Für die Erlangung einer Shotokan Prüferlizenz im KDNW ist es erforderlich, eine erfolgreiche Dan-Prüfung im Bereich Shotokan abgelegt zu haben.
Wichtige Informationen zu Anträgen und Prüferlizenzen
Anträge, wie Dan-Prüfungen, A-Prüferlizenzen und Dan-Prüfungen ab 6. Dan, bitte bis zum 01.
Dan-Prüfungen ab dem 6. Dan
- Interessierte Karateka prüfen zunächst anhand des „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“, ob sie die für den angestrebten Dan-Grad erforderliche Punktzahl erreichen.
- Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist eine Zulassung zur Prüfung zunächst nicht möglich.
- Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw.
- Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann füllen sie wie bisher den Dan-Antrag aus.
Diese Unterlagen gehen dann so rechtzeitig an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten (LSR), dass dieser den Antrag und alle Angaben prüfen und bei positiver Prüfung bis spätestens 01.08.
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08.
Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem (Landesverband) LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin.
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- In NRW bis zum 1.
A-Prüferlizenzen
Interessierte Karateka sollten zunächst mit ihrem LSR Kontakt aufnehmen um zu erfahren, ob in der Gesamtgemengelage der im eigenen LV in der eigenen Stilrichtung bereits vorhandenen A-Prüfer und im Zusammenhang mit den Mitgliederzahlen und der Obergrenze überhaupt eine Möglichkeit auf Erteilung einer A-Prüferlizenz besteht. Dies (auch) deshalb, weil alle bisherigen A-Prüferlizenzen zunächst einmal Bestandsschutz haben.
- Besteht die Möglichkeit der Erlangung einer A-Prüferlizenz, dann prüfen die Interessenten zunächst anhand des „Kriterienkatalog für A-Prüferlizenzen“, ob sie die für die Erteilung einer solchen Lizenz erforderlichen Voraussetzungen erfüllten.
- Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist der Erteilung einer A-Prüferlizenz an dieser Stelle eine Absage zu erteilen.
- Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw.
- Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann stellen sie wie bisher einen Antrag (DKV Antragsformular A-Prüferlizenz).
Diesem sind dann neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienkatalog noch die geforderten Unterlagen beizulegen.
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08.
Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin.
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- In NRW bis zum 1.
Teilnahme an Lehrgängen
Es dürfen nur Prüfer:innen der Stilrichtung Shotokan an den Lehrgängen teilnehmen, die auch beim DKV in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sind.
Bitte beachtet auch, dass für diese Lehrgänge ab 2025 eine Teilnahmegebühr erhoben wird. Die Anmeldung hilft uns, die Kapazitäten besser zu planen und sicherzustellen, dass alle notwendigen organisatorischen Anforderungen erfüllt werden können.
Teilnahmegebühr: Die Gebühr ist vorab an die Geschäftsstelle des KDNW zu entrichten. Ohne vorherige Anmeldung sowie Entrichtung der Gebühr besteht keine Teilnahmemöglichkeit an den Lehrgängen.
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