Kindermörder reist mit Entschädigungsgeld durch Afrika und besucht Waisenhäuser

Ein verurteilter Kindermörder, Klaus-Dieter S., reist mit dem Geld, das er als Entschädigung erhalten hat, durch afrikanische Waisenhäuser. Der heute 69-jährige Klaus-Dieter S. erhielt von einer kirchlichen Organisation eine hohe Entschädigungszahlung von 50 000 Euro.

Mit dem Geld reist der Mann nun durch afrikanische Dörfer, besucht nach eigenen Angaben Kinderheime und hat auch eine Patenschaft für ein afrikanisches Waisenkind übernommen. Dies geschieht fernab vom Blick der deutschen Behörden.

Der Fall Klaus-Dieter S.

Im April 1976 ermordete der aus Berlin stammende Klaus-Dieter S. (damals 22) in seiner Ein-Zimmer-Wohnung in Fulda (Hessen) den erst achtjährigen Kai Uwe Beck. Er lockte ihn zu sich nach Hause, bat ihn, beim Tragen der Lebensmittel zu helfen. Klaus-Dieter S. bot dem Jungen eine Bohnensuppe an - dann vergeht er sich auf brutalste Weise an Kai Uwe. Weil der sich wehrt und schreit, schlägt Klaus-Dieter S. sein Opfer und tötet es.

Die an Händen und Füßen gefesselte Leiche versteckte er in einer Mansardenwohnung im Dachgeschoss seines Wohnhauses. Er hatte sich Zugang zu der Wohnung verschafft, da er wusste, dass der Mieter nicht zu Hause ist. Danach soll sich Klaus-Dieter S. seelenruhig schlafen gelegt haben. Drei Tage später wurde die Leiche des Jungen entdeckt.

Die Obduktion ergab, dass sich im Magen von Kai Uwe Reste der Bohnensuppe befanden. Auch gefunden wurde eine leere Suppendose - im Müll von Klaus-Dieter S. Er gesteht die Tat, noch im selben Jahr beginnt der Prozess gegen ihn. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Doch bereits 1991, d.h. 15 Jahre nach der Tat, kommt er trotz der angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus frei. Heute lebt er in Unterfranken.

Warnung vor Klaus-Dieter S.

Opferschützer Johannes Heibel von der „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“ verfolgt den Fall Klaus-Dieter S. seit fast 30 Jahren. Heibel zu BILD: „Der Mann hatte nach seiner Haftentlassung immer wieder Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Ich halte ihn nach wie vor für gefährlich.“

Auch bei einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen: 14 Ju Js 1335/99) stellte die Berliner Staatsanwaltschaft fest, dass der „Beschuldigte soziale Kontakte zu Kindern aus der Nachbarschaft unterhält. Damals hatte ein Junge ausgesagt, dass S. ihm Pornos gezeigt und ihn bedrängt habe. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Bis 2009 wurde S. laut Staatsanwaltschaft Koblenz öfter straffällig, u.a. wegen Körperverletzungsdelikten und Bedrohung. So soll er einem Vater etwa gesagt haben: ,Pass auf und lass dein Kind nicht mehr alleine auf die Straße!’“ Dafür kassierte S. 2004 einen Strafbefehl.

Heibel hat bis heute Kontakt zu Klaus-Dieter S. Der Kindermörder teilte ihm mit, dass er in Afrika Waisenhäuser besucht habe, u.a. in Sambia, sogar eine Patenschaft zu einem Waisenkind habe er übernommen. Er schickte auch Bilder von seinen Besuchen - und hielt sogar an einer deutschen Schule einen Vortrag über seine Reisen.

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50 000 Euro von katholischen Männerorden

Die Reisen finanziert sich S. u.a. mit Geld, das er vom katholischen Männerorden der Salesianer Don Bosco erhalten hat. S. wurde als Jugendlicher im Don Bosco Kinderheim in Wannsee betreut. Dort soll es zu etlichen Missbrauchsfällen - vor allem in den 1970-er und 80er-Jahren - durch dort tätige Patres gekommen sein. 2005 wurde das Heim nach 50 Jahren geschlossen.

Klaus-Dieter S. soll vom Orden für angebliche Missbrauchsfälle an ihm im Jugendalter 50 000 Euro erhalten haben, wie BILD erfuhr. Ein Insider bestätigte die Summe gegenüber BILD. Er habe in einem Gespräch mit einem Salesianer-Pater über die Zahlung an S. gesprochen. Dabei sei ihm die Summe in der Höhe bestätigt worden.

Ein Sprecher der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn erklärte gegenüber BILD dazu: „Es kommt immer einmal wieder vor, dass Missbrauchsopfer selbst zu Tätern werden und unterschiedliche Straftaten begehen. Auch diese haben - als Betroffene von sexualisierter Gewalt - einen Anspruch auf Anerkennungsleistungen.“

Auch derzeit soll sich S. in Afrika befinden, um Waisenhäuser zu besuchen. Heibel versucht nun, die Behörden vor Ort zu warnen. „Die Kinderheime sollten wissen, mit wem sie es zu tun haben.“

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