Mitgliedermeldung an den Deutschen Karate Verband: Ein Leitfaden

Wie jedes Jahr steht die Meldung der Einzelmitglieder durch die Vereine, Dojos und Schulen an den Deutschen Karate Verband (DKV) wieder an. Oft ist nicht bekannt, dass damit größtenteils die eigenen Landesverbände wie der BKB unterstützt werden und ein großer Teil der Mitgliedergebühren nicht beim DKV verbleibt, sondern direkt z.B. dem Bayerischen Karate Bund für seine Arbeit.

Die Meldung an den DKV - Wichtig für den BKB!

Der Bayerische Karate Bund hat derzeit ungefähr 19.000 im DKV gemeldete Mitglieder. Der BKB ist damit stärkster Verband im Deutschen Karate Verband. Aber an den Bayerischen Landessportverband sind 38.000 Mitglieder in der Sportart Karate gemeldet.

Etwa die Hälfte dieser nicht im DKV gemeldeten Sportler betreiben karateähnliche Sportarten (Ninjutsu, Kickboxen, Capoeira) oder sind in anderen Vereinigungen. Mindestens 10.000 Sportler trainieren demnach in DKV-Vereinen, sind aber nicht im DKV gemeldet.

Was hat der BKB von den DKV-Jahresmeldungen?

Der Jahresbeitrag, den das Mitglied an den DKV leistet, verbleibt nicht in voller Höhe beim Bundesverband. Dreißig Prozent der Mitgliedsbeiträge stehen dem Bayerischen Karate Bund direkt und ohne Umwege zu. Diese Eigenmittel sind essentiell und überlebenswichtig für den Verband.

Mit diesen Mitteln wird vor allem der Sportbetrieb aufrechterhalten: Seminare, Lehrgänge, Ausbildung zu verschiedenen Trainerlizenzen, Prüferlizenzen, Wettkämpfe werden davon bezahlt.

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Warum jedes Mitglied für den BKB wichtig ist

Jede Meldung eines Einzelmitglieds ist deshalb auch eine direkte finanzielle Unterstützung des umfangreichen sportlichen, inhaltlichen und serviceorientierten Angebotes, es kommt dem zahlenden Mitglied wieder direkt im Service- und Sportprogramm zu Gute.

„Der Mitgliedsbeitrag und die Meldung in der Satzung“

§ 5 der Satzung des Bayerischen Karate Bundes:

Das Mitglied, das Karate betreibt, muss gleichzeitig dem DKV angehören. Die Teilnahme am Sport-, Lehr- und Übungsbetrieb des BKB ist nur möglich für BKB-Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Jahressichtmarke des DKV sind.

§ 9 der Satzung des Deutschen Karate Verbandes:

  1. Der DKV erhebt zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Über die Höhe und Fälligkeit entscheidet die Bundesversammlung. Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein.
  2. Die Landesverbände und deren Mitgliedsvereine beauftragen den DKV mit der Erhebung der von den Vereinen für deren Einzelmitglieder erhobenen Beiträge.

Auch der DKV bringt für den BKB Leistung

Unabhängig von den kostenlosen Serviceleistungen der Bundesgeschäftsstelle, den kostenlosen 27 000 DKV-Journalen, vielen weiteren attraktiven Angeboten und ehrenamtlichen Leistungen schafft der Bundesverband durch seine Kooperationen die Voraussetzungen für aktive und attraktive Werbekampagnen in den Vereinen vor Ort.

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Die Mitgliedsmeldung - Solidarität mit dem BKB

Die jährliche Mitgliedsmeldung an den DKV ist eine echte Solidaritätsbekundung dem BKB gegenüber. Je schneller und je mehr Mitglieder an den BKB gemeldet werden, desto schneller und intensiver kann dieser seine Pläne für die Mitglieder und zu deren Wohle umsetzen.

Getreu dem Leitbild des BKB sind das Ehrenamt und die Solidaritätsprinzip die Stütze des Verbandes und seiner Arbeit mit und für die Mitglieder - so aber auch der Mitglieder für den Verband.

Jedes Mitglied zählt!

Helft dem Verband und meldet Eure Mitglieder vollständig. Viele Vereine machen es schon vor und integrieren zum Beispiel den jährlichen DKV-Beitrag in den Mitglieds- oder Spartenbeitrag. So ist eine komplette und vollständige Meldung an den DKV schnell und frühzeitig möglich.

Zuschüsse für Mitgliedsvereine des BSB Nord

Mitgliedsvereine des BSB Nord können Zuschüsse für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter beantragen. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Antragssteller: Mitgliedsverein des BSB Nord
  • Antragsfrist: Ende November des aktuellen Jahres - 31. Januar des Folgejahres

Übungsleiter/Trainer

  • Zuschusshöhe: 2,50 € pro Stunde (maximal 200 Stunden/500€)
  • Voraussetzungen: Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz (Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A)
  • Modalitäten: Abrechnung ausschließlich online im BSBnet

Vereinsführung

  • Pauschalierter Zuschuss pro Kalenderjahr für Lizenzinhaber einer gültigen DOSB-Vereinsmanager-Lizenz (C oder B)
  • Ein Lizenzinhaber kann nur bei einem Verein abgerechnet werden.

Jugendarbeit

  • Förderung durch Bezuschussung der Inhaber einer DOSB-Jugendleiter-Lizenz
  • Ein Lizenzinhaber kann nur bei einem Verein abgerechnet werden.

Für das Abrechnungsjahr 2025 ist es ausreichend, wenn die Gültigkeit der Lizenz nach dem 31.12.2024 liegt.

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Bezuschusst werden ausschließlich im Kalenderjahr 2025 ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten im Bereich des steuerbegünstigten Vereinsangebotes.

Im Bereich der Sportpraxis werden tatsächlich erbrachte Stunden bezuschusst (pro Stunde 2,50 € für bis zu 200 Stunden pro Lizenzinhaber und Verein), im Bereich der Vereinsführung und der Jugendarbeit wird ein pauschalierter Zuschuss gewährt (400 € pro Lizenzinhaber und Verein).

Der Zuschuss geht seitens des Sportbundes immer an den Verein und ist für dessen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der jeweiligen Lizenzinhaber vorgesehen.

Der Antrag auf Zuschüsse für im Verein tätige DOSB-Lizenzinhaber muss bis spätestens 31. Januar 2026 online über das Internetportal BSBnet übermittelt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Person kann nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden.
  • Andere (also nicht DOSB-) Lizenzen oder Ausweise können nicht bezuschusst werden!
  • Wechselt ein Übungsleiter bzw. Vereinsmanager oder Jugendleiter von einem anderen Verein zu Ihrem, melden Sie uns dies bitte umgehend mit der Kopie der gültigen DOSB-Lizenz!