Die Regeln der Deutschen Meisterschaft im Thaiboxen

Für alle Kämpfer/innen, Trainer/innen, Kampfrichter/innen, Manager/innen und Veranstalter ist dieses Regelwerk bindend.

Eine Verletzung der Regeln kann den Entzug der Lizenz oder Kampfsperren nach sich ziehen.

Änderungen der Kampfregeln können nur durch einen Beschluss der Technical Commission der I.K.B.F. vorgenommen werden.

Alle Trainer/in und Schulleiter/in sind verpflichtet, ihre Kämpfer/innen über die derzeit geltenden Kampfregeln zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese die Kampfregeln auch verstanden haben und einhalten werden.

Wettkämpfe

Wettkämpfe bei der I.K.B.F. werden nur nach int. K-1 Rules ausgetragen.

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Die Wettkämpfe finden in den Leistungsklassen A-, B-, C-, Rookie und Erstkämpfer statt.

Lokale, nationale, wie auch internationale Wettkämpfe müssen bei der Firma M.T.B.D. Promotions beantragt werden.

Aus zwingenden Gründen kann diese die Ausrichtung von Veranstaltungen ablehnen.

Titelkämpfe müssen immer als Galaveranstaltung ausgerichtet werden.

Veranstalter - Promoter

Alle Veranstalter/Promoter müssen im Besitz einer gültigen Veranstalterlizenz sein, welche durch den I.K.B.F.-Repräsentanten ausgestellt wird.

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Veranstalter haben im Vorfeld dafür zu sorgen, dass nur Kämpfer bzw. Clubs verpflichtet werden, welche einen gültigen Kampfpass besitzen und Mitglied der I.K.B.F. sind.

Jeder Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Regeln und Beschlüsse der I.K.B.F. eingehalten werden.

Genehmigung eines Wettkampfs

I.K.B.F. Veranstaltungen müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich beantragt werden.

Jede Veranstaltung bedarf der Genehmigung durch M.T.B.D. Promotions.

Der Veranstalter hat M.T.B.D. Promotions über Ort, Zeitpunkt und die Namen der Kämpfer/in und Clubs zu informieren, damit diese auch überprüfen kann, ob die Kämpfer/in und Clubs Mitglied der I.K.B.F. sind.

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Gebührenordnung

Der Veranstalter hat mit seiner Anfrage auf Genehmigung zur Ausrichtung der Veranstaltung zeitgleich die Veranstaltungsgebühr in Höhe von 53,- Euro auf das Konto - Sparkasse Neuss - Kontoinhaber: Bujin- Kontonummer:59 114 355-Bankleitzahl: 305500 00 zu überweisen.

Erst nach Zahlung der Veranstaltergebühr wird die Veranstaltung genehmigt und ausgeschrieben.

Titelkämpfe um die Deutsche Meisterschaft hat der Veranstalter mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.

Die Gebühr für den Deutschen Titelkampf (Gala) beträgt 210,- Euro.

Titelkämpfe um die Europameisterschaft hat der Veranstalter mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr für den Europatitel (Gala) beträgt 350,- Euro.

Titelkämpfe um die Weltmeisterschaft hat der Veranstalter mindestens 10 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen; die Gebühr für den Welttitelkampf (Gala) beträgt 420,- Euro.

Erst nach Erhalt der Gebühr werden die Titelkämpfe offiziell anerkannt.

Gagen der Kämpfer/innen

Ein Promoter/Veranstalter hat folgende Aufwandsentschädigung auf einer Gala an die Kämpfer/in zu zahlen:

  • C-Klasse: keine
  • B-Klasse: 75,- Euro / Der Sieger erhält als Siegprämie nochmals 50,- €
  • A-Klasse: wird mit dem Manager des/der Kämpfers/in vertraglich vereinbart

Fahrtkosten

An Fahrtkosten hat der Veranstalter an die Kämpfer/in:

  • C- Klasse Kämpfer: keine
  • A-B Klasse: 0,52 € pro Kilometer, dies aber nur für die Hinfahrt

Hotel

Der Veranstalter hat ein Hotelzimmer für Kämpfer/in und Trainer/in zu bezahlen, wenn es sich um Kämpfer/innen der A-Klasse (nur Gala) handelt, welche ihren Wohnort mehr als 150 km entfernt vom Austragungsort der Veranstaltung haben.

Das Hotel sollte mindestens den Standard eines 3 Sterne Hotels erfüllen und WC und Dusche im Zimmer haben.

Kampfrichtern ist ab einer Entfernung ab 150 km ebenfalls ein Zimmer zu stellen.

Der Veranstalter hat auch dem I.K.B.F.-Repräsentanten, welcher auf der Veranstaltung als Supervisor fungiert, ein Hotelzimmer zu stellen, sowie die Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro gefahrenen Kilometer für die einfache Fahrt (Hinfahrt) zu übernehmen.

Jurykosten

Laut Verbandsbeschluss hat der Veranstalter/Promoter folgende Gebühren an die Mitglieder der Jury zu zahlen:

  • Bis zu 200 Zuschauern* = 30,- Euro
  • Bis zu 500 Zuschauern* = 40,- Euro
  • Über 500 Zuschauer* = 50,- Euro
  • Über 1000 Zuschauer* = 75,- Euro
  • Deutsche Titelkämpfe = 75,- Euro
  • Europa Titelkämpfe = 100,- Euro
  • Welttitelkämpfe = 150,- Euro

* Berechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen der Halle und nicht der tatsächlich erschienen Zuschauer.

Zusätzlich erhält jedes Jurymitglied Fahrtkosten in Höhe von 0,52 € pro einfach gefahrenen Kilometer (Hinfahrt).

Ebenfalls ist vom Veranstalter für die Verpflegung der Jury zu sorgen.

Titelverteidigung

Ein amtierender Deutscher-, Europa- oder Weltmeister der I.K.B.F. muss seinen Titel innerhalb von 6 Monaten verteidigen.

Dies ist eine Pflichtverteidigung.

Das Management oder der/die Trainer/in des amtierenden Meisters haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Titelverteidigung innerhalb dieser Frist durchgeführt wird.

Die I.K.B.F. prüft dann, ob der Herausforderer berechtigt sind, um den zu verteidigenden Titel zu kämpfen.

Ohne Zustimmung der I.K.B.F. kann die Titelverteidigung nicht durchgeführt werden.

Teilnehmer

Der/Die Kämpfer/in muss im Besitz eines gültigen I.K.B.F. Passes, sowie nach einer jährlichen Untersuchung vom Arzt kampftauglich bescheinigt sein.

Jeder/e Kämpfer/in hat an der Waage seinen gültigen Kampfpass an die Jury zu übergeben.

Ohne Kampfpass ist eine Teilnahme an I.K.B.F.-Veranstaltungen nicht möglich.

Eine zusätzliche Untersuchung der Kämpfer/in findet vor jeder Veranstaltung, frühestens 3 Stunden vor Beginn der Kämpfe, durch den Ringarzt statt.

Der Ringarzt ist zeitig genug für die Veranstaltung zu verpflichten.

Sollte dieser kurzfristig absagen müssen, ist der Ringarzt darauf hinzuweisen, dass er einen Ersatzarzt zu stellen hat, da sonst die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

Einem/er Kämpfer/in ist es nicht erlaubt, vor dem Kampf Medikamente oder andere chemische Substanzen zu sich zu nehmen.

Kämpfer/innen, welche sich nicht an diese Regel halten, werden vom Kampf ausgeschlossen.

Boxen / Taekwondo / Karate) hatte, ist dieser ab dem Zeitpunkt der Feststellung für sechs Monate für alle Veranstaltungen der I.F.M.A, des M.T.B.D. und der I.K.B.F gesperrt.

Verstöße sind an die Bundesgeschäftsstelle und den bundes-weiten Kampfrichterobmann zu melden, welche im Einzelfall gemeinsam über die Sperre entscheiden.

Bevor ein/e Kämpfer/in nach einem Kopf K.O. wieder einen Kampf bestreiten kann, muss er sich von einem Arzt kampftauglich erklären lassen.

Dieses Attest hat er dem Ringrichter/in unaufgefordert vor seinem nächsten Kampf vorzulegen.

Trainer/in

Jeder/e Trainer/in, welcher seine Kämpfer/in auf offiziellen I.K.B.F.-Wettkämpfen starten lassen möchte, muss im Besitz der gültigen I.K.B.F. - C-Trainerlizenz sein.

Trainer/innen aus Vereinen, welche neu in der I.K.B.F. sind, haben ein Jahr Zeit, ihre Trainerprüfung abzulegen.