren nach der letzten Beitragsänderung die Beiträge der durchschnittlichen zurückliegenden Inflationsrate anzupassen. Die Anpassung wird in der JHV des laufenden Jahres bekannt gegeben. Von neu aufgenommenen Mitgliedern kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden.

Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Erklärung auf Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand spätestens zum 30. Durch den Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Einschreibens das Recht der Berufung bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu. Für außerordentliche aktive Mitglieder gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

Die Hauptversammlung

In den ersten vier Monaten des neuen Geschäftsjahres wird die ordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung in den Vereinsnachrichten. Anträge zur Hauptversammlung können von den Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind schriftlich mit Begründung mindestens eine Woche vor der Hauptversammlung beim Vorstand einzureichen, der diese nach Prüfung an die Hauptversammlung weiterleitet.

Die Antrags-Einreichungsfrist ist wie vor Abs. (2) bekannt zugeben. Die Hauptversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsmitgliedes, das die Versammlung leitet. Soll eine geheime Abstimmung erfolgen, so müssen dies mindestens 1/10 der erschienenen Stimmberechtigten beantragen.

Vorstand und Organisation

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne des bürgerlichen Rechts, § 26 BGB. Die Wahl findet jährlich versetzt statt und zwar dergestalt, dass jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder und die Hälfte der Beisitzer gewählt werden. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt.

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Der erweiterte Vorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vorstandsämtern eine angemessene Vergütung und/ oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen. Die Abteilungsvertreter werden von ihren Abteilungen gewählt und für jedes Geschäftsjahr durch die Hauptversammlung in ihren Ämtern bestätigt. Der Gerätewart und die Beisitzer werden auf Vorschlag auf die Dauer von zwei Jahren von der Hauptversammlung gewählt.

Bei Bedarf können vom Hauptausschuss weitere spezielle Fachausschüsse gebildet werden. Zur Erreichung des Vereinszwecks werden von den Mitgliedern Abteilungen ins Leben gerufen. Der Vorstand entscheidet über die Zulässigkeit der Abteilungsgründung. Diese Ordnungen werden vom Vorstand erarbeitet und aufgestellt.

Die Hauptversammlung wählt auf Vorschlag aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die weder dem Vorstand noch dem Hauptausschuss angehören dürfen. Die Kassenprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die Haftung des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern wird durch den gesamten Sportversicherungsvertrag des WLSB geregelt.

Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen ist mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes auf die Stadt Sulz a.N. zu übertragen.

Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung (zuletzt vom 20. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25. Der Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Oberndorf/N erfolgte unter VR 255-Turnverein Sulz a.N.

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Erfolge der Taekwondo-Abteilung

Die Taekwondo-Abteilung des SV Nennslingen konnte beachtliche Erfolge erzielen.

  • Bavaria Open in Nürnberg: Anna Satzinger holte Gold in der Klasse der Damen bis 57 kg, während Lucy Blaseck Bronze gewann.
  • Internationales Weltranglistenturnier in Luxemburg: Vanessa Beckstein sicherte sich Silber in der Gewichtsklasse Damen -57 kg.
  • Deutsche Meisterschaft der Senioren: Vanessa Beckstein gewann die Deutsche Vizemeisterschaft in der Gewichtsklasse bis 57kg.

Jubiläum und kommende Veranstaltungen

Die Abteilung Taekwondo lädt zum Jubiläum "50 Jahre Taekwondo am Jura" am 2. August 2025 nach Nennslingen ein. Beginn ist um 14:30 Uhr am Sportgelände des SV Nennslingen. Nach mehreren Präsentationen verschiedener Kampfsportgruppen wird um 20:30 Uhr eine Vorführung der Abteilung Taekwondo stattfinden. Außerdem kann sich der 22. November 2025 gemerkt werden.

Zusammenfassung der Erfolge

Wettbewerb Athlet/in Ergebnis
Bavaria Open Nürnberg Anna Satzinger Gold (-57 kg)
Bavaria Open Nürnberg Lucy Blaseck Bronze
Weltranglistenturnier Luxemburg Vanessa Beckstein Silber (-57 kg)
Deutsche Meisterschaft Senioren Vanessa Beckstein Vizemeisterin (-57 kg)